Institutionelle Islamfeindlichkeit

„Weil du ein Kopftuch trägst, bist du eine unterdrückte Frau und merkst das nicht einmal“

Kulturelle Diversität im Lehrerzimmer wird gefordert, doch wird sie auch angenommen? Prof. Dr. Karim Fereidooni ist in einer Studie dieser Frage nachgegangen und zu dem Ergebnis gekommen, dass vor allem muslimische Lehrer*innen antimuslimischen Rassismus erfahren.

10
09
2016
Kopftuch Muslima Pride
Symbolbild: Junge Frauen mit Kopftuch halten Plakate hoch und demonstrieren für ihr Recht selbst zu bestimmen wie sie sich für Frauen einsetzen
© MuslimaPride

„Wir brauchen mehr Lehrerinnen und Lehrer mit Migrationshintergrund (…)“ konstatiert Bundeskanzlerin Merkel und wiederholt damit eine bildungspolitische Forderung, die seit einigen Jahren von unterschiedlichen Akteur*innen der (Bildungs)Politik, Bildungsadministration, Institution Schule und Gewerkschaften aufgestellt und immer wieder aufs Neue proklamiert wird. Vor allem vor dem Hintergrund einer stetig wachsenden Anzahl von Schüler*innen „mit Migrationshintergrund“ und ihrer Bildungsbenachteiligung im deutschen Schulwesen, werden Lehrer*innen, die einen „Migrationshintergrund“ besitzen als Bereicherung und Notwendigkeit gesehen.

Doch wie verhält es sich mit der Perspektive ebenjener Lehrkräfte? Bisher wurde ihre Sichtweise – vor allem von wissenschaftlicher Seite – zu wenig berücksichtigt. Dem wollte ich mit meiner Studie zu „Diskriminierungs- und Rassismuserfahrungen von Referendar*innen und Lehrer*innen ‚mit Migrationshintergrund‘ im deutschen Schulwesen“ entgegenwirken und entgegen der vielseitigen Erwartungen an diese Lehrkräfte, ihre spezifischen Erfahrungen erörtern und analysieren.

Werden muslimische Lehrer*innen benachteiligt?

Dieser Beitrag widmet sich explizit der folgenden Frage: Erfahren (angehende) Lehrer*innen muslimischen Glaubens bzw. ebenjene Lehrkräfte, denen der muslimische Glaube zugeschrieben wird, antimuslimischen Rassismus in ihrer Ausbildung und/oder in ihrer Tätigkeit als ausgebildete Lehrkraft?

Aus den Ergebnissen wird klar, dass die Mehrheit der untersuchten Lehrkräfte (60,4 Prozent)  Diskriminierungs- und Rassismuserfahrungen am Arbeitsplatz erlebt haben. Bei den Ergebnissen der Studie muss zwischen institutionellen und direkten Diskriminierungserfahrungen unterschieden werden. Ersteres weist darauf hin, dass (angehende) Lehrkräfte, die muslimischem Glaubens sind bzw. denen der muslimische Glaube zugeschrieben wird, in ihrer Tätigkeit als Referendar*in oder Lehrer*in aufgrund der „Kopftucherlasse“, die es kopftuchtragenden Lehrerinnen in vier Bundesländern[1] verbieten, in der Schule das Kopftuch zu tragen, institutionell und direkt rassistisch diskriminiert werden. Direkte Diskriminierungserfahrungen beziehen sich auf diese, die direkt von ihren Kollege*innen und Vorgesetzten diskriminiert werden. Schüler*innen und ihre Eltern wurden bei den Ergebnissen eher nachrangig als Diskriminierende benannt.

