Niqab

Gericht verbietet Gesichtsschleier am Abendgymnasium

Das Osnabrücker Verwaltungsgericht entschied im Fall einer muslimischen Schülerin, dass sie ein Abendgymnasium nicht mit Gesichtsschleier besuchen dürfe.

22
08
2016
Gesetze und Richterhammer © by Tim Reckmann auf Flickr (CC BY 2.0), bearbeitet islamiQ

Eine muslimische Schülerin in Osnabrück darf nach einem Gerichtsentscheid nicht mit Gesichtsschleier ein Abendgymnasium in der Stadt besuchen. Das Verwaltungsgericht Osnabrück lehnte am Montag einen Antrag der Frau auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ab. Damit dürfe sie auch weiterhin den Niqab beim Besuch der Schule nicht tragen. Die Schülerin hatte vorgeschlagen, dass sie nur zu Beginn des Unterrichts einer weiblichen Schulmitarbeiterin ihr Gesicht zeigt, um ihre Identität festzustellen, am restlichen Unterricht aber mit einem Gesichtsschleier teilnimmt. Zur Verhandlung ist sie allerdings aufgrund des großen Medieninteressen am Thema nicht erschienen. Das Gericht hob den Erörterungstermin auf. (Az. 1 B 81/16)

Zur Begründung teilte das Gericht mit, die Antragstellerin hätte die von ihr empfundene Konfliktlage gegenüber der Kammer erläutern müssen. Nur dann hätte das Gericht zwischen dem von ihr geltend gemachten Recht auf Religionsfreiheit und dem ebenfalls mit Verfassungsrang ausgestatteten staatlichen Bildungsauftrag abwägen können. Diese Möglichkeit habe die Frau nicht genutzt, so die Richter. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Gegen ihn ist Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg möglich.

Das Abendgymnasium „Sophie Scholl“ hatte laut Medienberichten die Muslimin im April zunächst angenommen. Erst nachdem sie mit einem Gesichtsschleier zum Unterricht erschienen war, widerrief die Schule die Zulassung. (KNA/iQ)

Leserkommentare

Manuel sagt:
Richtig so, sowas hat in einer Schule nichts verloren! Und wenn das der Schülerin nicht passt, es steht ihr frei nach Saudi-Arabien zu gehen.
22.08.16
18:44
Andreas sagt:
Im Ergebnus wird der Frau also, weil sie ihre Religion ernst nimmt, die Möhlichkeit suf Weiterbildung genommen. Wo sind die Freiheiten, für die wir uns selbst so feiern?
22.08.16
21:38
Das Bedenklichste sagt:
Es wird wohl das Beste sein, wenn die deutschen Staatsorgane überall darauf hinwirken, dass diejenigen Frauen, deren Aussenwirkung besonders tugendhaft sein will, weder Bildung noch Arbeit und jedwelches Leben in der deutschen Öffentlichkeit unterbindet. Echte Deutsche wollen Knackärsche und wippende Titten sehen.
22.08.16
21:40
Ute Fabel sagt:
Ich nehme an, dass auch ein Schüler von der Schule verwiesen worden wäre, der eines Tages mit Strumpfmaske mit bloßenSehschlitzen erscheint. Warum soll für den Gesichtsschleier anderes gelten, nur weil manche ein uraltes Buch`von Wüstennomaden unklarer Autorenschaft so auslegen, dass dieses Kleidungsstück von Fraune getraten weden soll? Ich würde mich freuen, wenn auch es Stimmen ausgeschlossener und aufgeklärtere Muslime gäbe, die die Entscheidung der Schule verteidigen. Das wäre dem Image des Islams sicher zuträglich. Religionsfreiheit heißt nicht Narrenfreiheit
23.08.16
8:32
Holger Berger sagt:
Ich begrüße diese Gerichtsentscheidung. Wo kommen wir denn hin, wenn jeder seinen privaten Religions-Firlefanz öffentlich zelebrieren und auch noch im schulischen Unterricht zur Schau stellen will. Diese Gesichtsverschleierung erinnert eher an eine besondere Art von Uniform, mit der man primär wohl eher nur provozieren möchte. Wer derartige unnatürliche Kleidungstracht mag, soll doch besser in konservativ-muslamistisch organisierte Staaten umziehen. Außerdem wurde dieser Gerichtsstreit von Interessengruppen im Hintergrund angezettelt und in die Wege geleitet. Die Schülerin Am Abendgymnasium wird hier doch eher nur benutzt. Am Erörterungstermin ist sie nicht erschienen. Warum wohl?
23.08.16
10:16
Manuel sagt:
@Andreas: Das kann Sie auch in Saudi-Arabien tun, hier will man sehen mit wem man spricht, sowas hat in unseren Breiten nichts verloren.
24.08.16
11:25
Enail sagt:
@ Andreas: Wenn man religiöse Vorschriften eines Mannes über mögliche Bildungsmöglichkeiten stellt ist man selbstverantwortlich für die Folgen. Ob es intelligent ist mag ich zu bezweifeln. Sie hat hier, im Gegensatz zu manch islamischen Land die Freiheit sich zu entscheiden ob sie auf das Kopftuch besteht oder ihr die Bildung wichtiger ist. Man muss auch Prioritäten setzen können. Und die Aussage, dass sie ihre Religion ernst nimmt, heißt im Umkehrschluss, dass alle muslimischen Frauen ihre Religion nicht ernst nehmen, nur weil sie sich nicht an das Gebot eines Mannes halten und nicht auf das Kopftuch beharren. Schauen Sie sich mal islamische Länder an aus den 60-und 70iger Jahren. Da sah man nicht so viel religiöse Bekleidung wie heute in Deutschland. Auch den Menschen ging es besser. Der Rückschritt trat mit der Erstarkung des Islam ein. Ich wünsche mir nicht, dass Europa genauso verfällt wie die Länder, die in früheren Jahren blühende Länder waren. Sie kommen hierher und wollen hier das gleiche Chaos anrichten wie in ihren Ländern aus denen sie fliehen, weil sie dort keine Perspektiven für sich sehen.
25.08.16
0:28