Meinungsbeitrag

Ehen in Deutschland – eine muslimische Perspektive

Muslime in Deutschland heiraten religiös und standesamtlich – genauso wie Christen und nichtreligiöse Menschen. Rukiye Gül bietet einen Überblick zum Thema Ehe und Heirat aus muslimischer Perspektive.

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2016
Ehe
Symbolfoto: Hochzeitzeremonie © by Leland Francisco auf Flickr (CC BY 2.0), bearbeitet islamiQ

In Deutschland sind Ehen grundsätzlich erst mit der Volljährigkeit erlaubt, jedoch in Ausnahmefällen auch schon mit 16 Jahren. Im Ausland geschlossene Ehen werden laut Gesetz in Deutschland anerkannt, auch wenn einer der Partner minderjährig ist. Nun möchte die Bundesregierung Ehen von minderjährigen grundsätzlich für ungültig erklären.

Staatliche und/oder religiöse Ehe?

In Deutschland wird neben der standesamtlichen Ehe je nach Religionsangehörigkeit meist auch eine zusätzliche religiöse Form der Eheschließung durchgeführt. Zum Beispiel entscheiden sich manche Christen dazu, auch kirchlich zu heiraten; andere Religionsangehörige wählen eine andere, besondere religiöse Form der Eheschließung.

Die kirchliche Trauung in Deutschland hat grundsätzlich keine rechtliche Wirkung und darf erst nach der standesamtlichen Eheschließung vorgenommen werden. Die Statistik besagt, dass bei beinahe einem Drittel der 380.000 jährlich in Deutschland geschlossenen Ehen anschließend auch eine religiöse bzw. kirchliche Trauung vollzogen wird. Unter Muslimen wird meist zuerst die religiöse Trauung vollzogen und im Anschluss daran die standesamtliche Ehe durchgeführt. Rechtlich verbindlich ist allein die standesamtliche Eheschließung – nur dann handelt es sich um eine gültige Ehe mit den gegenseitigen Rechten und Pflichten der Ehepartner, welche in den familienrechtlichen Bestimmungen vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt sind.

Wieso eine religiöse Eheschließung?

Wieso eine zusätzliche religiöse Trauung vollzogen wird, hängt allein vom Glauben ab. Sie betont die bewusste Entscheidung für beispielsweise eine katholische oder muslimische Ehe mit den (Wert-)Vorstellungen, die mit dem jeweiligen religiösen Eheverständnis verbunden sind. Daher können diese zusätzlichen Zeremonien für die Ehepartner und ihre Angehörigen sehr wichtig sein. Dass in Deutschland Religionsfreiheit gilt und keine Eheinhalte vorgegeben werden, bietet Raum für eigene Werte und Vorstellungen, den die Ehepartner entsprechend ihrem eigenen religiösen oder weltanschaulichen Verständnis füllen können. Für Muslime hat die religiöse Trauung eine andere Dimension der Spiritualität: Sie wird als eine genuin islamisch-theologische Institution gesehen – ein Bündnis, dem Gott sein Wohlgefallen zugesichert hat.

Wie wird eine islamische Ehe geschlossen?

Was genau sind die islamrechtlichen Richtlinien bei einer religiösen Trauung und wie kommt sie zustande? Die Eheschließung zwischen einem Mann und einer Frau im Islam kommt nicht wie im Christentum als Sakrament zustande, sondern durch den Abschluss eines zivilrechtlichen/privatrechtlichen Vertrags, der in Deutschland ohne staatliche Mitwirkung geschlossen wird. Demzufolge ist es ein eher schlichter Akt und nur ein schriftlicher Vertrag, welcher durch Angebot des Mannes und Annahme der Frau bzw. durch die übereinstimmende Willenserklärung beider Ehepartner meistens vor einem religiösen Würdenträger zustande kommt.

Religiöser Würdenträger ist hier jeder, der in der Lage ist, den Vertag abzuschließen – es wird jedoch vornehmlich ein Imam aus der Moschee oder jemand mit guten islamischen Kenntnissen bevorzugt. Die Beteiligung eines religiösen Würdenträgers hat jedoch nur eine fakultative Funktion. Eine Person – ein religiöser Würdenträger oder ein Imam – muss für die Rechtsgültigkeit einer Eheschließung nicht notwendigerweise anwesend sein.

