CDU stimmt für teilweises Burka-Verbot

Die CDU möchte ein von der CSU gewünschtes teilweises Burka-Verbot in öffentlichen Einrichtungen unterstützen. Bei der geringen Anzahl von Vollverschleierten in Deutschland, ist dies jedoch schwer verständlich.

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11
2016
CDU © Facebook CDU bearbeitet by IslamiQ
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Die CDU von Kanzlerin Angela Merkel könnte bei ihrem bevorstehenden Bundesparteitag ein von der CSU gewünschtes teilweises Burka-Verbot in Deutschland unterstützen. Die CDU-Antragskommission empfiehlt die Annahme von Vorstößen aus der Partei gegen Vollverschleierung im öffentlichen Raum – gemeint sind etwa der öffentliche Dienst, Kitas, Schulen, Gerichte, Meldeämter, Passkontrollen, Demonstrationen und der Straßenverkehr. Das geht aus dem von der CDU jetzt veröffentlichten Antragsbuch für den Parteitag am 6./7. Dezember in Essen hervor. Vollverschleierungen passten nicht zu Deutschland und seiner freiheitlichen Kultur, heißt es darin.

Auch in ihrem Leitantrag plädiert die CDU-Spitze für die Ablehnung der Vollverschleierung. Dort steht etwas unkonkreter: „Wir wollen sie unter Ausschöpfung des rechtlich Möglichen (…) verbieten“.

„Wir können nicht alles, was wir für falsch halten, verbieten“

Die Innenminister der Union aus Bund und Ländern hatten sich bereits für ein Verbot von Vollschleiern in den genannten Einrichtungen stark gemacht. Die Forderungen einiger CDU-Minister nach einem kompletten Burka-Verbot lehnte aber vor allem Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) ab. Schon beim CDU- Parteitag 2014 in Köln hatte er gesagt: „Wir können nicht alles, was wir für falsch halten, verbieten“. Bei Freiheitseinschränkungen komme es immer auch auf die Verhältnismäßigkeit an. Er sah juristische Hürden bei der Durchsetzung eines Verbots.

Bayern hatte im September mit baden-württembergischer Unterstützung in den Bundesrat die Forderung nach einem Burka-Verbot in Gerichten eingebracht. SPD, Linke und Grüne sind anderer Meinung als die Union. Eine große Mehrheit der Deutschen hat in Umfragen aber bereits dafür plädiert, muslimischen Frauen das Tragen von Vollschleiern wie Burka oder Nikab zumindest teilweise in der Öffentlichkeit zu untersagen. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Johannes Disch sagt:
@Moritz Grundsätzlich stimme ich Ihnen zu. Aber: Religionsfreiheit ist nicht schrankenlos. Wir können ein Grundrecht-- und eines solches ist Religionsfreiheit-- allerdings nur einschränken, wenn durch die Ausübung ein Grundrecht einer anderen Person beschnitten wird. Das ist beim Tragen einer Burka und eines Nikab allerdings nicht der Fall. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit ist ebenfalls ein Grundrecht. Und zur Ausübung der Religionsfreiheit zählt auch, diesem Glauben durch Symbole Ausdruck zu geben. Ein generelles Burkaverbot wäre bei uns in Deutschland kaum durchzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht würde das mit ziemlicher Sicherheit sofort wieder einkassieren. Das hat Innenminister de Maiziere erkannt und von einem generellen Burkaverbot abgesehen, was eine kluge Entscheidung war. Ein Burkaverbot macht Sinn und ist angebrcht in gewissen Bereichen, und zwar vor allem dort, wo es nötig ist, die Identität zweifelsfrei festzustellen. Und deshalb macht der CDU-Antrag für ein teilweises Burkaverbot durchaus Sinn.
24.11.16
15:28
Johannes Disch sagt:
@Burkaverbot Mal was grundsätzliches: Wir sollten uns bei jeder Maßnahme fragen, was wollen wir damit erreichen? Ist die Maßnahme geeignet, das angestrebte Ziel zu erreichen? Normalerweise bestraft man den Täter, und nicht das Opfer. Gehen wir mal davon aus, die Burka-und Nikab-Trägerinnen würden zum Tragen gezwungen. Wie soll der Nachweis ausfallen, dass Zwang im Spiel ist? Verbieten wir die Burka grundsätzlich, verschwinden dadurch auch diese Frauen? Oder verwehren wir durch so eine Maßnahme nicht grundsätzlich die Teilnahme am öffentlichen Leben? Machen wir bei einem Burkaverbot nicht das Opfer groteskerweise zum Täter?? Hätten wir dadurch das Problem wirklich gelöst oder die Frauen einfach nur zurück ins Haus verbannt?
24.11.16
21:17
Manuel sagt:
@Moritz: Der Niqab steht für ein extremistische und frauenfeindliche Ideologie, also wo ist da bitte schön der Unterschied zum NS?
25.11.16
10:56
Manuel sagt:
@Johannes Disch: Also müssen wir es einfach tolerieren, dass Männer ihre Frauen zuhause einsperren? Sowas nennt man Freiheitsberaubung und sowas ist ein Tatbestand!
25.11.16
10:57
Johannes Disch sagt:
@Manuel Ich habe nur Fragen gestellt. Was erreichen wir mit einem Burkaverbot? Wie soll so ein Verbot praktisch aussehen? Bestrafen wir die Frau? Oder den Mann? Liegt Zwang vor? Wie stellen wir das fest? Etc. Ein Verbot zu fordern, das ist immer einfach. Man muss aber die Praxis bedenken.
25.11.16
17:11
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