Schwimmunterricht

Muslima scheitert vor Verfassungsgericht

Eine muslimische Schülerin verweigerte die Teilnahme am Schwimmunterricht und zog vor Gericht. Doch das Bundesverfassungsgericht lehnte ihre Beschwerde ab.

08
12
2016
Badebekleidung, Schwimmunterricht
Symbolbild: Schwimmunterricht © Kanton Glarus auf flickr (CC BY 2.0), bearbeitet by IslamiQ.

Eine muslimische Schülerin aus Hessen ist endgültig mit dem Versuch gescheitert, sich aus religiösen Gründen vom gemeinsamen Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen befreien zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht nahm ihre Beschwerde wegen inhaltlicher Mängel nicht zur Entscheidung an, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Damit hatte die Jugendliche ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2013 kippen wollen. (Az. 1 BvR 3237/13)

Sie hatte als Fünftklässlerin im Schuljahr 2011/2012 an einem hessischen Gymnasium die Note Sechs kassiert, weil sie sich dem Schwimmunterricht verweigerte. Das Mädchen marokkanischer Abstammung lehnte es auch ab, wie manche ihrer Mitschülerinnen einen Burkini zu tragen – ein solcher Ganzkörper-Badeanzug lasse nass trotzdem die Körperkonturen erkennen. Außerdem fühlte sich die Gymnasiastin durch den Anblick ihrer leicht bekleideten Mitschüler behelligt.

Die Verwaltungsrichter hatten vor drei Jahren den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag über die Glaubensfreiheit gestellt. Dieser beinhalte auch die Befugnis, Fächer gemischtgeschlechtlich zu unterrichten. Der Schülerin sei es zuzumuten, daran teilzunehmen. Mit diesem Urteil hat sich die Jugendliche in ihrer Verfassungsklage laut Beschluss nicht ausreichend auseinandergesetzt: So lege sie etwa nicht plausibel dar, warum der Burkini zur Wahrung der islamischen Bekleidungsvorschriften nicht genügen solle.

