Im Erdkunde-Unterricht eines Gymnasiums stand der Besuch einer Moschee an. Doch ein Schüler ist dem Schulausflug aus weltanschaulichen Gründen fern geblieben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Den ungewöhnlichen Fall von „Schulschwänzen“ eines 13-Jährigen im schleswig-holsteinischen Rendsburg prüft jetzt das Amtsgericht Meldorf. Das teilte der Itzehoer Staatsanwalt Peter Müller-Rakow am Donnerstag auf Anfrage mit. Vor dem Amtsgericht werde entschieden, ob es zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Eltern kommt, die ihren Sohn von der Teilnahme an einem Moschee-Besuch seiner Schulklasse ferngehalten hatten.
Der Junge war nach Medienberichten am 14. Juni einem Ausflug seiner Klasse ferngeblieben, die an diesem Tag eine Moschee besuchen sollte. Die Eltern, die keiner Glaubensgemeinschaften angehören, befürchteten eine „religiöse Indoktrination“ ihres Kindes, hieß es. Die Schule bewertete das als „Schulschwänzen“. Das daraufhin fällige Bußgeld von 150 Euro zahlten die Eltern nicht, sondern legten Widerspruch ein.
Nach Informationen der „Schleswig-Hosteinischen Landeszeitung“ (SHZ) werden die Eltern von einem Düsseldorfer Anwalt vertreten. Der Kontakt sei über die Bürgerbewegung „Pax Europa“ zustande gekommen, sagte dieser der Zeitung. Dabei handelt es sich um einen rechtspopulistischen Verein, der nach eigener Darstellung „existenzielle Gefahren“ anmahnt, „die vom politischen Machtanspruch des Islams für die freiheitlichen demokratischen Gesellschaften in Deutschland und Europa ausgehen“. (KNA, iQ)