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Kopftuch im Gerichtssaal

Kopftuchstreit – Wenn das Grundgesetz missverstanden wird

Erneut diskutiert Deutschland über das Kopftuch – dieses Mal im Gerichtssaal. Burak Altaş beschwert sich über inhaltsleere Argumente und ein fragwürdiges Grundgesetzverständnis.

13
08
2016
Gesichtsschleierverbote- ein strittiges Thema. © (metropolico.org/CC 2.0/flickr)

Der Kampf um die Gleichberechtigung und gegen die Diskriminierung von kopftuchtragenden Frauen scheint ein nicht enden wollender Weg zu sein. Bei einem derart politisierten Thema werden gelegentlich auch Urteile des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ignoriert, um dem Kopftuch ja keine unerwünschten Freiräume zu schaffen – so wie in Berlin hinsichtlich der Frage nach dem Kopftuch von Lehrerinnen. Bei der neuesten Debatte geht es nicht um das Kopftuch in den Klassen- und Lehrerzimmern, sondern auf der Richterbank. Wo Recht gesprochen wird, fallen auch kluge Argumente – will man meinen. In Wirklichkeit ist die Diskussion von erbitterter Einseitigkeit und Einfältigkeit geprägt.

Dem grünschnabeligen Rechtsschüler an der juristischen Fakultät wird zuerst Folgendes beigebracht: „Du sollst das Ergebnis nicht vorgeben und im Anschluss daran erklären, sondern das Ergebnis offenstellen und auf dem Weg dorthin erarbeiten.“ Dieser sogenannte Gutachtenstil hat den Vorteil, dass der Leser mit tatkräftigen Argumenten überzeugt werden muss, bevor ihm die Lösung mitgeteilt wird. Diese ist dann nur noch eine logische Konsequenz des zuvor mühsam Erarbeiteten. Nun kann man eine öffentliche Debatte nicht im Gutachtenstil und dem seltsam anmutenden Konjunktiv führen, ohne Gelächter zu ernten. Der Austausch von Argumenten sollte aber eine gewisse qualitative Schwelle nicht unterschreiten. Ein weiterer Grundsatz in der Rechtswissenschaft lautet nämlich, dass bloße Behauptungen keinen Wert haben, solange sie nicht argumentativ unterfüttert werden. Genau das vergessen aber die Befürworter eines Kopftuchverbots.

Den Fall einer Rechtsreferendarin in Bayern, der das Tragen des Kopftuchs im Gerichtssaal oder bei der Zeugenvernehmung verboten wurde, entschied das Verwaltungsgericht Augsburg zugunsten der 25-Jährigen Frau. Eine derart tiefgehende Rechtsbeschneidung könne nicht ohne eine entsprechende gesetzliche Grundlage erfolgen, so die Richter. Denn, auch das weiß der Grünschnabel von der juristischen Fakultät seit seinem ersten Semester: In wesentlichen Angelegenheiten – dazu zählt die Verletzung von Grundrechten, hier der Religionsfreiheit der Referendarin – gibt es einen Parlamentsvorbehalt. Die Exekutive ist nicht befugt, ohne eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage in die Grundrechte einzugreifen.

Richterverbände fordern Verbotsgesetz

Dieser Einwand animierte mehrere Richterverbände, für die Schaffung eines entsprechenden Verbotsgesetzes zu plädieren. Das Kopftuch könne die „Unparteilichkeit der Justiz erschüttern“, weil die einheitliche Kleidung der Richterschaft den Parteien eines Rechtsstreits signalisiere, „dass es auch in ihrem Fall nicht darauf ankommt, welche Person entscheidet, sondern nur auf das, was im Gesetz steht“, so Robert Seegmüller vom Bund Deutscher Verwaltungsrichter. Darin schwebt die Sorge, dass sich Richter bereits durch ihre Kleidung äußerlich sichtbar positionieren könnten und daraus eine Voreingenommenheit abgeleitet werde. Diese Erwägung zu Ende gedacht, müsste aber auch ein Kopftuchverbot abgelehnt werden, da jedes Verbot eine Positionierung gegen das Verbotene bedeutet. Unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten bedarf es dafür einer Rechtfertigung, zum Beispiel die Verfassungsfeindlichkeit dieses Symbols. Beim Kopftuch – Fehlanzeige.

