Frankreich

Streit um Burkini-Tag im Schwimmbad

Ein Burkini-Tag eines Frauenvereins in einem französischen Schwimmbad hat Empörung ausgelöst. Konservative Politiker sehen die Bedeckung mit dem Burkini als ein Akt „gegen die Menschenwürde“.

06
08
2016
Burkini © Marks & Spencer

Ein Burkini-Tag eines Frauenvereins in einem französischen Schwimmbad hat Empörung ausgelöst. Die Organisation Smile 13 aus Marseille, wo viele Muslime leben, hatte ein Erlebnisbad in der Nähe für einen Mutter-Kind-Tag im September komplett gebucht. Sie rief die Frauen auf, Badekleidung zu tragen, die den Körper von der Brust bis zu den Knien bedeckt. Weil männliche Bademeister anwesend seien, habe der Verein ausgehandelt, dass auch Burkinis erlaubt sind – diese bedecken den ganzen Körper.

„Frauen dazu anzuhalten, sich in dieser Art zu bedecken, ist gegen die menschliche Würde“, schimpfte die konservative Abgeordnete Valérie Boyer am Donnerstag im Sender BFMTV. Trotz der Tatsache, dass die Frauen sich bewusst für das Tragen des Burkinis entschieden haben. Der Bürgermeister der Gemeinde Pennes-Mirabeau kündigte an, die Veranstaltung zu verbieten. Im derzeitigen Kontext empfinde er dies als „Provokation“, sagte Michel Amiel der Zeitung „Le Parisien“. Der Verein reagierte mit Unverständnis. In Frankreich gibt es immer wieder Streit um religiös begründete Kleidung. In Schulen sind wegen der strikten Trennung von Kirche und Staat Kopftücher und andere „auffällige religiöse Symbole“ verboten.

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Warum wird nicht auch männlichen Muslimen angeraten Badeanzüge zu tragen, die den ganzen Körper bedecken? Ich halte es völlig verständlich, dass diese Form des Messens mit zweierlei Maß für die beiden Geschlechter, was angebliche religiöse Pflichten beim Tragen von Badebekleidung betrifft, öffentliche Empörung auslöst. Wenn ich dann in Talk-Shows im Fernsehen Moslems sehe, die behaupten, der Islam sei eine Religion, in der Geschlechtergleichbehandlungen groß geschrieben werde, halte ich das für den blanken Hohn.
08.08.16
7:43
Manuel sagt:
Was wäre eigentlich, wenn es eine Religion gebe, die vorschreibt nur nackt zu baden, was wäre denn dann?
08.08.16
10:06
Andreas sagt:
Man kann auch immer irgendwelchen Blödsinn erfinden, um Anhängern einer Religion ihre Religionsfreiheit unmöglich zu machen.
08.08.16
15:38
Ute Fabel sagt:
@Manuel: Nackt baden aus religiösen Gründen lässt sich weit überzeugender begründen - um sich in den paradiesischen Zustand von Adam und Eva vor dem Sündenfall zu begeben. Über den Burkini findet man weder in Bibel noch in Koran etwas - er wurde erst vor gut 20 Jahren von Vertretern des politischen Islams als ideologisches Ausdrucksmittel erfunden. Es ist gut, wenn sich Schwimmbäder dagegen wehren, wenn sie zum politischen Steigbügelhalter missbraucht werden sollen.
09.08.16
9:46
Von Herz zu Herz sagt:
Ich denke, wenn das Tragen von Kopftücher, Burkini etc Hinab überhaupt, auf dem Wunsch und der bewussten Eigenen Entscheidung der Frauen beruht, sollte das dementsprechend respektiert werden. Ansonsten wäre ein Verbot auch ein Verbot der Meinungsfreiheit und überhaupt der persönlichen Grundrechte.
09.08.16
16:51
Andreas sagt:
@Ute Fabel: Der Burkini wurde erfunden, um muslimischen Frauen zu ermöglichen, ins Schwimmbad zu gehen. Ansonsten gilt das allgemeine Verhüllungsgebot. Da muss dann auch im Koran nicht der Burkini ausdrücklich genannt werden.
09.08.16
17:42
Manuel sagt:
@Andreas: Genau, man muss nicht jeden Blödsinn tolerieren.
09.08.16
22:30
Ute Fabel sagt:
@Andreas: Religiöse Regeln sind keine Naturgesetze und abänderbar. Schon gar nicht verdienen sie bedingungslosen Respekt. Im Koran steht auch, dass die Zeugenaussage einer Frau nur halb so viel zählt wie die eines Mannes. Sollen wir davor auch Respekt haben? Am einfachsten wäre sich vom Verhüllungsverbot für Frauen zu verabschieden, das für Männer ja so auch nicht gilt @Von Herz zu Herz: Anfang der 1980er-Jahre war Oben-Ohne Baden bei Frauen sehr im Trend. Frauen argumentierten mit einer Geschlechtsdiskriminierung, weil sie im Unterschied zu Männern ihren nackten Oberkörper im Schwimmbad nicht unverhüllt zeigen dürfen. Damals wie heute ist Oben-Ohne bei Frauen in machen Schwimmbädern gestattet in manchen nicht. Ein Gerichtsurteil eines euräischen Gerichts, wonach ein Oben-Ohne Verbot in Schwimmbädern den Grundrechten widerspreche, gibt es bis heute nicht. Ich denke daher erst recht nicht, dass auch betreffend des Burkinis mit einer Grundrechtsverletzung argumentiert werden kann, inbesondere dann nicht, wenn eine entsprechend umfassende Bedeckung geschlechts- und religionsneutral untersagt wird (z.B. auch Verbot von Taucheranzügen bei Männern).
11.08.16
9:57
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel Richtig, religiöse Gebräuche -- die Vokabel passt besser als Gesetze-- sind keine Naturgesetze, sondern veränderbar. Aber Grundrechte sind so etwas wie "juristische Naturgesetze." Jedenfalls versteht unsere Verfassung diese so. Und zu unseren Grundrechten gehört die Religionsfreiheit. Man kann wirklich die Nadel im Heuhaufen suchen, um Muslimen / Musliminnen die Teilhabe an unserer Gesellschaft zu erschweren, und man wird wohl eine finden. Siehe den absurden Streit um den Burkini. In Cannes kam es deshalb schon zu Ausschreitungen, die die "WELT" als rassistische Übergriffe bezeichnete, die an die Schikanen gegen die Juden im Dritten Reich erinnerten. Frankreich kommt mit seinem Fundamental-Laizismus keinen Schritt weiter. Weder bei der Integration, noch bei der Terrorismusbekämpfung. Der Burkini ermöglicht muslimischen Frauen, die vielleicht ein etwas konservativeres Moralverständnis haben, die gesellschaftliche Teilhabe. Das sollten wir nicht erschweren oder gar unmöglich machen, indem wir aus dem Burkini einen weltanschaulichen Konflikt konstruieren. Wieviel Haut eine Frau im Schwimmbad / am Strand zeigen möchte, das ist ganz allein ihre Sache! Ob im Bikini, im Stringtanga oder halt im Burkini. lg Johannes Disch
17.08.16
10:23
Johannes Disch sagt:
Französisches Gericht kippt Burkini-Verbot. Wenigstens hat die frz. Justiz noch den Durchblick und schützt die Grundrechte. lg Johannes Disch
28.08.16
11:55