München

Muslimische Frauen in U-Bahn attackiert

In einer Münchner U-Bahn wurden zwei muslimische Frauen von einem Mann islamfeindlich beschimpft und körperlich angegriffen. Der Staatsschutz ermittelt nun.

21
09
2016
Rassistisch beleidigt
Symbolbild: U-Bahn - © by Kaffeeeinstein auf flickr, bearbeitet by IslamiQ.

In einer Münchner U-Bahn wurden am Montagabend gegen zwanzig Uhr zwei muslimische Frauen wegen ihres Kopftuches attackiert. Ein 38-jähriger Mann beschimpfte eine Mutter und ihre 17-jährige Tochter zunächst aufs Übelste und griff anschließend die Tochter an.

Nachdem er die beiden Frauen beleidigte, bewarf er sie mit Kopftüchern. Und danach schlug er das Mädchen zwei Mal ins Gesicht, wodurch er sie an der Wange verletzte. Die Mutter verfehlte er bei dem Versuch sie ebenfalls zu schlagen.

Zeugen berichteten, der Mann habe durch die U-Bahn geschrien, dass Deutschland und er christlich seien und er Muslime und ihre Kopftücher hassen würde, bevor er das Mädchen schlug. Die beiden Frauen setzten sich zur Wehr und wurden durch einen weiteren Fahrgast verteidigt. Dadurch konnte verhindert werden, dass der Mann die beiden Frauen weiter verletzte.

Gegen die einschreitenden Sicherheitskräfte wehrte sich der Mann ebenfalls mit Gewalt. Die beiden Frauen zeigten den Mann wegen Körperverletzung an. Außerdem wird gegen ihn wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt. Nach Angaben der Polizei wird die Körperverletzung und Beleidigung als politisch motivierte Kriminalität gewertet. Der Staatschutz des Polizeipräsidiums München hat die Ermittlungen aufgenommen.

Leserkommentare

Holger Berger sagt:
Selbstverständlich muß gegen körperliche Angriffe auf muslimische, christliche oder buddhistische Frauen intensiv vorgegangen werden. Werden in diesem Islam -Forum hier auch die vielen Angriffe, Amokläufe und Bombenattentate von muslimischen Männern, Frauen und auch Kindern - leider gibt es das - thematisiert?
22.09.16
14:17
Andreas sagt:
Unglaublich ist das. Zum Glück gibt es offenbar Zeugen und der Täter ist auch bekannt. Da sollte einer Verurteilung nichts entgegenstehen.
22.09.16
18:05