Islamfeindlichkeit

Zahnarztpraxis lehnt Kopftuchträgerin ab

Eine Stuttgarter Zahnarztpraxis lehnt die Bewerbung einer Kopftuchtragenden Muslima auf diskriminierender Weise ab und löst somit einen Shitstorm im Netz aus.

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10
2016
Frau mit Kopftuch
Frauen mit Kopftuch sind häufiger Opfer von Diskriminierung © by Andreas Kollmorgen auf Flickr (CC BY 2.0), bearbeitet islamiQ

Eine Zahnarztpraxis in Stuttgart lehnt eine Bewerberin für eine Ausbildungsstelle, nur wegen ihres Kopftuchs, ab. Die Antwort der Zahnarztpraxis auf die Bewerbung der Kopfttuchtragenden Muslima löst in den sozialen Netzwerken einen Shitstorm aus. Viele User verurteilen dieses Geschehen.

Die Muslima wollte sich um eine Stelle in der Zahnarztpraxis bewerben, doch statt einer positiven Rückmeldung bzw. einer normalen Absage, antwortete die Praxis in einem arroganten und diskriminierenden Ton. Die Praxis teilte in ihrer Antwort auf die Bewerbung mit, dass sie keine Kopftuchträgerinnen einstellen möchten und sie nicht verstehen können, wie „sich Bewerber diese Toleranz vorstellen können“.

Nach dem Vorfall ist die Zahnarztpraxis nicht zu erreichen. Eine Stellungnahme folgte auch nicht.

Laut dem Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das umgangssprachlich auch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet, stehen Bewerberinnen, die eine Ausbildungsstelle wegen des Tragens eines Kopftuches nicht bekommen, eine Entschädigung wegen Diskriminierung zu.