Im Ehevertrag wird die Höhe der Brautgabe festgehalten. Darüber hinaus gilt bezüglich der Eheschließung der Öffentlichkeitsgrundsatz, wonach die Ehe vor Zeugen geschlossen werden muss. Der Abschluss des Ehevertrages ist das eigentliche Element der Eheschließung und ausschlaggebend für das Gefühl religiös orientierter Muslime, verheiratet zu sein.

Heiratsalter?

Was das Heiratsalter betrifft, so hat ein Muslim, sobald er aus islamischer Sicht volljährig ist und als geistig gesund gilt, die Möglichkeit, eine volljährige, geistig gesunde Frau zu heiraten. Meist gilt das Mädchen ab dem siebzehnten und der Junge ab dem achtzehnten Lebensjahr als volljährig.

In den letzten Jahrzehnten aber hat sich in der Praxis das durchschnittliche Heiratsalter erhöht. Zu den Gründen zählen insbesondere das hohe Bildungsniveau sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Untersuchungen belegen, dass das Alter der Frau bei der Eheschließung entsprechend dem Bildungsgrad steigt; z. B. heiratet eine ungebildete Frau durchschnittlich mit achtzehn, eine Frau mit einer Hochschulausbildung jedoch mit etwa sechsundzwanzig Jahren.

 

 

 

 

 