Direkte und institutionelle Diskriminierungserfahrungen

Die quantitativen Ergebnisse belegen, dass Lehrkräfte muslimischen Glaubens im Vergleich zu angehenden Lehrer*innen aller anderen Konfessionen bzw. den konfessionslosen Lehrpersonen stärker diskriminiert werden. Allerdings existiert daneben  auch ein konfessionsübergreifender Zusammenhang zwischen den Diskriminierungs- und Rassismuserfahrungen der Lehrer*innen und der Einhaltung religionsbezogener Genuss- und Kleidungsvorschriften sowie dem Gottesdienstbesuch, weil diejenigen Untersuchungsteilnehmer*innen, unabhängig ihrer Konfession, die ihre Lebensmittel religionskonform verspeisen, die die religionsbezogenen Kleidungsvorschriften beachten und die den Gottesdienst ihrer jeweiligen Religion besuchen, vergleichsweise öfter diskriminiert werden als Lehrkräfte, die dasselbe nicht tun.

Des Weiteren werden sämtliche acht Kopftuch tragende Lehrerinnen, die an dieser Studie teilgenommen haben, in ihrem Berufskontext rassistisch diskriminiert.

Es kann also zusammenfassend konstatiert werden kann, dass diejenigen Lehrer*innen, die sich der islamischen Konfession zurechnen, vergleichsweise stärker diskriminiert werden, als Lehrkräfte mit christlichem Glauben; sowie auch Lehrkräfte mit einer sonstigen Religionszugehörigkeit und konfessionslose Lehrer*innen durchschnittlich mehr Diskriminierungen erfahren als christliche Lehrpersonen.

„Ihr Kopftuch ist ein Zeichen der Unterdrückung“

Ein nachfolgendes Beispiel soll diesen Umstand konkret darstellen. Yasemin Pir[2], eine kopftuchtragende muslimische Referendarin gibt ihre Erfahrungen wieder, die sie zu Beginn ihres Vorbereitungsdienstes mit einer Ausbildungslehrerin gemacht hat.

„Dann hat sie gesagt: „Ich will mit dieser Person nichts zu tun haben.“ (.) Dann hat sie zu mir gesagt: „Ja, ich will nicht mit Ihnen zusammenarbeiten, weil das Kopftuch ein Zeichen der Unterdrückung der Frau ist.“

Eine ähnliche Erfahrung machte die muslimische Referendarin mit einem anderen Lehrer: „Im Lehrerzimmer meinte er zu mir: „Frau Pir, merken Sie eigentlich nicht, dass ich nicht mit Ihnen zusammenarbeiten will? Ich würde mein Kind auch nicht in eine Schule schicken, wo eine Kopftuch tragende Lehrerin tätig ist.“

Frau Pir leitet ihre Schilderung mit der Information des empfundenen Akzeptanzmangels seitens ihrer Kolleg*innen ein. Die Ursache für den erfahrenen Akzeptanzmangel belegt Yasemine Pir mit der Narration über eine Begebenheit mit einer Ausbildungslehrerin[3] zu Beginn ihres Referendariats: Nach der ersten Hospitation im Unterricht der Ausbildungslehrerin, ist ihre Abwehrreaktion gegenüber der Kopftuch tragenden Referendarin derart groß, dass sie sich beim Schulleiter das Einverständnis einholt, um nicht weiterhin Frau Pir auszubilden bzw. die Zusammenarbeit mit ihr zu beenden. Als Grund hierfür gibt die Ausbildungslehrerin die durch ihre Imagination konstruierte Unterdrückung von Frau Pir aufgrund des Kopftuchtragens an.

Diese Argumentation erfährt eine Bestätigung seitens des weisungsbefugten und vorgesetzten Schulleiters, denn die Zusammenarbeit zwischen Frau Pir und der betreffenden Ausbildungslehrerin wird unverzüglich, nach der Unterredung mit dem Schulleiter, von Seiten der Ausbildungslehrerin beendet. Damit wird die Ausbildungslehrerin in ihrer ablehnenden Position gegenüber Frau Pir bestärkt. Die Weigerung der Ausbildungslehrerin Frau Pir auszubilden, resultiert aus rassismusrelevanten Vorbehalten gegenüber Frau Pir als Kopftuch tragender Frau, denn die Ausbildungslehrerin setzt das Kopftuchtragen per se mit der Unterdrückung der Kopftuch tragenden Frau gleich.