Leserkommentare

Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel Man muss aus dem Thema keine Endlosschleife machen. Wie es um das Verhältnis des GG und des AGG ("Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz") zum EU-Recht bestellt ist, das habe ich hier und unter dem Artikel "Nachteile bei der Jobsuche mit Kopftuch" erläutert. Die juristische Seite der Sache ist in Deutschland ist eindeutig: Ein Arbeitgeber darf das Kopftuch-- von wenigen Ausnahmen abgesehen, an die strenge Bedingungen geknüpft sind-- nicht verbieten. Das ist ein unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der Religionsfreiheit nach Art. 4 GG. Die Gesetze und die juristische Praxis sind eindeutig. Wer der Meinung ist, das deutsche AGG und die dazugehörigen Urteile würden gegen europäisches Recht verstoßen, der muss dagegen klagen. Und jetzt dürfen Sie gerne noch einmal gegenposten, damit Sie das letzte Wort haben, obwohl Sie faktisch eindeutig falsch liegen.
31.10.16
9:59
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel -- Nachtrag: Ein politisches Weltbild gilt nicht als "Weltanschauung" im Sinne des AGG. Deshalb kann ein Arbeitgeber politische Bekundungen und Symbole untersagen, ein Kopftuch aber nicht (bis auf wenige Ausnahmen). Das Gesetz ist hier eindeutig und die juristische Praxis ebenfalls. Dazu gibt es eine Fülle von Urteilen. Kann man alles unter dem Stichwort "Arbeitsrecht" nachlesen. Wer der Meinung ist, das AGG-- das es immerhin schon seit nunmehr seit 10 Jahren gibt-- würde gegen das GG und gegen europäisches Recht verstoßen, der muss dagegen klagen. Bis dahin erübrigen sich alle weiteren Diskussionen, da deutsches Recht und deutsche Rechtspraxis bei dem Thema eindeutig sind!
31.10.16
10:35
Johannes Disch sagt:
@Ute V. Amüsant ist, dass Sie Äpfel und Birnen durcheinander werfen. Natürlich gibt es Berufe, wo eine gewisse Kleidung vorgeschrieben ist. Das muss aber mit dem Job begründet sein. Wo das nicht begründbar ist, da ist ein Verbot religiöser Symbole-- beispielsweise des Kopftuchs-- nicht möglich, da es eine unzulässige Einschränkung des Grundrechts der Religionsfreiheit nach Art. 4 GG darstellt. Ob Sie diese Kleidung für praktisch oder altmodisch oder reaktionär halten, das ist dabei völlig belanglos. Nebenbei ist Kleidung, wie Muslime sie in gewissen Gegenden tragen praktisch--- grade bei (extremer) Hitze. Die Sachen wurden und werden nämlich nicht ausschließlich aus religiösen Gründen getragen, sondern auch aus rein praktischen.
31.10.16
10:56
Kritika sagt:
L.S. Kritika hat nichts gegen eine islamitische Zahnarzthelferin. Aber wenn in der Praxis jemand auftaucht, der mit Hilfe eines Kopftuchs für eine unfriedliche Weltanschauung werben will, dann würde Kritika den Zahnarzt zur Rede stellen und notfalls einen nicht islamischtischen, neutralen Ort für eine Zahnbehandlung suchen. Im Übrigen ist Kritika der Meinung, dass die Welt ohne Islam eine weitaus friedlichere wäre. Gruss Kritika
01.11.16
0:03
Ute Fabel sagt:
In Österreich gab es im April diesen Jahres ein Aufsehen erregendes Urteil des Oberlandesgerichts Wien, wonach Artikel 21 Europäische Grundrechtecharta unmittelbar innerstaatlich anzuwenden ist, wenn es ein Mitgliedstaat verabsäumt hat, dessen Inhalt im nationalen Recht vollständig umzusetzen. Es ging in dieser Rechtssache um einen Konfessionslosen, der sich diskriminiert fühlte, dass nach österreichischen Arbeitsrecht nur Protestanten am Karfreitag ein zusätzlicher arbeitsfreier Tag zuerkannt wird. Artikel 21 EGC setzt religiöse Überzeugung mit politischer Anschauung ausdrücklich gleich, was auch fair ist. Sonst würden zwei Klassen von Menschen geschaffen werden. Warum soll jemand, der glaubt, dass der Engel Gabriel vor 1400 Jahren als Bote von Allah Mohammed das unverfälschte Wort Gottes diktiert hat, seine Überzeugung immer und überall durch ein Kopftuch am Arbeitsplatz ausdrücken. Warum sollte jemand, der die Ideale der Sozialdemokratie hochhält, die gerade in Wien mit dem sozialen Wohnbau soviel sichtbar Positives bewirkt hat, seine Überzeugung nicht durch das Anstecken einer roten Nelke am Arbeitsplatz zeigen dürfen? Ist es weniger wert Sozialdemokrat zu sein als Moslem? Nein! Art 21 EGC spricht eine ganz klare Sprache. Entweder dürfen alle ihre religiöse oder politische Überzeugung am Arbeitsplatz sichtbar machen oder keiner. Ich bevorzuge Gleichbehandlung im Sinne von "Gleich Wenig" sichtbarer Religion und Politik im Berufsleben, weil ich es auch respektvoll finde Andersdenkenden nicht tagein tagaus die eingene Gesinnung aufdringlich an die Nase zu binden. Keinesfalls sind Religionsprivillegien wie ein Vorrecht des Kopftuchs in Einklang mit dem Antidiskriminierungsrecht zu bringen.
