Österreich

Arzt lehnt Kopftuchträgerin ab

Im österreichischen Bregenz lehnt ein Arzt die Bewerbung einer Kopftuchtragenden Muslima auf diskriminierender Art und Weise ab. Der Arzt ist sich keiner Schuld bewusst.

06
12
2016
Arzt erteilte Nurgül Yücel eine Absage wegen ihres Kopftuches. © http://www.sabah.de/is-basvurusuna-skandal-cevap

Eine Praxis für Kardiologie und Innere Medizin in dem österreichischen Bregenz lehnt die Bewerbung von Birgül Yücel (32), wegen ihres Kopftuchs, ab. Die 32-jährige Birgül Yücel kam vor 13 Jahren nach Österreich und schloss im Dezember 2015 ihre Ausbildung zur Ordinationsassistentin in Österreich ab, wie es in diversen Medienberichten zu erfahren ist.

Frau Yücel wollte sich um eine Stelle beim Kardiologen und Internisten Dr. Anton Glöcklhofer bewerben. Statt einer positiven Rückmeldung bzw. einer Absage, sagte dieser ihr aufgrund ihres Kopftuches ab, wie er es ihr in seiner Antwortmail auf einer arroganten und diskriminierenden Weise erklärte.

“Ich muss Ihnen leider absagen. Sie werden doch nicht erwarten, dass ich eine Mitarbeiterin haben will, die ein fundamentalistisches religiöses Symbol weithin sichtbar trägt”, heißt es in seiner Antwortmail. Durch das islamistische Kopftuch, welches nicht zur europäischen Kultur passe werde die Bewerberin zu keinem ordentlichen Job kommen.

Zurschaustellung des Glaubens nicht erwünscht

Glöcklhofer bestätigt auf Rückfrage seine Reaktion auf die Bewerbung von Nurgül Yücel. Er entschuldige sich für die Ausdrucksweise, jedoch nicht für den Inhalt. Er wolle grundsätzlich keine Mitarbeiter einstellen, die ihren Glauben offensiv zur Schau stellen.

Frau Yücel fühlt sich aufgrund der Antwort des Arztes und ihres Glaubens diskriminiert. Sie sei sich bewusst, dass der Arzt ihre Bewerbung nicht annehmen muss, jedoch werde sie bezüglich der diskriminierenden Ausdrucksweise nun gegen Glöcklhofer juristisch vorgehen.

Leserkommentare

Johannes Disch sagt:
Seit 2004 besteht in Österreich ein Diskriminierungsverbot am Arbeitsplatz, das auch die Religion einschließt. Deshalb ist es Arbeitgebern untersagt, eine Bewerberin wegen eines Kopftuchs abzulehnen. Die Sache ist also eindeutig. Und der in diesem Artikel beschriebene Arzt hat falsch und diskriminierend gehandelt.
11.01.17
22:22
Ute Fabel sagt:
Das Gleichbehandlungsgesetz, das in Österreich seit 01.07.2004 gilt, ist ein Meilenstein und wirklich eine große rechtliche Errungenschaft! Im Arbeitsrecht muss jetzt unbedingt mit einerlei Maß gemessen wird. Was sichbare Zeichen der eigenen Gesinnung betrifft, dürfen Firmen jetzt nicht mehr willkürlich bestimmte religiöse, weltanschauliche oder politische Kleidungstücke und Symbole verbieten und andere gestatten. Arbeitgeber müssen sich entscheiden, ob sie "gleich viel" oder "gleich wenig" an sichbarer Religion, Weltanschuung oder politischer Anschaung in ihrem Betrieb haben wollen. Das sind die beiden diskriminierungsfreien Alternativen, zwischen denen gewählt werden kann. Ausdrückliche Kopftuchverbote oder Kopftucherlaubnisse sind seit 01.07.2004 nicht mehr möglich. Was für das Kopftuch oder Kreuzketten gilt, muss auch für alle anderen religiösen, weltanschalichen und politischen Zeichen gelten. Firmen, die das Kopftuch akzeptieren, müssen auch deb Mustafa-Kemal-Atatürk-Hut oder kommunstische Blauhemden zulassen.
12.01.17
9:35
1 3 4 5