Wie kam es überhaupt bis zu diesem Punkt? Wir haben den jahrzehntelangen Kopftuchstreit in einem Video zusammengefasst. Klicken Sie auf das Bild, um zum Video zu gelangen.

Kopftuchkarte2

Imagination ist die Beurteilungsgrundlage

Das Paradoxe an der Situation ist, dass die Ausbildungslehrerin natürlich gar nicht weiß, ob Frau Pir tatsächlich unterdrückt bzw. zum Kopftuchtragen gezwungen wird oder nicht, sodass bei ihrer Beurteilung nicht die Realität, sondern ihre Imagination die Beurteilungsgrundlage darstellt. Die zugeschriebene Unterdrückungserfahrung geschieht demnach vor der Folie rassismusrelevanter Sichtweisen auf die Motivation des Kopftuchtragens, welche muslimische Frauen, die Kopftuch tragen, als unemanzipierte und unselbständige Opfer konstruieren, die von ihren Vätern, Ehemännern oder Brüdern gezwungen werden, das Kopftuch anzulegen. Die Folge einer solchen Sichtweise ist, dass die imaginierte Unterdrückung zu einer faktischen Unterdrückung führt, weil der Referendarin das Recht auf Ausbildung von der Ausbildungslehrerin, im Einverständnis mit dem Schulleiter, verwehrt wird.

Die Ausbildungslehrerin bedient sich eines paternalistisch-rassistischen Handlungsduktus, weil sie ihre Weiblichkeitsvorstelllung gegenüber der Referendarin durchsetzen möchte. Der Subtext der Kooperationsverweigerung der Ausbildungslehrerin lautet: „Weil du ein Kopftuch trägst, bist du eine unterdrückte Frau und merkst das nicht einmal. Du benötigst mich, damit ich dir das bewusst mache. Sieh mich an. Ich bin nicht unterdrückt. Ich bin emanzipiert. Ich bilde nur Frauen aus, die wie ich, nicht unterdrückt sind.“ Damit schließt die Ausbildungslehrerin kategorisch die Möglichkeit aus, dass sich Frau Pir selbständig für das Kopftuchtragen entschieden hat und konstruiert eine Dichotomie zwischen Kopftuch tragen und Emanzipation. Demnach ist eine Kopftuchträgerin per se fremdbestimmt und unemanzipiert. An diesem Beispiel wird die Intersektionalität von Rassismus und Sexismus deutlich, weil Frau Pir nicht alleinig aufgrund ihrer Religion antimuslimischen Rassismus erfährt, sondern außerdem, aufgrund ihres Geschlechts, als Kopftuch tragende Muslima, sexistisch und rassistisch von der Ausbildungslehrerin und dem Schulleiter diskriminiert wird. Der verweigerte Kooperationswille der Ausbildungslehrerin, der von dem Schulleiter legitimiert wird, versetzt Frau Pir in eine Abhängigkeitslage, in der ihr die für eine Veränderung notwendige Handlungsmacht fehlt.

Die empfundene Abhängigkeitslage intensiviert sich, weil es Frau Pir nicht gelingt, eine*n andere*n Ausbildungslehrer*in zu finden. Zunächst sieht Frau Pir darin nicht einen weiteren Beweis der gemeinschaftlichen Abwehrreaktion des Kollegiums und dessen Weigerung, eine Kopftuch tragende Frau auszubilden, bis sie schließlich eine abermalige, erneut unmissverständlich vorgetragene, Weigerungshaltung eines Kollegen erfährt, sie auszubilden. Die Kooperationsverweigerung wird damit erklärt, dass eine Kopftuch tragende Frau einen schädlichen Einfluss auf die Schüler*innenschaft habe. Der Subtext der Botschaft des Kollegen lautet: „Eine Kopftuch tragende Lehrerin ist eine Gefahr für Kinder. Eine Kopftuch tragende Lehrerin würde mein eigenes Kind gefährden. Deshalb bilde ich keine Kopftuch tragenden Referendarinnen aus.“ Dieses Argumentationsmuster konstruiert Frau Pir als Gefahr für das Wohlergehen von Kindern, sodass sie, zusätzlich zur ersten Begegnung, in der sie als Opfer konstruiert wurde, in der zweiten Begegnung als Täterin imaginiert wird. Die latente Gefahr, die der, als unterdrückt geltenden, Referendarin zugeschrieben wird, wandelt sich zu einer manifesten Gefahr durch die Konstruktion als Täterin.

