Schleswig-Holstein

Eltern verweigern Sohn den Moschee-Besuch

Im Erdkunde-Unterricht eines Gymnasiums stand der Besuch einer Moschee an. Doch ein Schüler ist dem Schulausflug aus weltanschaulichen Gründen fern geblieben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

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10
2016
Symbolbild: Schulausflug in die Moschee © Metropolico.org/CC 2.0/flickr, bearbeitet by IslamiQ.

Den ungewöhnlichen Fall von „Schulschwänzen“ eines 13-Jährigen im schleswig-holsteinischen Rendsburg prüft jetzt das Amtsgericht Meldorf. Das teilte der Itzehoer Staatsanwalt Peter Müller-Rakow am Donnerstag auf Anfrage mit. Vor dem Amtsgericht werde entschieden, ob es zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Eltern kommt, die ihren Sohn von der Teilnahme an einem Moschee-Besuch seiner Schulklasse ferngehalten hatten.

Der Junge war nach Medienberichten am 14. Juni einem Ausflug seiner Klasse ferngeblieben, die an diesem Tag eine Moschee besuchen sollte. Die Eltern, die keiner Glaubensgemeinschaften angehören, befürchteten eine „religiöse Indoktrination“ ihres Kindes, hieß es. Die Schule bewertete das als „Schulschwänzen“. Das daraufhin fällige Bußgeld von 150 Euro zahlten die Eltern nicht, sondern legten Widerspruch ein.

Nach Informationen der „Schleswig-Hosteinischen Landeszeitung“ (SHZ) werden die Eltern von einem Düsseldorfer Anwalt vertreten. Der Kontakt sei über die Bürgerbewegung „Pax Europa“ zustande gekommen, sagte dieser der Zeitung. Dabei handelt es sich um einen rechtspopulistischen Verein, der nach eigener Darstellung „existenzielle Gefahren“ anmahnt, „die vom politischen Machtanspruch des Islams für die freiheitlichen demokratischen Gesellschaften in Deutschland und Europa ausgehen“. (KNA, iQ)

 

Leserkommentare

Peter von der Linden sagt:
Dieser Vorfall hat mich so interessiert, dass ich so viele Infos wie möglich im Internet recherchiert habe (was ein gewisser Aufwand war). Mein Fazit: eine völlig unnötige Steilvorlage für rechte Propaganda. Die Eltern haben nach der Unterrichtung über den geplanten Moschee-Besuchs (Elternabend) der Teilnahme ihres Kindes widersprochen: die Schule sollte ihm für diese Zeit ein alternatives Unterrichtsangebot machen. Dazu kann man stehen, wie man will: dies dürfen sie laut Grundgesetz, es ist ihr verbrieftes Recht. Eine Moschee ist wie eine Kirche, ein buddistischer, hinduistischer oder shintuistischer Tempel usw. usf. ein Sakralbau. Viele Religionen gehen davon aus, das in ihren (aktiv genutzten) Sakralräumen (die deshalb auch meist "geweiht" werden) eine besondere "Kraft" oder "Sphäre", eine "heilige Gegenwart" oder wie auch immer anwesend ist. Ob dies im Islam auch so gesehen wird, weiss ich nicht. Deshalb hätte die Schule den Schüler vom Besuch der Moschee freistellen müssen. Jeder Mensch hat laut Grundgesetz und Folge-Rechtsprechung das Recht der Religionsfreiheit und somit auch das Recht, das Betreten eines (aktiv genutzten) Sakralbaus einer beliebigen Religionsgemeinschaft zu verweigern. Ein atheistisch eingestellter Schüler muss z. B. auch nicht an der Besichtigung einer noch aktiv genutzten Kathedrale oder Synagoge teilnehmen. Egal, welchem Zweck dieser Besuch dient: die entsprechenden Lerninhalte lassen sich immer auch auf anderem Wege vermitteln. Und speziell Toleranz kann man nicht erzwingen. Alles Übrige, was in diesem Fall gerade speziell im Internet hochkocht, ist dem nach meiner Meinung rechtswidrigen, auf jeden Fall aber ungeschickten Vorgehen der Schulleitung zu "verdanken". Der Erdkunde-Unterricht eines Gymnasiums kann und darf doch nicht der Anlaß sein, ein Grundrecht außer Kraft zu setzen. Der Anwalt, der die Eltern jetzt vertritt, steht offensichtlich politisch sehr weit rechts. Wo die Eltern des Kindes politisch stehen, weiss ich nicht. Doch Grundrechte gelten für alle. Und Zwang hat in diesem Bereich nun einmal garnichts zu suchen. Das man Rechtspopulisten solche Steilvorlagen liefert, ist das eigentlich Ärgerliche an dieser Sache!
27.10.16
16:39
Johannes Disch sagt:
@Peter von der Linden Prima Kommentar. So sehe ich das auch.
28.10.16
3:19
Ute Fabel sagt:
Eltern sind auch nicht sicher dazu verpflichtet zu akzeptieren, dass ihre Kinder im Rahmen von Schulveranstaltungen die Parteizentrale der AfD oder Linkspartei oder die Vereinsräumlichkeiten der atheistischen Giordano-Bruno-Stiftung betreten müssen. Öffentlich Schulen können und sollen Exkursionen zu Relgionsgemeinschaften, nicht religiösen Weltanschauungsgemeinschaften oder politischen Organisationen anbieten, aber immer nur auf freiwilliger Basis und nie im Rahmen der "Schulpflicht".
28.10.16
12:02
Manuel sagt:
Wenn islamische Mädchen auf Klassenfahrten nicht mitfahren müssen, dann hat auch dieser Schüler dass Recht nicht in eine Moschee gehen zu müssen.
28.10.16
12:40
Nastaran sagt:
Ich finde Klassenfahrt ist schon was ganz anderes von der Thematik, als ein Moscheebesuch. Die sollen ja nicht in der Moschee übernchten.ABer klar sollen die doch selber Entscheiden ob dir Ihr Kind dahin schicken wollen , in die Moschee. Viel wichtiger ob das Kind das möchte. Ist ja schon in einem Alter wo es eine Meinung dazu bilden kann. Find das sollte nicht so überbewertet werden. Von den Schulen. Solange der Junge sonst immer alles mitmacht und nicht fehlt etc.
28.10.16
13:26
Holger Berger sagt:
Ich vermisse hier entsprechende Berichte über Eltern, die ihren Töchtern den Schwimmunterricht aus religiös-moralischen Gründen verbieten und vorenthalten. Oder Reportagen über Schulen, in denen der Hausmeister eine defekte Glühbirne in der Turnhalle nicht auswechseln durfte, weil gerade Turnunterricht für keusche Kopftuch-Mädchen stattfand. Wo sind solche Berichte hier zu finden?
01.11.16
2:33