Des Weiteren ist bereits die Legitimität des Neutralitätsarguments in diesem Zusammenhang fraglich. In der Forderung, dass „jeder äußere Anschein mangelnder Objektivität vermieden werden“ solle, da „im Gerichtssaal ein besonders striktes Gebot staatlicher Neutralität“ bestehe (Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder, CDU), wird zum einen auf die Sichtweise eines undifferenziert Denkenden Dritten abgestellt, der, im Gerichtssaal mit dem Kopftuch konfrontiert, dieses augenblicklich mit negativen Konnotationen verbindet und die Richterin für parteiisch erachtet. Wird derartigen Vorurteilen ein entscheidungserheblicher Wert beigezollt, kann von einer Kapitulation vor islamfeindlichen Ressentiments gesprochen werden.

Zum anderen dürfen Rechtseingriffe nicht auf unbegründetem Verdacht, vagen Vermutungen oder persönlichen Vorurteilen fußen. Dass eine Richterin mit Kopftuch ihren persönlichen Glauben und ihren Richterspruch nicht auseinanderhalten kann, ist nicht nur eine Spekulation, sondern auch eine unerhörte Zumutung. Der Pendelblick zur analogen Diskussion um das Kopftuch einer Lehrerin zeigt gerade auf, dass das BVerfG im Kopftuch selbst keine Gefährdung der Neutralität sieht, sondern allenfalls in Verhaltensweisen und Überzeugungen der kopftuchtragenden Person, die aber konkret nachgewiesen werden müssen.[1]

Richterinnen haben auch Persönlichkeiten

Das in diesem Zusammenhang oft bemühte Neutralitätsprinzip verkommt immer weiter zu einer Allzweckwaffe gegen die Religionsfreiheit. Wo auch immer ein religiöses Symbol aus der Öffentlichkeit verdrängt werden soll, werden Befürchtungen um die Neutralität des Staates formuliert. Dabei ist eines vor Augen zu führen, nämlich dass Deutschland im Laufe der Geschichte im Verhältnis des Staates zur Religion und zu den Religionsgemeinschaften eine ausgezeichnete verfassungsrechtliche Balance geschaffen hat. Bereits 1975 hat das BVerfG den „ethischen Standard“ des Grundgesetzes in der „Offenheit gegenüber dem Pluralismus weltanschaulich-religiöser Anschauungen angesichts eines Menschenbildes [gesehen], das von der Würde des Menschen und der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit in Selbstbestimmung und Eigenverantwortung bestimmt ist.“[2] Den Vertretern eines strikten Neutralitätsbegriffs, wonach die Religion möglichst im öffentlichen Raum unsichtbar sein müsse, erteilen die Verfassungsrichter eine Absage, indem sie das Neutralitätsprinzip „nicht als eine distanzierende im Sinne einer strikten Trennung von Staat und Kirche (…), sondern als eine offene und übergreifende, die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen fördernde Haltung“ definierten.

Die oftmals vertretene Auffassung, wonach im sogenannten „Kernbereich staatlicher Aufgaben“, eben z. B. im Justizwesen, ein strengerer Neutralitätsbegriff gelten soll, findet in der einschlägigen Rechtsprechung keinen Anhalt. Sie ist auch in sich nicht konsequent, da zuerst die Frage beantwortet werden muss, weshalb das Kopftuch die (ggf. streng verstandene) Neutralität gefährden soll. Das im Neutralitätsprinzip innewohnende Identifikationsverbot des Staates mit einer bestimmten Religion ist nur dann verletzt, wenn ein argumentatives Konstrukt geschaffen wird, wonach das Kopftuch der einzelnen Richterin dem Staat als Gesamtgebilde zugerechnet werden kann.

Ein solches Konstrukt ordnet die Richterin aber dem Bereich der „staatlichen Selbstdarstellung“ unter, sodass sie etwa mit der Ausstattung eines Verhandlungsraumes mit Kruzifixen gleichgesetzt wird. Ein fataler Fehler, denn während dort die Inszenierung unmittelbar durch den Staat erfolgt, wurzelt die Motivation zum Tragen eines Kopftuchs in der gesellschaftlich-privaten Sphäre der Richterin. Die Richterin erschöpft sich nicht in ihrer amtlichen Funktion. Eine Missachtung dieser Differenzierung bedeutet die „Quasi-Verdinglichung“ der Richterin und wird deshalb dem Facettenreichtum der menschlichen Prägung nicht gerecht.

