Die CDU fordert ein gesetzliches Kopftuchverbot für Richterinnen. Damit reagiert die Partei auf die Zulassung einer Rechtsreferendarin mit Kopftuch.
Nach einer Zulassung einer Rechtsreferendarin mit Kopftuch im Gericht will die Union einem Zeitungsbericht zufolge nun ein Kopftuchverbot für Richterinnen gesetzlich regeln. Das sagte die Rechtsexpertin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ am Donnerstag. „Es darf keine Zweifel an der Unparteilichkeit und Neutralität des Gerichts geben.“
Bei einer Richterin mit Kopftuch könnten solche Zweifel aufkommen, weil dies als „Ausdruck einer hohen persönlichen Bedeutung ihrer islamischen Glaubensüberzeugungen“ gewertet werden könne. Hier gebe es mögliche Widersprüche zum geltenden Recht, etwa im Hinblick auf die Vorstellungen der Scharia. Ohne Kopftuchverbot sei „die Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen und Verfahrensleitung gefährdet“, sagte Winkelmeier-Becker der Zeitung. (KNA/iQ)