Baden-Württemberg

Landtag lehnt „Burkaverbot“ ab

Der baden-württembergische Landtag lehnte den AfD-Antrag auf ein pauschales Burka-Verbot ab. Alle Fraktionen stellten sich geschlossen gegen den „populistischen“ Antrag.

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Burka-Trägerin © by Patrick Denker auf Flickr (CC BY 2.0), bearbeitet islamiQ

Die AfD-Fraktion ist mit der Forderung nach einem generellen „Burkaverbot“ im Landtag auf Granit gestoßen. Die anderen Fraktionen unterstrichen zwar ihre Ablehnung einer Vollverschleierung, hielten aber ein pauschales Verbot für nicht gerechtfertigt. „Unter der Burka gibt es keine Würde, sondern nur Erniedrigung und Demütigung“, sagte die AfD-Abgeordnete Christina Baum am Donnerstag bei der Einbringung eines Gesetzentwurfes gegen die Vollverschleierung. Die Redner der anderen Fraktionen bezeichneten den Vorstoß der AfD als „plump populistisch“, „unausgegoren“ und „völlig ungenügend“. Sein Inhalt schade der Integration und schüre Ängste.

Integrationsminister Manne Lucha (Grüne) sei gegen ein pauschales Verbot, zumal es in Baden-Württemberg nur 50 oder 60 vollverschleierte Frauen gebe – die Hälfte davon konvertierte Frauen ohne Migrationshintergrund. Das Kleidungsstück bedrohe auch nicht die innere Sicherheit. In Deutschland habe überdies der Staat nach dem Grundgesetz weltanschauliche Neutralität zu wahren. Die Regierung setze auf gleichberechtigte Teilhabe von Migranten statt Ausgrenzung und Stimatisierung, die Integration behinderten und die betroffenen Frauen in die Isolation trieben. (dpa/iQ)

Leserkommentare

Manuel sagt:
Verstehe, wirkliche Nazis gibt es auch kaum welche, wieso erlauben wir den dann nicht wieder auch Nazi-Symbole? Was für eine seltsame Logik, nur weil es wenig gibt, erlauben wir weiter ein Symbol einer totalitären und frauenverachtenden Ideologie, also man fragt sich wirklich.
15.10.16
15:27
Ute Fabel sagt:
Burka und Nikab sind Kleidungstücke der Ausgrenzung bzw. - wenn sie freiwillige getragen werden- der Selbstausgrenzung. Genauso wie Strumpfmasken mit Sehschlitzen. Ein pauschales Vermummungsverbot in der Öffentlichkeit - welches man problemlos religions- und weltanschauungsneutral formulieren könnte - wäre folglich ein Gesetz gegen Ausgrenzung. Es darf nicht vergessen werden, dass es ein solches Vermummungsverbot im Versammlungsrecht bereits seit den 1980er-Jahren gibt. Es war damals gegen Anarchisten gerichtet. Von wegen Islamfeindlichkeit!
17.10.16
7:49
Robert sagt:
@Ute Fabel: Die Typen, die bei Demos Strumpfmasken tragen werfen aber auch mit allem möglichen auf Polizisten und schießen auch mit Krampen um sich, begehen also Straftaten. Daher war das Vermummungsverbot gegen diese Personengruppe notwendig. Welche konkrete Gefahr geht von Burkaträgerinnen aus?
18.10.16
13:45
Manuel sagt:
@Robert: Sie sind Symbole einer totalitären, frauenverachtenden Ideologie, reicht das nicht?
18.10.16
18:42
Johannes Disch sagt:
@Manuel Nein, das reicht nicht. Sie interpretieren diese Kleidungsstücke so. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit-- die ein Grundrecht ist-- steht einem pauschalen Verbot entgegen. Ebenso die Religionsfreiheit, die ebenfalls ein Grundrecht ist. Da, wo es praktisch notwendig und sinnvoll ist; vor Gericht, bei Behörden; besteht bereits ein Burka-Verbot. Man muss nicht aus jedem Kleidungsstück einen Kulturkampf machen.
20.10.16
1:54
Manuel sagt:
@Johannes Disch: Verstehe eine Hakenkreuz-Armbinde ist auch nur ein bloßes Kleidungsstück oder der Hitlergruß ist auch nur eine Armbewegung, meinten Sie das?
20.10.16
14:46
Ute Fabel sagt:
@Johannes Disch: Versuchen Sie einmal in einem deutschen Restaurant mit einem Motorradhelm auf dem Kopf mit heruntergelassenem Visier einen Tisch zu bekommen und Essen zu bestellen. Ich wette, Sie werden überall hinausgeworfen, obwohl Sie auch keine konkrete Gefahr darstellen. Dabei könnte man sich genauso wie beim Nikab auf eine göttliches Gebot berufen, an welches man sich gebunden fühlt. Das gesellschaftliche menschliche Zusammenleben rechtfertigt gewisse Spielregel und dazu gehört sowohl nicht nackt herumzulaufen als auch sich nicht zu vermummen. Religionsfreiheit bedeutet nicht Narrenfreiheit
21.10.16
13:26
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel Sie bringen immer wieder dieselben unsinnigen Vergleiche: Motoradhelm, Burschenschafterkappe, etc. Warum diese unsinnig sind, wurde schon zigfach erläutert. Religionsfreiheit bedeutet nicht Narrenfreiheit? Das ist richtig. Meinungsfreiheit bedeutet aber auch nicht, dass man rassistischen Kram ablassen darf. Unsinn darf man aber ungestraft ablassen. Insofern sind Sie ungefährdet.
22.10.16
0:37
Johannes Disch sagt:
@Manuel Eine Hakenkreuzbinde ist ein eindeutig extremistisches antidemokratisches Symbol. Dasselbe gilt für den Hitlergruß. Nationalsozialistische Symbole sind bei uns verboten. Das fällt unter "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" und ist strafbar nach § 86a StGB. Der Grund dafür dürfte einleuchtend sein, wenn man sich unsere Geschichte betrachtet.
22.10.16
2:16
Manuel sagt:
@Johannes Disch: Und wieso dürfen dann andere extremistische Symbole nicht auch verboten werden?
26.10.16
12:56
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