Optische Neutralität

Das öffentliche Vertrauen in die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richterin wird äußerlich maßgeblich durch das Tragen der Robe hergestellt. Diese symbolisiert dann aber auch hinreichend deutlich, dass sich die Richterin in der konkreten Entscheidungssituation in den staatlichen Bereich begeben hat. In dem Bewusstsein, dass Richter_innen neben ihrer amtlichen Sphäre auch eine persönliche Sphäre innehaben, erschüttert das Tragen eines Kopftuches dann diese äußerlich hergestellte Neutralität nicht mehr. Eine deutlichere Symbolik als das Tragen einer Robe ist nicht erforderlich.

Der renommierte Berliner Verfassungsrechtler Prof. Dr. Klaus Finkelnburg weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein christlich geprägter Richter, der „das Kreuz vor dem Gerichtssaal ablegt, trotzdem ein kämpferischer Katholik bleibt.“[3] Er sehe in der Debatte über das Kopftuch eine Scheindiskussion: „Ich meine, wir sollten die Freiheit des Individuums so weit wie möglich zulassen.“

Im Geiste des Grundgesetzes

Die wahre Stärke des freiheitlich-demokratischen Staates erwächst daraus, keine Angst vor mehr Pluralität in der staatlichen Sphäre zu haben, sondern diese zu gewährleisten und zu fördern. Liest es sich nicht wie ein Eingeständnis, wenn Herr Seegmüller vom Bund Deutscher Verwaltungsrichter zur Einführung eines Kopftuchverbots „möglicherweise sogar eine Änderung des Grundgesetzes“ für erforderlich hält? Eine Änderung, die freiheitliche Garantien entziehen wird und deswegen dem Geist des Grundgesetzes widerspricht. Eine reaktionäre Entwicklung, gegen die sich alle an Freiheitlichkeit und Pluralität interessierten Fraktionen im Lande wehren sollten.

Das Recht hat eine befriedende Funktion. Dazu gehört das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz, aber auch, dass nicht neue Wunden geschaffen werden. Eine falsch verstandene Neutralität schafft unzählige Opfer, verletzt die Religionsfreiheit und stellt deswegen einen Bruch mit dem Grundgesetz dar.

Unparteilichkeit durch Parteiergreifung contra Kopftuch? Ein Paradox, das sich rational nicht auflösen lässt.

[1] BVerfG, Beschl. v. 27.01.2015 – 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10.

[2] BVerfG, Beschl. v. 17.12.1975 – 1 BvR 63/68.

[3] Berliner Zeitung, Verfassungsrechtler Klaus Finkelnburg im Interview, 22.06.2015, in: http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verfassungsrechtler-klaus-finkelnburg-im-interview–eine-richterin-mit-kopftuch-geht-heute-noch-nicht-,10809148,31016204.html?dmcid=sm_tw (zuletzt abgerufen am: 26.06.2015)