Das Grundgesetzt wird missachtet

Außerdem werden die im Grundgesetz verankerten Werte wie Religionsfreiheit (Art 4 Abs. 1 und 2 GG) und Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) von den verbeamteten Ausbildungslehrer*innen und dem Schulleiter grob missachtet, obwohl Beamt*innen für die Einhaltung ebenjener Werte Verantwortung tragen, indem sie beispielsweise einen Treueeid auf die Verfassung ablegen. Sie verhalten sich nicht verfassungskonform, weil sie sowohl im Kleinen (innerhalb des Kollegiums) als auch im Großen (der bundesdeutschen Gesellschaft) von dem tradierten „Common Sence“ der Ablehnung des Kopftuchs ausgehen können. Die Rassismuserfahrungen, die von Frau Pir in beiden Geschichten dargestellt werden, münden in der subtexuellen Assimilationsforderung: „Lege dein Kopftuch ab.“ In der Schilderung von Frau Pir wird die Imagination der deutschen Schule als monoreligiöse Institution als auch die Konstruktion der ‚unterdrückten und gefährlichen Muslimin‘ zwischen den unterschiedlichen Personen verhandelt. Während sich Frau Pir versucht, von den antimuslimischen Zuschreibungen zu lösen, nehmen die Kolleg*innen und der Schulleiter diese als Grundlage für ihre Bewertung und Ablehnung von Frau Pir.

Was tun?

Die Befragten meiner Studie erfahren nicht nur antimuslimischen Rassismus von ihren Kolleg*innen  und  Vorgesetzten; vielmehr sind diese beiden Personengruppen auch die wichtigsten Ansprechpartner*innen, wenn Lehrkräfte ebensolche Erfahrungen gemacht haben. Letztlich geht es darum, einen diskriminierungs- und rassismussensiblen Schulraum zu schaffen, in dem sich alle Akteur*innen diskriminierungs- und rassismussensibel verhalten, damit die Ausbildung aller Lehrkräfte gewährleistet werden kann. Dies kann allerdings nur gelingen, wenn sich die in dem Raum tätigen Personen eigenständig mit ihren diskriminierungs- und rassismusrelevanten Wissensbeständen kritisch auseinandersetzen. Neben rassismuskritischen Studien, die ihren Fokus auf die Gesamtgesellschaft richten, müssen Desiderate bezüglich der rassismuskritischen Ausbildung von Lehrer*innen beseitigt werden, die dazu beitragen, die Leerstelle zwischen der unzureichenden rassismuskritischen Ausbildung von Lehramtsstudierenden und der anschließenden Erwartung rassismussensiblen Handelns von Lehrer*innen in der schulischen Praxis zu schließen.

Der Vorbereitungsdienst muss nachhaltig demokratisiert werden kann, indem man beispielsweise die Etablierung unabhängiger Beschwerdestellen für Lehramtsstudierende, Studienreferendar*innen und Lehrer*innen anstößt. Die vornehmliche Aufgabe der rassismussensiblen Schule der Zukunft ist, eine Sprache zu finden, um über Rassismus und Rassismuserfahrungen gemeinsam in einen Dialog zu geraten.

