Anlässlich des zehnjährigen Jubiläums des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes fordert Heiko Maas eine größere Akzeptanz nicht-christlicher Religionen in Deutschland.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat für eine bessere Akzeptanz nicht-christlicher Religionen in Deutschland geworben. „Eine Muslima mit Kopftuch, ein junger Mann mit einer Kippa oder ein Minarett gehören in Deutschland genauso dazu wie das Läuten der Kirchenglocken“, sagte Maas am Dienstag in Berlin. Zugleich betonte er, die Antwort auf eine wachsende Vielfalt könne nicht sein, die Privilegien für einige zu sichern und die Diskriminierung anderer fortzusetzen. Der Minister äußerte sich bei einem Festakt zum zehnjährigen Bestehen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AAG).
Der Bundestag hatte das Gesetz nach kontroverser politischer Diskussion im Juni 2006 beschlossen. Es soll danach in Beruf und Alltag vor Diskriminierungen wegen des Alters, einer Behinderung, der ethnischen Herkunft, aus rassistischen Gründen, der Religion oder Weltanschauung und wegen der sexuellen Identität schützen. Dazu gehört die Einrichtung einer unabhängigen Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die beim Bundesfamilienministerium angesiedelt ist.
Maas betonte, das AAG wirke und die Horrorvision, die einige gehabt hätten, sei nicht Wirklichkeit geworden. So sei die Anzahl der Klagen vor den Arbeitsgerichten überschaubar. Diskriminierung sei dadurch weniger geworden, verschwunden sei sie aber nicht. Um diese weiter abzubauen, seien aber nicht nur Gesetze notwendig, es müsse sich auch in den Köpfen vieler etwas ändern. Bei einer Untersuchung seit etwa festgestellt worden, dass Bewerber mit einem türkisch klingenden Namen bei gleichen Qualifikationen deutlich häufiger eine Absage erhielten als die mit einem deutsch klingenden Namen. Auch in seinem Ministerium müsse es mehr „Mehmets“ und „Aishas“ geben, räumte er ein.
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, bezeichnete das Gesetz als „Meilenstein“ im Kampf um Diskriminierung. Es habe in vielen Bereichen einen Kulturwandel eingeleitet. Zugleich forderte sie, dass der Gesetzgeber sich nach zehn Jahren erneut damit befassen müsse. So müssten die Fristen für eine Anzeige bei einer Diskriminierung am Arbeitsplatz von zwei auf sechs Monate verlängert werden. Zudem müsse es die Möglichkeit einer Verbandsklage geben. Die Hürde, etwa gegen den Arbeitgeber zu klagen, sei für viele zu hoch. (KNA/iQ)