Keine endgültige Entscheidung

Die Antidiskriminierungsstelle Federation against injustice and racism (FAIR) äußerte sich zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. „Prinzipiell ist es schade, dass muslimische SchülerInnen gezwungen werden, entgegen ihrer Glaubensüberzeugung, am Schwimmunterricht teilzunehmen, und zwar aus Gründen der Integration“. Das Gericht lasse offen, ob bei einer plausiblen religiösen Begründung eine Befreiung doch möglich wäre, wobei sehr strenge Anforderungen gestellt werden. „Letzten Endes bleibt es festzuhalten, dass das Bundesverfassungsgericht keine endgültige Entscheidung getroffen hat“, so FAIR weiter. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Manuel sagt:
@Suleiman: Wenn Ihnen unser liberal-säkulare Gesellschaftsorndung nicht passt und Sie lieber im Mittelalter leben möchte, können Sie ja das gerne in einem islamischen Land Ihre Wahl tun. Wir wollen hier nicht die Etablierung Eurer Lebensweise, wir sind hier in Europa und nicht im islamischen Orient, das scheinen Sie nicht noch nicht ganz kapiert zu haben. Und zur Doppelmoral solltet Ihr lieben Moslems mal bei Euch selbst anfangen, die Frau muss jungfräulich in die Ehe gehen, doch der Mann muss es nicht.
13.12.16
11:02
Johannes Disch sagt:
@Suleiman Hier liegen sie daneben. Koedukativer Unterricht ist in Deutschland sehr wohl obligatorisch. Er ist die Regel und nicht die Ausnahme, auch im Sportunterricht. Und der Bildungsauftrag des Staates erlaubt sehr wohl, in solchen Fällen zugunsten des Staates und zu Ungunsten (in diesem Fall zu weit gefassten) Religionsfreiheit zu entscheiden. So hat das Bundesverwaltungsgericht 2013 entschieden. Und dieses Urteil hat noch immer Bestand.
13.12.16
14:11
Charley sagt:
@Suleiman: Du solltest lieber mal erklären, was objektiv, pädagogisch einem koedukativen Unterricht entgegen steht. Das ist pädagogisch sehr sinnvoll und begründbar. Die von dir geforderte Geschlechtertrennung ist bestenfalls eine islamische Marotte oder aber Ausdruck eines Geschlechtsverständnisses, dass so viel Zweifelhaftes in Theorie und Praxis des Islam impliziert, dass es eine Zumutung ist, im Kontex mitteleuropäischer Werte und Wertschätzung der Gleichberechtigung der Geschlechter darauf Rücksicht zu nehmen. - Sicherlich gibt es auch Gründe für nach Geschlecht getrennte Unterrichte, aber das sind dann auch pädagogische Gründe und keine religions-ideologischen. Wie bei vielem regt sich eben Widerstand, wenn (religions-)ideologischer, nicht hinterfragbarer Dogmatismus in eine Gesellschaft gedrückt werden soll, die in selbstkritischem Denken ihre Wert zu objektivieren versucht. - Grundrechte von Muslimen? Wo stehen die geschrieben? Ich kenne das Grundgesetz, ich kenne die allgemeinen Menschenrechte (in der islamischen Welt nicht anerkannt!)... welche Grundrechte von Muslimen meinst du? - Ja, Doppelmoral, ein interessantes Thema: Warum schreibt auf islamiq niemand über "Ehrenmorde", über Knechtung von Frauen in islamischen "Ländern/Kulturen", über die Verfolgung von Freidenkern in islamischen Ländern, über die Missionsverbote und Kirchenbauverbote in islamischen Ländern, während in Deutschland unbeschränkter Moscheebau und Missionsfreiheit gefordert wird? Immerhin, hier kannst du deine Informationen bekommen. In islamischen Ländern ist man sehr schnell einer, der wegen "Beleidigung des Islam/des Propheten" Peitschenhiebe und Schlimmeres zu gewärtigen hat!
13.12.16
18:49
Enail sagt:
Es scheint mir schon, dass es einfach darum geht, auf biegen und brechen die Trennung der Geschlechter auf Biegen und Brechen hier zu installieren. Dazu passen auch die Forderungen von Muslimen, schon in Kindergärten die Sanitäreinrichtungen nach Geschlecht zu trennen. Was hat man da schon bei kleinen Kindern für Gedanken im Kopf. Überhaupt, mit welchen Gedanken beschäftigt man sich bei dieser Religion ständig? Da muss man sich nicht wundern, über das, was man in DE ständig, ja fast täglich lesen muss. Fast scheint es mir, als wäre Thema Nr.1 immer präsent. Hab ich schon mal gep. Selbst das Beten zu Gott schafft es nicht, die Gedanken im Zaum zu halten, denn auch da werden die Geschlechter getrennt. Kopftuch auf dem Kopf, weil das Haar, sonderbarer Weise nur das Haar der Frau, als Anziehungsmerkmal für den Mann gilt. Und dass das ja auch erst ab einem gewissen Alter so ist, zeigt es mir, dass es sich auch hier wieder um Thema Nr.! geht. Es ist traurig, wenn das ganze Leben nur davon bestimmt wird.
14.12.16
0:24
Holger Berger sagt:
Selbstverständlich ist es schlimm genug, wenn in Deutschland 350000 Menschen auf der Strasse leben bzw. leben müssen. Das ist keinesfalls akzeptabel. Das ganze Land müßte sich darüber richtig empören und sofortige Abhilfe fordern. Über kleine Mädchen aber, die ihre Lebensweise selbst in die Hand nehmen wollen und nicht alles mitmachen wollen - so meint Suleiman hier - würde man sich zu Unrecht empören. Die Empörung geht meiner Ansicht nach vielmehr in die Richtung, daß kleinen Mädchen bzw. Schülerinnen von frühester Kindheit an permanent und indoktrinativ ein überholtes, repressives und körperfeindliches Menschenbild & Religionsverständnis vermittelt und eingetrichtert wird, das modernen, humanistischen Erkenntnissen und Wertvorstellungen zuwider läuft. Ein kleines Mädchen zieht nicht einfach vor Gericht. Es hat normalerweise auch keine Probleme damit, wenn man Körperkonturen durch einen Badeanzug hindurch erkennen kann. Es sei denn, es wird ihm vehement & autoritär ständig eingeredet. Kleine Mädchen reichen nicht einfach eigenständig Verfassungsklagen ein und führen kostspielige, mehrjährige Gerichtsprozesse. Das steuern und zelebrieren vielmehr 'graue Eminenzen im Hintergrund' mit entspr. Portokasse. Kleine Mädchen werden benutzt und instrumentalisiert um letztlich eigene religiös motivierte Herrschaftsinteressen langfristig zu verfolgen und durchzusetzen. Und darüber sollte man sich zurecht empören.
14.12.16
13:10
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