Für das Justizministerium in Rheinland-Pfalz ist das Kopftuchverbot für Referendarinnen hinter den Richterbänken kein Thema.
Ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen in Rheinland-Pfalz steht derzeit nicht zur Debatte. Das Justizministerium verwies zwar auf eine interne Entscheidung von 2013, nach der Referendarinnen das Kopftuch abnehmen sollten, wenn sie die Verhandlung bei Gericht leiten oder die Sitzungsvertretung für die Staatsanwaltschaft wahrnehmen. Dies wurde damit begründet, dass der Staat zu religiös-weltanschaulicher Neutralität verpflichtet sei. Eine Ministeriumssprecherin sagte der Deutschen Presse-Agentur in Mainz: „Aktuell ist das Tragen von Kopftüchern … in unserem Geschäftsbereich kein Thema.“
Das Augsburger Verwaltungsgericht hatte das Kopftuchverbot des bayerischen Justizministeriums für Rechtsreferendarinnen Ende Juni für unzulässig erklärt, weil der Eingriff in die Religionsfreiheit nicht auf einem formellen Gesetz beruhte (Az.: Au 2 K 15.457). Justizminister Winfried Bausback (CSU) kündigte daraufhin an, er wolle dagegen vorgehen. Das rheinland-pfälzische Justizministerium verfolgt den Rechtsstreit nach eigenen Angaben mit Interesse. „Bei gegebenem Anlass werden wir das Thema im Lichte der aktuellen Rechtslage neu beleuchten“, hieß es. Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass für Lehrerinnen ein generelles Kopftuchverbot unzulässig ist.
Noch vor kurzem äußerte sich auch der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf (CDU) zu dieser Debatte. Er möchte ebenfalls Richterinnen und Staatsanwältinnen das Tragen eines Kopftuches im Gerichtssaal verbieten, um die Neutralität der Justiz zu gewahren.
Auch auf den Richterbänken in Nordrhein-Westfalen bleibt das Kopftuch verboten. Das hat das NRW-Justizministerium klargestellt. Nach der Praxis in NRW dürften weder Richter noch Staatsanwälte oder Referendare, wenn sie hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, ein Kopftuch tragen. Das Verwaltungsgericht Köln habe dies 1998 in einem Eilverfahren bestätigt. (dpa, iQ)