Rheinland-Pfalz

Kopftuchverbot steht nicht zur Debatte

Für das Justizministerium in Rheinland-Pfalz ist das Kopftuchverbot für Referendarinnen hinter den Richterbänken kein Thema.

25
07
2016
Betül Ulusoy © by re:publica auf flickr.com (CC BY 2.0), bearbeitet IslamiQ

Ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen in Rheinland-Pfalz steht derzeit nicht zur Debatte. Das Justizministerium verwies zwar auf eine interne Entscheidung von 2013, nach der Referendarinnen das Kopftuch abnehmen sollten, wenn sie die Verhandlung bei Gericht leiten oder die Sitzungsvertretung für die Staatsanwaltschaft wahrnehmen. Dies wurde damit begründet, dass der Staat zu religiös-weltanschaulicher Neutralität verpflichtet sei. Eine Ministeriumssprecherin sagte der Deutschen Presse-Agentur in Mainz: „Aktuell ist das Tragen von Kopftüchern … in unserem Geschäftsbereich kein Thema.“

Das Augsburger Verwaltungsgericht hatte das Kopftuchverbot des bayerischen Justizministeriums für Rechtsreferendarinnen Ende Juni für unzulässig erklärt, weil der Eingriff in die Religionsfreiheit nicht auf einem formellen Gesetz beruhte (Az.: Au 2 K 15.457). Justizminister Winfried Bausback (CSU) kündigte daraufhin an, er wolle dagegen vorgehen. Das rheinland-pfälzische Justizministerium verfolgt den Rechtsstreit nach eigenen Angaben mit Interesse. „Bei gegebenem Anlass werden wir das Thema im Lichte der aktuellen Rechtslage neu beleuchten“, hieß es. Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass für Lehrerinnen ein generelles Kopftuchverbot unzulässig ist.

Kein Kopftuch auf Richterbänken

Noch vor kurzem äußerte sich auch der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf (CDU) zu dieser Debatte. Er möchte ebenfalls Richterinnen und Staatsanwältinnen das Tragen eines Kopftuches im Gerichtssaal verbieten, um die Neutralität der Justiz zu gewahren.

Auch auf den Richterbänken in Nordrhein-Westfalen bleibt das Kopftuch verboten. Das hat das NRW-Justizministerium klargestellt. Nach der Praxis in NRW dürften weder Richter noch Staatsanwälte oder Referendare, wenn sie hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, ein Kopftuch tragen. Das Verwaltungsgericht Köln habe dies 1998 in einem Eilverfahren bestätigt. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Timo sagt:
Einfach nur ekelhaft, wir werden von den Muslimen dermaßen vorgeführt, dass wenn es nicht so traurig wäre, würde ich darüber lachen!!!!
26.07.16
6:37
Ute Fabel sagt:
Nicht nur das Kopftuchtragen, sondern jedes auffällige Sichtbarmachen der eigenen Religion oder Weltanschauung ist auf der Richterbank zu unterlassen. Wer einen Job in der Justiz ausüben will, sollte schon aufgrund des eigenen Berufsethos zur entsprechenden Selbsteinschränkung bereit sind. Das sind wir alle der unabhängigen staatlichen Justiz schuldig, die über den Religionen und Weltanschauungen steht. Dabei handelt es sich um ein hohes Gut, dessen Verteidigung gegenüber religiösen und weltanschaulichen Befindlichkeiten einzelner Vorrang hat.
26.07.16
7:34
Moritz sagt:
@Ute Fabel: Für Muslime stehen Koran und Sunna über dem (nationalen, von Menschen gemachten) Gesetz. Gesetze werden stets an Koran und Sunna gemessen und nur akzeptiert, wenn sie denen nicht widersprechen. Deshalb denke ich, Muslime sollten in Deutschland jedenfalls keine Richter werden dürfen.
26.07.16
15:52
Mareike sagt:
Eine Richterin mit Kopftuch gehört nicht zu Deutschland. Um es mit Erdogans Worten zu sagen: In einer Demokratie entscheidet das Volk. Und wenn das Volk keine Kopftücher haben will, dann muss das respektiert werden. Warum messen Muslime mit zweierlei Maß?
28.07.16
13:06
Ute Fabel sagt:
Ich finde es ärgerlich, dass die Kopftuchdebatte immer missbräuchlich unter dem Deckmantel der Gleichbehandlung und Antidiskriminierung geführt wird, wo es doch in Wahrheit um einen Wunsch nach Sonderbehandlung und ein Nichteinhaltenwollen von gleichen und fairen Spielregeln für alle, nämlich der optischen Neutralität in religiöser und weltanschauliche Hinsicht geht. Schade finde ich auch, dass es bisher keine muslimischen Stimmen gibt, welche die Trennung der Religionen vom Staat verteidigen, welche sich auch im optischen Erscheinungsbild der staatlichen Repräsentanten ausdrücken sollen.
08.08.16
8:36