01.11.16
7:34
Ute Fabel sagt:
Säkularismus ist ein Ideal, dass auch viele Menschen mit Migrationshintergrund hochhalten. Zwar hat die Türkei derzeit eine klerikal-autoritäre Rechtsregierung, die geradezu mit Brachialgewalt alles daran setzt, die Trennung zwischen Religion und Staat zu untergraben. Der türkische Gründervater Mustafa Kemal Atatürk hat allerdings den Laizismus hochgehalten. Diesem Geist sollten sich deutsche und österreichische Unternehmen verpflichtet fühlen und in ihren Betrieben verwirklichen.
02.11.16
14:23
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel Na, dann warten wir mal ab, ob es hier in Deutschland auch zu so einem Urteil kommt... Die Gleichbehandlung ist in Deutschland aber gegeben. So darf ein Arbeitnehmer auch am Arbeitsplatz seine politische Gesinnung äußern. Das ist durch Art. 5 GG geschützt.("Meinungsfreiheit"). Genauso, wie eine Muslimin ihr Kopftuch tragen darf, um damit (eventuell) ihre Religiosität zu bekunden. Das ist durch Art. 4 GG geschützt. Und Sie darf sich am Arbeitsplatz auch verbal zu ihrem Glauben bekennen (Geschützt durch Art. 5 GG) Aber wie überall in der Juristerei gibt es auch hier Ausnahmen bzw. Grenzen. Trägt ein Arbeitnehmer einen Button "Atomkraft- Nein Danke", so ist das absolut okay. Nicht mehr okay ist, wenn er seinen Arbeitsplatz zu einem Fukushima-Mahnmal umfunktioniert und während der Arbeitszeit versucht, die Belegschaft für die Anti-AKW-Bewegung zu gewinnen. Das wäre Störung des Betriebsfriedens. Selbiges gilt für die Muslimin mit Kopftuch: Es am Arbeitsplatz zu tragen ist völlig okay. Nicht mehr okay wäre es, wenn die Dame während ihrer Arbeitszeit für ihre Religion, den Islam, missioniert. Das wäre dann ebenfalls Störung des Betriebsfriedens und Störung des normalen Arbeitsablaufes. Aber nur das Tragen eines Kopftuchs gilt nicht als störend und kann nicht pauschal verboten werden.
02.11.16
16:26
Enail sagt:
Kritika: Ihrem letzten Satz schließe ich gerne an. Wenn man sich die Brandherde in der Welt so ansieht, haben sie alle irgendwie mit dieser Religion zu tun. In meiner Kindheit und Jugend kannte ich ein friedlicheres Miteinander trotz vieler Ausländer, man nannte sie zu meiner Zeit Gastarbeiter, als heute. Da spielte der Islam und seine dazu gehörenden Merkmale keine Rolle. Seitdem der Islam versucht seine Lebensweise hier zu installieren, die Mehrheitsgesellschaft aber dafür nicht bereit ist, weil man sieht, was in der islamischen Welt los ist und das hier nicht haben möchte, kommt es immer häufiger zu Auseinandersetzungen unter Menschen, die bislang gut miteinander auskamen, bis die Forderungen dieser Lebensweise von sich reden machten und nach jedem Zugeständnis die nächste kommt. Man gibt sich nicht eher zufrieden, als bis der Islam hier salonfähig gemacht wurde. Ich frage mich nur nach dem Vorbild dem man nacheifern könnte. Ich selber sehe keines in der ganzen islamischen Welt. Und wenn man dann Nonnen mit kopftuchtragenden Frauen vergleicht, dann bin ich mir sicher, dass die von der Bedeutung eines Ordens keine Ahnung haben.
06.11.16
23:28
Kritika sagt:
L.S. An den Äusserungen von Ute Fabel ist kaum etwas hinzu zufügen. Sie stellt dankenswerterweise in klarer Form da, dass und weshalb das Kopftuch in Praxen und Betrieben fehl am Platze ist. Kritika möchte gerne möchte-gern-Kopftuchträgerinnen zu bedenken geben, dass in diesem Lande Kopftücher nicht gerade Sympatie-Träger sind und dass Kopftuch-Tragen in vielen Fällen selbst verschuldete Arbeitslosigkeit zur Folge hat. Zu unmenschlich sind die Zustände in vom Islam beherrschten Ländern. Mit Religionsfreiheit hat das nichts zu tun, jeder darf hier an den Weihnachtsmann oder an Allah oder an heilige Kühe glauben. Im Übrigen meint Kritika, dass eine Welt ohne Islam weitaus friedlicher wäre. Gruss, Kritika
07.11.16
22:50
Ute Fabel sagt:
"Diskriminierung" ist im AGG klar dahingehend definiert, dass jemand gerade aufgrund seiner Religion oder Weltanschauung in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfahren muss. Zeigt in der genannten Zahnarztpraxis niemand sichtbar seine Religion oder Weltanschaung (wovon nach aller Lebenserfahrung in vielen Fällen auszugehen sein wird), liegt keine "Diskriminierung" vor, wenn auch eine Kopftuchträgerin nicht akeptiert wird.
14.11.16
8:25
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