Leserkommentare

Muhammad ibn Maimoun sagt:
السلام عليكم "Religiöser Würdenträger ist hier jeder, der in der Lage ist, den Vertag abzuschließen" Komisch, wenn der Vertrag zwischen zwei Parteien geschlossen wird und gleichzeitig abgeschlossen von einer dritten Partei, einem religiösen Würdenträger. Sagen wir es doch ganz klar: In allen vier Rechtsschulen ist der "Würdenträger", wenn er nicht gerade Trauzeuge oder der Vater oder sonstige rechtliche Vertreter der Braut ist, für den Abschluss des Vertrags an sich überflüssig. Er erfüllt wen überhaupt sekundäre Funktionen, nämlich die Anleitung der Beteiligten und die Beaufsichtigung des Vorgangs.
19.11.16
21:21
Muhammad ibn Maimoun sagt:
Rechtschreibkorrektur: "wenn überhaupt"
19.11.16
21:22
Charley sagt:
"Dass in Deutschland Religionsfreiheit gilt und keine Eheinhalte vorgegeben werden, bietet Raum für eigene Werte und Vorstellungen, den die Ehepartner entsprechend ihrem eigenen religiösen oder weltanschaulichen Verständnis füllen können." Das ist schon mal falsch! Denn die Religionsfreiheit bezieht sich auf das intime Verhältnis der Individualität zu (ihrem) "Gott". Eine Ehe wird aber zwischen zwei Individuen geschlossen, insofern wird hier die Religions bereits zu einem sozialen Thema und zwischen Menschen greifen bereits die allgemeinen Gesetze. D.h. in der Ausübung, im Ausleben der Religion sind sehr wohl Gesetze maßgeblich und es ist keine Freiheit. Das wird von Moslems aber selten begriffen, weil sie übersehen, dass der Islam (wie jede rückständige Religion, dogmatischer Katholizismus kann ähnliches zeigen) übergriffig ist. Wer sich im religiösen Wahn von Gott geritten fühlt, fängt schnell an, den anderen zu überformen. Da wird dann auch Tradition und (eigentliche!, wenn sie denn überhaupt "gut" sein sollte) schnell vermischt. Wer das nicht einsieht, soll mal muslimische Frauen besuchen, die sich vor ihren gewalttätigen, übergriffigen, herrschsüchtigen "muslimischen" Ehemännern in Frauenhäuser gerettet haben oder sich über "Ehrenmorde" informieren. Die Scheinheiligkeit des obigen Artikels ist geradezu widerlich!
22.11.16
16:29
Johannes Disch sagt:
@Charley Absolute Zustimmung. Aber: Das Gesetz, von dem sie reden, ist wohl das türkische, das eine Vergewaltigung nachträglich legalisieren sollte, wenn der Täter das Opfer später heiratet. Nach heftigen Protesten in der Türkei wurde das Vorhaben erst einmal zurückgestellt. Nun, Erdogan kann sich offenbar doch (noch) nicht alles leisten. Das ist vorerst beruhigend.
24.11.16
1:34
Omar sagt:
@ charley @ Johannes disch Auf "Gutdeutsch" heißt es "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal das Maul halten" Sachlich bleiben ist eine Tugend die ihr beiden wohl nicht kennt. Was hat die Eheschließung mit Ehrenmord oder der Türkei zu tun? Was hat es mit angeblich geflüchteten Frauen zu tun? Hier geht um ein sachliches Thema. Undzwar die Eheschließung im Islam. Sollen wir uns Unsere Religion jetzt von nicht Muslimen erklären lassen? Es gibt ein gut passendes türkisches Sprichwort: Die Hunde bellen und die Karawane zieht weiter.
24.11.16
10:48
Charley sagt:
Hi Omar, da du von "angeblich (!!!!!) geflüchteten Frauen" sprichst, bist du entweder nicht informiert, was solche Frauen erleiden mussten in islamisch gerechtfertigten patriachalischen Familienstrukturen oder du heißt diese da erlittene Gewalt gut! Und es wäre vielleicht tatsächlich mal ganz gut als Stil für Muslime sich mit denjenigen Fragen auseinanderzsetzen, die "ihrem Islam" gestellt werden, wenn er anderen Kulturen, Menschen mit anderer geistiger Selbstorientierung begegnen. Das ist zumindest der kultivierte Stil unter Menschen! Dein "sachliches Thema" Eheschließung findet leider nicht im Elfenbeinturm einer Gelehrtendiskussion statt, wo man sich selbstzufrieden mit dem wirklichkeitsbefreiten Wiederholen von koranischen Richtigkeiten beweihräuchert, sondern es findet unter konkreten Menschen statt. Und darum ist es - für jemanden der einen Aufsatz schreibt, der sich auf eine Wirklichkeit beziehen soll - wichtig, sein Thema im Angesicht der Wirklichkeit zu erörtern. Das patriachalische Ehesystem des Islam ist sehr wohl geeignet eben jene Unterdrückung der Frau zu befördern, wie sie in rückständigen Kulturen gepflegt wird. Wenn das "Ideal" der islamischen Ehe in einem deutschsprachigen Forum dargestellt werden soll, so müsste darum inhaltlich mehr darüber auszusagen sein, als die Festlegung eines "Kaufpreises für die Braut" als wesentlichen Inhalt zu bezeichnen. Darum braucht man gar nicht mehr viel zu dem obigen Text zu sagen, vor jedem Mitteleuropäer disqualifziert sich der Text. Eine offene Frage wäre auch die Freiheit des Entschlusses der Individuen, insofern vielerlei solcher Ehen auch von Dritten arrangierte Ehen sind. Auch das ist in Europa etwas völlig Anachronistisches. - Ok, du willst also mit deiner hochnäsigen Karawane weiter ziehen. Nur ich bin kein bellender Hund, sondern habe in dir einen guten Grund erkannt, weiterhin dem Islam äußerst skeptisch zu begegnen und die - auch hier aus Islamiq - so oft als selbstverständlich dargestellte Daseinsberechtigung des Islam, insbesondere vermengt mit sehr speziell kulturell bedingter Verpackung (der Vorstellung, wie islamische Lebensverhältnisse auszusehen hätten), als eine ignorante Borniertheit zu erkennen, die sich in meine freiheitliche Welt bitteschön nicht hinein zu drängeln hat!