Leserkommentare

Charley sagt:
@ Johannes Disch: ich konnte hier für ca 6 Tage nicht schreiben, weil meine Beiträge wohl "in Quarantäne" lagen, d.h. ich hatte z.B. am 21.8. gepostet, aber am 28.8. waren sie noch nicht veröffentlicht, was ich über Einloggen auf mehreren Computern feststellte. Insofern geht Ihre Ent-täuschung nicht an mich. Aber da Sie mir (irrtümlich) eine zögerliche Antwort vorwarfen, möchte ich Sie daran erinnern, dass Sie wegen „Vorweihnachsstress“ meinen Hinweis auf Ibn Rushd/Averroes (Artikel auf islamq: „Wahrheitsanspruch im Islam“), dass dieser dem Individuellen des Menschen die geistige Erkenntnis absprach (vergl. Wikipedia), nicht beantworten konnten, ich aber immernoch auf eine Antwort eines (vermutlich) Ibn Rushd - Experten wie Ihnen warte. Damit wären wir wieder beim Individualitätsproblem (siehe unten "Fichte"). Zur Scharia: dass die Scharia kein abgefasstes Buch wie das BGB ist, ist klar. Dass sie zugleich nicht vollständige Beliebigkeit ist, sollte auch klar sein. Immerhin gab es schon Volksbefragungen bzgl. einer möglichen gesetzgebenden Einführung der Scharia in islamischen Staaten. Eine vollständige, d.h. wohl auch „ideale“ Umsetzung der Scharia wäre für Moslems „der Himmel auf Erden“? Sie ist "göttliches Gesetz" und hat, je frömmer der Muslim ist, um so höher über dem weltlichen Gesetz zu stehen. Das hat vielfältige praktische Konsequenzen: Wenn die Scharia auch vielleicht nicht gesetzgebend, - prägend ist, so wirkt sie doch in der gesellschaftlichen Gesinnung schon heute massiv. Wenn Mädchen regelmäßig „krank“ sind, wenn es um Aufklärungsunterricht oder Schulausflüge oder auch Schwimmunterricht geht, so wirken hier Schariaprinzipien. Dass das Schächten von unbetäubten Tieren erlaubt wurde, ist schockierend (vor allem, weil elektrobetäubte Tiere genauso ausbluten würden, aber da zu Mohammeds Zeiten es noch keine Elektrobetäubung gab, wird diese archaische Tierquälerei zum „göttlichen Gebot.“) Es geht also nicht um sekteninterne Folklore nur, die per se vielleicht schon grenzwertig zu den heutigen gesellschaftlichen Werten steht, es geht vor allem um die Anmaßung von Moslems, ihren eigenen Maßstäben folgen zu wollen, (aus Sektenzwängen) zu „müssen“, wenn sie in Berührung mit der nicht-moslemischen Bevölkerung kommen. Es ließe sich noch vieles dazu ausführen, was im konkreten Alltag z.T. unerträglich ist. Das Ganze hängt aber mit der ersten Säule des Islam zusammen. Ich halte es für extrem problematisch, weil ein "Göttliches", auch in seinen normativen Konsequenzen per se voraus gesetzt wird. Daran krankt der ganze Islam. Und ihr Argument, dass die „Fehler der Scharia“ durch menschliche Missdeutung einer eigentlich wahren Quelle entstehen, ist der erbärmliche Versuch einer Ehrenrettung, denn der Richter in Saudi-Arabien, der die Auspeitschung von Raif Muhammad Badawi  befiehlt, glaubt sich doch vom „heiligen Geist der reinen Quelle“ geritten. Die normativen Konsequenzen entwickeln sich aus/als Scharia, interpretiert von den Fachleuten, die dann als Gelehrte, Imane den Alltag und die moralische Progammierung der Gläubigen prägen. Das bricht sich herunter bis zur jeweiligen Moralmode in den einzelnen Ländern, in Saudi-Arabien als Steinigen, Köpfen und Handabhacken, in anderen Ländern als spezielles Familienrecht, welches die Frauen, mit Berufung auf die (dort als Mode vorherrschende Auslegung der) Scharia benachteiligt usw.usf.. So ergibt sich halal und haram. Der Fehler, die Borniertheit des Systems liegt in dem Normativen. Was jeder für sich bestimmt ist seine Sache, schon innerhalb der Sekte normierend zu wirken ist bedenklich, brutal wird es, wenn es zur zwingenden Norm (weil „göttlichen Ursprungs“) gegenüber Nicht-Sektenmitgliedern erhoben wird. Denn das steht der Freiheit des Individuums diametral entgegen. Auch das Judentum kennt massenweise normative Vorschriften des Lebens und Sie können im NT ständig nachlesen, wie Jesus diese Normen immer wieder