Der Deutsche Anwaltsverein bezweifelt die Verfassungsmäßigkeit eines Burka-Verbotes in Deutschland, und stellt den Sinn einer solchen Forderung in Frage.
Anwälte haben große Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines generellen Burka-Verbots. „Die Religionsfreiheit umfasst auch das Recht, einen Glauben zu äußern und entsprechend zu handeln. Um dieses Grundrecht einzuschränken, bedarf es erheblicher Gründe“, erklärte der Deutsche Anwaltverein am Donnerstag in Berlin mit Blick auf die anstehenden Beratungen der Unions-Innenminister. „Außerdem muss nach dem Ziel eines Burka-Verbots gefragt werden: Soll ein solches Verbot dazu dienen, der Terrorgefahr in Deutschland zu begegnen, so ist es sicherlich als Mittel ungeeignet.“ Es sei nicht nachvollziehbar, wie ein Burka-Verbot für mehr Sicherheit sorgen solle.
Die Unions-Innenminister aus Bund und Ländern wollen in Berlin bis Freitag über die innere Sicherheit beraten. In einem Entwurf für ihr Abschlusspapier, das vor einigen Tagen bekannt geworden war, ist neben vielen sicherheitspolitische Forderungen auch der Ruf nach einem Verbot der Vollverschleierung enthalten. Einigkeit herrscht dazu in der Union allerdings nicht. Die Forderung einzelner CDU-Innenminister findet schon in den eigenen Reihen keine Mehrheit – im Gespräch ist nun aber eine Burka-Regelung für Teilbereiche wie Amtsbesuche oder Demonstrationen. (dpa/iQ)