Der Diskrepanz zwischen (bildungs)politischem Wunsch nach Diversifizierung des Lehrpersonals und der schulischen Wirklichkeit von Lehrer*innen „mit Migrationshintergrund“ die, wie in der Studie ermittelt worden ist, von zum Teil massiven Diskriminierungserfahrungen betroffen sind, muss (bildungs)politischer Aufmerksamkeit geschenkt werden, indem sich an die Forderung nach der Erhöhung der Anzahl von Lehrer*innen „mit Migrationshintergrund“ die folgende Frage anschließt: „Was muss getan werden, um Lehrer*innen ‚mit Migrationshintergrund‘ vor Diskriminierung und Rassismus im Berufsleben zu schützen?“

 

[1] Ausbildete muslimische Lehrerinnen dürfen gegenwärtig in den folgenden Bundesländern ihrer Tätigkeit nicht mit Kopftuch nachgehen: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Saarland. Ausgenommen von dieser Regelung sind Referendarinnen, die auch in diesen Bundesländern das Kopftuch tragen können. Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 27.01.2015, welches die generellen Kopftuchverbote für ausgebildete Lehrerinnen als verfassungswidrig einstufte, war das Kopftuchtragen für ausgebildete Lehrer*innen in acht von 16 Bundesländern verboten.

[2] Der Klarname der Interviewpartnerin wurde anonymisiert.

[3] Ausbildungslehrer*innen besitzen eine wichtige Funktion in der Ausbildung und Benotung von Referendar*innen, weil sie den angehenden Lehrer*innen im Rahmen der Unterrichtshospitation die Möglichkeit geben sollen, durchgeführten Unterricht zu beobachten. Somit fungieren die Ausbildungslehrer*innen als Rollenvorbilder. Zudem sollen sie den Referendar*innen Hilfestellung bei der eigenen Unterrichtskonzeption bieten und ihnen ermöglichen, eigenen Unterricht durchzuführen. Ferner schreiben die Ausbildungslehrer*innen Gutachten über die betreuten Referendar*innen und benoten diese. Diese Noten haben Einfluss auf die schulische Gesamtbenotung, die von der Schulleitung vorgenommen wird.

 

Die Studie kann unter folgendem Link kostenlos heruntergeladen.