als lebensfremd, ja lebensfeindlich aufzeigt. Das einzig Maßgebliche und zugleich zeitlose ist die Kraft der Liebe, deren Zusammenhang mit sich selbst jeder Mensch selbst entdecken und auch entwickeln darf. Wenn jemand auch nur ein "göttliches Gesetz" (was für einen Inhalt er dafür hat, sei dahin gestellt) überhaupt nur reklamiert oder im Sozialen als maßgeblich anführen will, steht er bereits im Widerspruch zum Freiheitsgedanken ,der der mitteleuropäischen Kultur zugrunde liegt. Denn dafür haben zig Tausende ihr Leben gelassen, dass das Diktat von religionsbesessenen Fanatikern überwunden wurde. Und dieses heldenhafte Eintreten dieser Idealisten muss erst mal gewürdigt werden. Und ihr Erbe ist zu verteidigen, denn daran hängt ziemlich alles, was in der abendländischen Kultur wertgeschätzt wird. Damit komme ich zum dritten Punkt: Sie begreifen es leider nicht. Es geht nicht um "Fichte". Er ist nur ein Beispiel. Es geht um den Individualitätsgedanken. Ich mag meine Ausführungen nicht nochmal wiederholen, die ich in einem anderen Thread schrieb.
31.08.16
15:02
Charley sagt:
@Grünschnabel: Vielleicht wäre ein Kompromiss zu finden, wenn sich die verehrte Richterin eine Perücke aufsetzte, dann müsste sie nicht ihre eigenen Haare zeigen. (oder ware Perücke auch schon islamisch inopportun). Das könnte sie ja dann weiter entwickeln, bis zu einer englischen Richterperücke. Auf die Diskussion dann wäre ich gespannt.
31.08.16
15:22
Charley sagt:
@Grünschnabel: Das mit der Perücke klappt doch nicht, weil es im Islam wohl als religionswidrig gilt, Perücken zu tragen. Dazu gibt es auch Fatwas! (Wieviel Angst, etwas falsch zu machen und wie wenig eigene Urteilskraft traut man sich zu, dass man zu so vielen Dingen Autoritäten befragt! rofl). Also sind die Engländer erst mal vor islamischen Richterinnen geschützt oder ihnen steht eine Gerichtsrevolution ins Haus!
01.09.16
10:03
Johannes Disch sagt:
@Charley Sie konnten hier einige Tage nicht posten? Ging mir ebenso. Wahrscheinlich technische Probleme. Mir ist schon klar, worauf Sie hinauswollen: Der Individualitätsgedanke, den Sie den (monotheistischen) Religionen im allgemein und dem Islam im besonderen offenbar absprechen. Davon abgesehen, dass Individualität historisch betrachtet eine recht junge Errungenschaft ist-- viel jünger als das AT, das NT und der Koran-- werden Sie in der zeitgenössischen islamischen Theologie und Philosophie genügend Denker finden, die durchaus in der Lage sind, den Koran in einer modernen Art zu lesen und mit dem Individualitätsgedanken in Einklang zu bringen. lg Johannes Disch
02.09.16
0:01
Kritika sagt:
Das Kopftuch demonstriert Zustimmung zum Islam. Zum Islam gehört Scharia, Peitschenhieben, Kopf-ab, heiliger Krieg und weitere Grausamkeiten. Im öffentlichen Raum, erst recht vor Gericht hat eine Bekenntnis zu jeglicher Religion, auch der Islam nichts zu suchen.
02.09.16
1:11
Charley sagt:
@Johannes Disch: (vielleicht auch z.T. spekulativ, also eher als Fragen gemeint): Die Erkenntnis der unbedingten Individualität ist tatsächlich eine Errungenschaft der Moderne, wenngleich diese Erkenntnis in spirituellen Zusammenhängen (insofern "bedingt") schon lange nachweisbar ist. Diese Bestimmung der Individualität wird entweder durch Formung von außen (religiöse Verhaltensregeln, z.B. Judentum, Islam) oder durch Entfaltung des Inneren bewusst (prinzipiell: Entfalte deine Geistes-Herzenspotenz und erkenne schließlich darin dein wahres (göttliches) Wesen). Letzteres ist der Impuls des Christentums, weshalb aus diesem die moderne Individualitäterkenntnis sich entwickelte. Ersterer Weg führt vielleicht zu einer Erweckung, durch die sich die erwachende Individualität über die formenden Regeln erhebt, daraus, darin souverän befreit. Allerdings läuft jeder, der sich über diese Maßregelung durch (z.T. ja sektenartig ritualisierte) Formregeln (Kopftuch, Schweinefleisch, abgöttische Verehrung und Kritikunfähigkeit gegenüber Mohammed) erhebt, Gefahr