24.11.16
17:29
Charley sagt:
nachfolgenden Text schrieb ich schon vor 2 Tagen, aber er fiel wohl der Zensur hier zum Opfer, vermutlich, weil ich darin Mohammeds Beziehung zu Aisha beschrieb als etwas, was nach heutigem Recht sehr strafbar wäre, weil es eben einem Erwachsenen nicht gestattet ist, mit einer 9-jährigen "die Ehe zu vollziehen"! (Weiteres führe ich nicht aus!) - Hier nun aber der bereinigte Text, den ich bitte zu veröffentlichen: Lustig ist dann allerdings, dass die islamische Ehe gesehen wird als Alleinstellungsmerkmal "als eine genuin islamisch-theologische Institution gesehen – ein Bündnis, dem Gott sein Wohlgefallen zugesichert hat". Die Christen haben ja "nur" ein Sakrament, während die Moslem einen privatrechtlichen Vertrag haben, über dessen Inhalt der Autor allein (vermutlich darum als Wichtigstes) auszusagen weiß, dass darin die "Höhe der Brautgabe festgehalten" wird, sprich also der Kaufpreis für die Braut. Was damit in der Praxis gemeint ist, kann man in real islamischen Ländern studieren, wo Väter ihre minderjährigen Töchter als private Sexsklaven an notgeile alte Männer verhökern. (Zitat aus einem Artikel in Spiegel-Online. Dort suchen nach "Irina will nicht länger schweigen": Kinderehen: ""In der Regel sind das notgeile ältere Männer, die so etwas machen. Das Patriarchat", sagt sie laut. ...... "Die begründen das gern mit Religion, dabei ist es doch nur eine Legitimation von Pädophilie."" Es gibt genug weitere Texte von amnesty international und anderer angesehener Organisationen über die Situation der Frauen in Afghanistan, Saudi-Arabien, Iran, den Golfstaaten und anderer "islamischer Länder".) Ach ja, und Gott/Allah blickt "wohlgefällig" darauf. - Nochmal: Die Scheinheiligkeit des Rukiye Gül ist unerträglich. Nicht ein einziger Gedanke dazu, inwiefern es wertzuschätzen oder eben in der Praxis auch abzulehnen ist, weil es unmenschliche Verhältnisse schafft. Und natürlich gibt es in Deutschland eine islamische Parallelgesellschaft, wo manches praktiziert wird aus islamischer Kultur, was dem geltenden Recht widerspricht,..... alles unter dem Segen der Religion, aus der Autorität des Koran/Allah! Selbstbeweihräucherung des Rukiye Gül! Solche Texte schreibt jemand, der die Sekte stärken will. Peinlich, peinlich für Islamiq! - Dass gerade ein Gesetz verschärft werden soll, damit die im islamischen Ausland geschlossene Ehen von nicht mündigen Mädchen grundsätzlich nicht anerkannt werden, hat eben Gründe. Das taucht auf dem Schirm des Rukiye Gül gar nicht auf!
24.11.16
23:52
Charley sagt:
Zu den obigen Tatsachen nun noch ein kleiner Kommentar: Es war beim Bolschewismus so, dass leider die Realität sehr unmenschlich war, aber das Ideal war ja gut. Leider kam es nicht durch. Und schließlich merkte man, dass das, was sich in der Realität abspielte, genau der Ausdruck der Idee war! In einem ähnlichen Sinne ist es für mich angesichts der überall zu findenden Berichte über die Verachtung oder auch herabgesetzte Stellung, die der Frau in islamischen Zusammenhängen zugemutet wird, extrem dreist, hier so einen heuchlerisch idealisierenden Artikel zu schreiben. Wer soll damit "eingenordet" werden? Lest den Artikel, klopft euch moslemisch stolz an die Brust und dann geht heim und schlagt eure Frauen! Ja, natürlich, im Koran findet man - unter anderem !! - zitierbare Stellen, wo doch die Frau gewürdigt werden soll.. nur kommt das nicht in der Wirklichkeit an. Der Islam zeigt in der Praxis, dass er gern alt überkommene Traditionen (Beschneidung der Frauen uam.) bestätigt, zumindest gewiss nicht bekämpft oder überwinden will. Dafür hätte er in vielen Ländern genügend Zeit gehabt. Zugleich zeigt er, dass er in keiner Weise eine moderne Kultur begründen kann, weder soziale Ideen hat, die in islamischen Ländern ja leicht umzusetzen wären, noch ein lebendiges Kunst- und Kulturleben inaugurieren kann. Und die Missachtung der Frauen ist da nur ein weiteres Mosaiksteinchen. Wie große Scheuklappen muss Rukiye Gül haben, so einen wirklichkeitsblinden Artikel wie den obigen zu schreiben!
25.11.16
18:51
Kritika sagt:
Verehrter Charley: Alle Achtung, dass Sie soviel Mühe aufgebracht haben, die vielen unmögliche Vorstellungen richtig zu stellen. Längst nicht nur aber auch zum vertraglich geregelten Brautpreis. Nicht nur für Charley: Wieviele Kamele soll eine Islamische Frau denn so wert sein? Und wenn sie besonders gut aussieht, gibt's ein Kamel extra? Aber keine Jungfrau mehr ist, oder sogar schon ein Kind hat, gibt's dann ein Abschlag? In welchem Jahrhundert leben unsere Mosleme in Deutschland eigentlich? Gruss, Kritika
26.11.16
2:11
Kritika sagt:
L.S Das Wohlgefallen Allahs am Brautpaar möge der Verfasser, der diese Worte verwendete, der Schar der Ungläubigen erklären. In's Besondere für die vielen Fällen, in denen Moslimmörder auf einer Hochzeit das Gläubige Brautpaar mitsamt vielen der Gäste durch Anschläge ermordeten.* Vielen Dank im Voraus, verehrter Verfasser, falls Sie diese Herausforderung annehmen. Gruss Kritika * Gemeint sind derartige Anschäge in Ländern, die vom Islam beherrscht sind.
26.11.16
2:31
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