Thüringen

AfD scheitert mit Entwurf für Neutralitätsgesetz

Der Entwurf der Thüringer AfD für ein Neutralitätsgesetz, um auf die „Masseneinwanderung aus dem islamischen Raum“ zu reagieren, wurde abgelehnt.

29
09
2016
AfD, Alternative für Deutschland
AfD

In Thüringen wird das Tragen religiöser Symbole bei Bediensteten staatlicher Einrichtungen nicht gesetzlich geregelt. Ein entsprechender Entwurf der AfD wurde am Donnerstag von den anderen Fraktionen des Landtags nicht unterstützt. Vertreter von Linkspartei, SPD, Grünen und CDU erklärten, ein solches Gesetz wäre mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unvereinbar. Zudem sei eine solche Regelung in dem Freistaat nicht notwendig.

Der AfD-Entwurf für ein „Thüringer Neutralitätsgesetz“ betrifft Beamte und Angestellte in Polizei, Justizvollzug und Rechtspflege sowie Pädagogen in staatlichen Schulen und Kitas. Ihnen soll verboten werden, im Dienst sichtbare weltanschauliche und religiöse Symbole sowie Kleidungsstücke zu tragen. Jörg Henke (AfD) begründete die Initiative mit einer „Massenimmigration aus dem islamischen Raum“.

Thüringens Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) erklärte, die Landesregierung lehne den Gesetzentwurf ab, weil er nicht erforderlich sei. Für Mitarbeiter von Justiz und Polizei gebe es bereits dienstrechtliche Bekleidungsregeln. Bei Pädagogen bestehe keine Notwendigkeit solcher Bestimmungen.

Lauinger verwies auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar mit Blick auf kopftuchtragende Lehrerinnen. Die Karlsruher Richter hätten entschieden, dass deren Religionsfreiheit nur bei einer konkreten Gefahr für den Schulfrieden eingeschränkt werden dürfe. In Thüringen gebe es derzeit jedoch „kein religiöses Konfliktpotenzial“.

Stefan Möller (AfD) betonte dagegen, die vom Staat geforderte „strikte Neutralität“ begrenze den „Anspruch auf das Ausleben religiöser Überzeugungen“. Dorothea Marx (SPD) entgegnete, die staatliche Neutralität widerspreche nicht einer „Toleranz gegenüber Religionen“. Raymond Walk (CDU) sagte, ein solches Neutralitätsgesetz würde „in erster Linie Christen diskriminieren“. Astrid Rothe-Beinlich (Grüne), warf der AfD vor, durch ihren Gesetzesvorstoß Konflikte erst zu schüren. (KNA/iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Beamte sollten keine religiöse Symbole (Kopftuch, Kreuzkette, Kippa, atheistische Buttons) tragen. Das ist genauso unangebracht, wie wenn Beamte im Dienst Abzeichen politischen Parteien anstecken. Die Ausübung der Religion, Weltanschauung und politischer Überzeugung gehört ins Privatleben und nicht an den Arbeisplatz.
03.10.16
7:59