Leserkommentare

Manuel sagt:
Ich finde es wirklich schlimm, wie hier über das GG versucht werden soll, die islamische Gesellschaftsordnung in Deutschland durchzudrücken. Wer hier arbeiten will, hat sich uns anzupassen und nicht wir ihn, die Mehrheit der Deutschen wollen eure Gesellschaftsordnung nicht, liebe Moslems, wenn ihr das nicht akzpetieren könnt, dann müsst ihr euch halt andere islamische Länder suchen. Und ich würde auch als Elternteil auch keinen Fall akzeptieren, dass mein Kind von einer Kopftuchlehrerin unterrichtet wird, denn ich will nicht, dass mein Kind mit diesem Frauenbild auch nur irgendwie in Berührung kommt. Säkularismus hat außerdem nichts mit Rassismus zu tun, vielleicht sollte Prof. Dr. Karim Fereidooni, wenn er schon einen Prof.-Titel trägt, dies auch einmal begreifen. Es würde auch nicht schaden, wenn sich der gute Hr. Prof. mal mit dem innerislamischen Rassismus gegenüber Nicht-Moslems beschäftigen würde.
11.09.16
11:54
Rachel sagt:
Das was Herr Manuel hier schreibt ist rassistisch. Ich verstehe nicht wie man eine Person nur wegen eines Stück Stoff ausgrenzt. Mein Sohn besucht eine Schule wo keine Lehrerin ein Kopftuch trägt, dafür aber ein Lehrer mit einer Kippa, dies stört aber niemanden. Ich denke, dass es nicht einmal um das Kopftuch geht, sondern um den Islam. Ich glaube das sich hier was wiederholt, was vor 70 Jahren schon mal passierte.Nur diesesmal sind es halt die Muslime.Durch die Medien wird es noch viel schlimmer. Und was den innerislamischen Rassismus angeht, in Marokko, Tunesien, Türkei usw. können christliche Touristen rumlaufen wie sie es wollen am Strand sogar mit Bikini.Es stört niemanden. Und wenn man mir jetzt mit Saudi Arabien kommt, Saudi Arabien ist keine Demokratie.Europa schon oder nicht.Also soll doch jeder rumlaufen wie er möchte auch mit Kopftuch.
11.09.16
16:02
Johannes Disch sagt:
@Manuel Sie kennen offenbar unsere Verfassung nicht. Die garantiert Religionsfreiheit nach Art. 4 GG, und diese gilt auch für Muslime und ihre Religion, den Islam. Und zu den Grundrechten gehören auch Autonomie und individuelle Selbstbestimmung. Wir haben Menschen ihre Kleidung nicht vorzuschreiben. Nirgendwo in unseren Gesetzen steht, dass wir einen pauschalen Rechtsanspruch darauf haben, das Gesicht unseres Gegenüber zu sehen. Wo das unbedingt nötig ist-- Feststellung der Identität, etc.-- regeln das einzelne Gesetze. Aber einen pauschalen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Und pauschale Verbote-- wie bsp. das Kopftuchverbot in Schulen-- sind VERFASSUNGSWIDRIG, wie Karlsruhe wiederholt klargestellt hat. Karim Fereidooni kennt das GG ziemlich gut. Sein Artikel ist inhaltlich absolut korrekt. lg Johannes Disch
11.09.16
23:08
Kritika sagt:
L.S. Immer wieder wollen Lehrerinnen von religionsfreie Schulen die Fahne des Islam in vor sich her tragen. Sie nehmen mit dem Tragen des Kopftuchs in Kauf, ihre Kollegen, Eltern und Schüler vor den Kopf zu stossen, weil diese die Neutralität der Schule verletzt sehen. Menschen in diesem Land verbinden mit dem Islam oft Unerwünschtes: Scharia, Peitschenhiebe, Prüde Umgangsregeln, Fatwah, Heiliger Krieg, Unterdrückung der Frau, Handschlag-Verweigern, Probleme beim Landschul Aufenthalt usw. Daher lehnen viele den Islam ab und möchten nicht mit dessen Symbole konfrontiert werden. Auch Kritika möchte deshalb hier keine Islam-Symbole sehen. Wenn jemand einmal Referendarin/Lehrerin geworden ist, ist es schwierig oder zu spät, sie wegen Kopftuchtragens los zu werden. Diese Überlegung kann dazu führen, dass Frauen mit "Islamverdacht" für die Lehrerausbildung nicht genommen werden, um des späteren Schulfriedens willen. Bei einem Überangebot von Bewerber muss man zwangsläufig selektieren. Wenn dabei einsichtige Bewerberinnen, zu Unrecht nicht ausgewählt würden, hätten diese das den fanatischen Kopftuchträgerinnen zu verdanken, das wäre dann eine sehr bedauerliche Entwicklung. Gruss, Kritika
12.09.16
1:56
Rachel sagt:
Warum wurde mein Kommentar gelöscht.Nur weil ich sagte, dass man in einer Demokratie anziehen sollte was man möchte. Und freie Meinung erst recht.
12.09.16
14:21
Kritika sagt:
