Der geplante Moscheebau in Germersheim wurde auf Antrag der Stadt gestoppt. Das Projekt verstöße gegen das Gebot der Rücksichtnahme und sei nicht gebietsverträglich.
Die Stadt Germersheim hat mit ihrem Eilantrag gegen einen geplanten Moscheebau Erfolg gehabt. Das Verwaltungsgericht in Neustadt gab laut Mitteilung vom Montag dem Antrag der Kommune statt. Damit dürfen vorerst keine Bauarbeiten ausgeführt werden.
Aus Sicht der Stadt verstößt das Projekt gegen das Gebot der Rücksichtnahme und ist nicht gebietsverträglich. Die vom Kreis Germersheim erteilten Genehmigungen sahen vor, dass die Moschee bis zu 15,36 Meter hoch werden darf. Sie ist in einem „besonderen Wohngebiet“ auf einem 3424 Quadratmeter großen Grundstück nahe einer bereits bestehenden Moschee geplant. Erster Spatenstich war Anfang Oktober, begleitet von Protesten.
Das Gericht bestätigte im Wesentlichen die Auffassung der Stadt. Die Baugenehmigung weise gravierende Mängel auf. Bestimmte Fragen, etwa wie groß das Einzugsgebiet des Gotteshauses sein soll, seien nur rudimentär und damit unzureichend geregelt. Die Stadt werde dadurch in ihrer Planungshoheit verletzt. So sei etwa nicht sichergestellt, dass die Moschee mit der Wohnnutzung in dem Wohngebiet vereinbar sei – dafür spreche schon die Größe der genehmigten Fläche. Ein verbindliches Nutzungskonzept fehle. Das Gericht sieht durch die unzureichenden Regelungen die Gefahr von Störungen für die Anwohner, etwa durch Gebetszeiten in den frühen Morgenstunden. (dpa, iQ)