als Ketzer verfolgt zu werden. Dafür gibt es auch heute noch in der islamischen Welt genügend Beispiele und ich frage mich auch: Wer in der islamischen Welt in Deutschland weiß und sieht das ganz klar und wagt das (in den "Folkloregemeinden") klar auszusprechen? Wenn also die vielen Einzelanweisungen nicht erkannt werden als ein Weg, der zu einer selbsttragenden (d.h. unbedingten, d.h. auch nicht durch einen "Allah" bedingten) Individualitätserkenntnis führen kann/soll/muss, so wäre die in diesen Regeln lebende islamische Kultur vorbeiführend am Wesen der abendländischen Kultur. Das Bild, das ich soweit habe (ich lasse mich gern korrigieren!) ist, dass je fremder man sich als Moslem in Deutschland fühlt, um so eher igelt man sich in der "Folkloregemeinde" in sozialisierenden Verhaltensübereinkünften (Kopftuch, Familienclangeist usw.usf.) ein und wird immer mehr zu einem Fremdkörper in dieser Kultur (Gettoisierung). Das hat natürlich 2 Seiten, aber die moslemische Seite "muss" auch erkennen, dass in der Begegnung mit der abendländischen Kultur das Einigeln in bestimmten Relgionsgewohnheiten, die im Heimatland "funktionierten" hinterfragt werden muss. Das geht bis dahin, dass das alleinige "Befolgen" von (per Interpretation entstandenen, 7.Jhrd-zeitbedingen!) Verhaltensmaßregeln selbst(!)verantwortlich in Frage gestellt werden muss. Und genau da schon beginnt sich ein Selbst zu regen, welches gar nicht mehr als "Marionette Allahs" mehr glücklich werden kann! Denn eine Marionette hat kein Eigendenken. - Philosophisch verstehe ich es so,dass das Eigendenken im Islam nur benutzt werden sollte, um das eigene Nicht-Übereinstimmen mit dem Willen Allahs aufzulösen. Sobald das erreicht ist, löst sich auch das Denken auf, weil man als vollkommene Marionette des Willens Allahs funktioniert, alles ist fraglos, alle Zweifel sind aufgelöst. Insofern zeigt sich dann, dass das Denken ein Werkzeug Allahs war, um den "Verirrten" wieder in die vollkommene Kongruenz mit dem göttlichen Willen zu bringen? Nur, WER hat da die ganze Zeit individuell gedacht? Zu sagen "Allah denkt in mir" scheint genauso absurd zu sein wie modern "das Gehirn denkt"! Beides ist eigentlich "moslemisch"! Insofern wäre mir Ibn Rushd verständlich und zugleich sehr problematisch. Und "im Nachherein" liegt sämtliche Verantwortung gar nicht bei mir, sondern bei Allah (Kismet?). Ich vermute soweit, dass ich gar kein Problem konstruiere, sondern dass der Islam diese Problem tatsächlich hat und es würde mich schon interessieren, wie islamische Gelehrte dieses Problem überbrücken wollen, ohne in den Widerspruch zu "dem Islam" ("Allah hat keinen Sohn") selbst zu kommen. Nietzsche dichtet: "Selbstdenker - Selbsthenker"!
02.09.16
13:58
KritikaCharley hat sagt:
Charley hat auf dankenswert beeindruckender Weise bewiesen, das Islam und Sharia zuammen gehören. In diesem Sinne ist das Kopftuch Zustimmung und Werbung für Staatsform und Rechtswesen, die hier mit Sorge betrachtet- und abgelehnt werden. Das Wachstum von anti-Islam Parteien wie AfD, Geerd Wilders' Partei und die Front Naçional etc. zeigt, dass viele Menschen in unseren Staaten dagegen bedenken haben, dass der Islam an Einfluss gewinnt. (Keine Sorge, Kritika würde nie eine der hier genannten Parteien wählen.) In Gesprächen mit Kollegen, Nachbarn und weitere Deutsche und nicht-Deutsche Menschen hat Kritika den Eindruck gewonnen, dass diese Bedenken überwiegend genährt werden durch die Überlegung: "In Islamische Staaten ist alles schlechter und nichts besser als bei uns." Dabei kennen viele (auch Kritika) Moslims, mit denen sie problemlos-freundlich umgehen. Daher wäre ein gesetzliches Verbot religiöser Zeichen in der Öffentlichkeit, wenigstens aber in öffentliche Gebäuden incl. Schulen, Gericht, Krankenhäuser etc. Klarheit schaffend, und friedens-fördernd.
03.09.16
18:29
Grege sagt:
Symbole, die demsontrativ das Bekenntnis zu einer Religion ausdrücken, sollten von Richtern schon allein aus einem gewissen Anstandsgefühl nicht getragen werden. Daher sollten Kippa, Kopftuch oderTurban im Gerichtssaal von Bediensteten eines Gerichts nicht zu sehen sein. Da dieses Verbot auch Juden oder Sikhs treffen würde, halte ich den Vorwurf der Diskriminierung für unangebracht. Gruß Grege
03.09.16
21:23
Kritika sagt:
Charley hat auf dankenswert beeindruckender Weise bewiesen, das Islam und Sharia zuammen gehören. In diesem Sinne ist das Kopftuch Zustimmung und Werbung für Staatsform und Rechtswesen, die hier mit Sorge betrachtet- und abgelehnt werden. Das Wachstum von anti-Islam Parteien wie AfD, Geerd Wilders' Partei und die Front Naçional etc. zeigt, dass viele Menschen in unseren Staaten dagegen bedenken haben, dass der Islam an Einfluss gewinnt. (Keine Sorge, Kritika würde nie eine der hier genannten Parteien wählen.) In Gesprächen mit Kollegen, Nachbarn und weitere Deutsche und nicht-Deutsche Menschen hat Kritika den Eindruck gewonnen, dass diese Bedenken überwiegend genährt werden durch die Überlegung: "In Islamische Staaten ist alles schlechter und nichts besser als bei uns." Dabei kennen viele (auch Kritika) Moslims, mit denen sie problemlos-freundlich umgehen. Daher wäre ein gesetzliches Verbot religiöser Zeichen in der Öffentlichkeit, wenigstens aber in öffentliche Gebäuden incl. Schulen, Gericht, Krankenhäuser etc. Klarheit schaffend, und friedens-fördernd.
04.09.16
1:33
Charley sagt:
Grundgesetz - Religion: ich bin im Verfolg dieser und ähnlicher Fragen auf einen sehr aufschlussreichen Aufsatz eines ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgerichtes gestoßen. Darin stellt er sehr scharf dar, dass Religion per se überhaupt nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmen muss, ja vermutlich nicht mal kann, sondern in die völlige Freiheit des einzelnen gestellt ist. Das bezieht sich allerdings auf den rein innerlichen Aspekt. Wenn Religion sich in die äußeren Lebensformen ergießt, so ist die "Freiheit" überhaupt nicht mehr unbegrenzt, sondern schon innerhalb der Religionsgemeinschaft (also der Menschen mit "kongruentem Bekenntnis") gesetzlich relevant und ggf. zu prüfen, noch mehr, wenn diese religiösen Lebensformen Menschen begegnen, die nicht dieses Bekenntnis haben. (Als erstes "Gesetz" gilt hier die Achtung vor der un(!)bedingen (auch nicht erst durch einen Allah bedingten) "Würde des Menschen"). Ich bitte hier den Link auf den sehr klaren Aufsatz einfügen zu dürfen: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/islam-vs-grundgesetz-debatte-ueber-religionsfreiheit-14191706.html - Insofern die "Scharia" eben diese soziale Ordung usw. maß(!)geblich organisieren will (es sei denn der Islam wäre eine rein mystisch-innerliche Religion, ist er aber nicht!), ist "sie", d.h. ihre jeweilige Auslegung/Auffassung sehr genau zu prüfen. Das Wertschätzen der in Deutschland gegebenen (Religions-)Freiheit durch Moslems beinhaltet dann z.B. auch das Aufgeben auch einer unterschwelligen Überzeugung, dass man doch die allein-seligmachende Religion/Weltauffassung habe. Genau dieses haben zwar schon einige Moslems hier in Deutschland begriffen, aber noch längst nicht alle! Und diese "längst nicht alle" darf man berechtigt als gefährlich für eben diese freiheitliche Grundordnung ansehen. Wer das noch denkt, kann keine Achtung vor der Religionsfreiheit hier in Deutschland haben, sondern belächelt sie nur verächtlich als Dummheit der Deutschen, etwas wachsen zu lassen, was genau diese Freiheit vernichten will. Auch die islamische Geschichte von 1400 Jahren kriegerischer Expansion mit vermutl. 280 Millionen Toten (innerislamische Konflikte nicht mitgezählt) lässt diese aktuelle Frage zu einer Sorge werden. Wie leicht sich Menschen, die innerlich nicht wirklich klar und souverän sind, von friedlichen Nachbarn in fanatische ...... verwandeln können, lässt sich leider in der Geschichte vielfältig studieren.
04.09.16
18:11
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