Im redaktionellen Teil werden die Begriffe Lehrerin islamischen Glaubens und Kopftuch tragende Lehrerin nicht klar getrennt. Religionsfreiheit umfasst in Europa die Wahl, ReligionsFrei zu sein, oder an Apollo, Christus, Mohammed, Zeus, Allah, den Sonnengott oder wen auch immer zu glauben, und das ist gut so. In Moslemisch dominierte Länder ist die freie Wahl oder die Möglichkeit, zwischen diese Gruppen zu wechseln in den meisten fällen verboten. Aber zum Glück sind wir noch kein Moslemisches Land. In Deutschland und andere Ländern Europas verbinden vielen mit "Islam" zunächst Scharia, Burka, SelbstmordAnschläge, Hand- oder Kopf ab, Burkini, Intoleranz gegenüber Andersgläubige oder Religionsfreie (abfällig "Ungläubige"), Kinderehe, Prüderei aber auch mit Probleme beim Schulschwimmen und -turnen, Schul-landheim Ausflug, Forderung nach Schweinefreies Kantinenessen. Moslims - so wird es wahrgenommen - wollen alles, ausser unauffällig die Regeln und Gebräuche ihres Gastlandes zu akzeptieren. Die KopftuchFrauen tragen gleichsam die Fahne des Islam - mit dem viele unangenehme Eigenschaften verbinden - demonstrativ als Werbung für den Islam vor sich her. Ohne auf die ablehnende Gefühle ihrer Gastgeber Rücksicht zu nehmen. Da ca 25% der Islamerinnen noch Kopftuch tragen, bekennen sie sich damit als das viertel Fanatiker; als besonders fanatische Islamischen Minderheit. Kritika kann Manuel gut verstehen, dass dieser seine Kinder nicht in Händen solche fanatische Frauen geben möchte. Übrigens, bis noch vor wenigen Jahren war in der Türkei das Kopftuch in Hochschulen verboten. Für das einverständliche Zusammenleben der Mohammedanische 4%-Minderheit und der 96%-GastBevölkerung wäre es förderlich, demonstrativ auf negativ besetzte islamische Symbole zu verzichten: Kopftuch, Burka, Burkini. Gruss, Kritika
13.09.16
1:22
Ute Fabel sagt:
Auch in diesem Artikel wird der Begriff "Diskriminierung" als propagandistischer Kampfbegriff missbraucht. Wenn eine Lehrerin unbedingt ein Kopftuch tragen will, obwohl sonst vom pädagogischen Personal niemand seine Religion auffällig sichtbar macht, geht es in Wahrheit um eine Sonderbehandlung - eine "Extrawurst"-, die angestrebt wird, und überhaupt nicht um den Kampf gegen "Diskriminierung". Es ist das Wesensmerkmal einer pluralistischen Gesellschaft, dass jedes religiöse oder weltanschauliche Zeichen bei manchen Betrachtern an Unterdrückung denken lässt, während es für den Träger Befreiung bedeutet. Das gilt nicht nur für das Kopftuch, sondern auch für rote T-Shirts mit Hammer-und-Sichel-Aufdruck, dabei denkt der Träger vielleicht an den gerechten Idealzustand einer klassenlosen Gesellschaft, während so mancher Betrachter verständicherweise an die stalinistischen Verbrechen denkt. Auch bei Kreuzketten denkt der Träger vielleicht an Nächstenliebe, mancher Betrachter an die Inquisition. Was mich schon wundert - wenn das Kopftuch angeblich so befreiend ist - warum es dann nie Fälle von muslimischen Männern gibt, die ihr Haupthaar überall bedecken wollen.
14.09.16
20:13
Manuel sagt:
@Rachel: Ihre Beleidigungen können Sie sich sparen, wenn Ihnen das islamische Frauenbild so gut gefällt, es gibt viele islamische Staaten, wo sie das dann ausleben können. Und in der Türkei werden einheimische Christen diskriminiert und den Rassismus der Türken gegenüber den Kurden haben Sie offenbar auch vergessen. Außerdem ist in der arabisch-islamischen Welt der Antisemitismus weit verbreitet, also informieren Sie sich zuerst einmal, bevor Sie meinen andere belehren zu müssen. Außerdem was hat Religion mit Rasse zu tun, wenn ich das christliche Frauenbild ablehne, bin ich dann auch ein Rassist?
15.09.16
12:07
Manuel sagt:
@Johannes Disch: Wie ich schon sagte, über das GG wird nun die islamische Gesellschaftsordnung eingeführt und sie klatschen auch noch dazu. Ihre Enkel und meine werden sich in der Zukunft bald mit Scharia und dem mittelalterlichen islamischen Frauenbild herumplagen müssen, aber offenbar finden Sie das gut. Da wird ja wegen dem GG, alles erlauben müssen.
15.09.16
12:10
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel Das sind doch alles an den Haaren herbeigezogene Scheinargumente gegen das Kopftuch. Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen: Die Rechtslage ist eindeutig: Unser oberstes Gericht-- das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe-- hat 2015 in einem Urteil klargestellt, dass ein pauschales Kopftuchverbot an Schulen GEGEN UNSERE VERFASSUNG VERSTÖSST!!!
15.09.16
19:13
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