Theorie und Praxis

Heiratsalter – aus islamischer Perspektive

Das durchschnittliche Heiratsalter ist je nach Kultur unterschiedlich. Daher scheint die Debatte über Kinderehen bei Flüchtlingen so ausweglos. Wie die islamische Perspektive auf das Heiratsalter aussieht, erklärt Rukiye Gül.

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2016
Ehe
Symbolbild: Ehepaar, Ehe © Sonja Dittler auf flickr, CC 2.0

Aus islamischer Sicht kann eine Familie nach der Eheschließung gegründet werden. Die Familie wird als die kleinste soziale Einheit und das Fundament der menschlichen Gemeinschaft und besonders der islamischen Gemeinschaft betrachtet. Laut dem Koran, der Hauptquelle des Islams, können sich Frau und Mann nur vervollkommnen, wenn sie in der Ehe miteinander verbunden sind. Die Institution Ehe ist ein „Ort“ der Ruhe. Hier sollen Ehepartner, indem sie sich gegenseitig Liebe und Zuneigung schenken, Seelenfrieden, Gelassenheit und Zufriedenheit finden,[1] denn die Ehe trägt zum Schutz der Religion wie auch der Gesellschaft insgesamt bei und festigt die Familie.

Ehemündigkeit in den Rechtswerken

Die Eheschließung im Islam setzt die Volljährigkeit in persönlichen Angelegenheiten (Ehemündigkeit) voraus. Laut islamischem Recht orientiert sich die Ehemündigkeit am Kriterium der biologischen Geschlechtsreife. Daher enthalten die klassischen islamischen Rechtwerke keine Vorgaben für das Mindestheiratsalter. Die islamischen Rechtsgelehrten sind der Meinung, dass es keine immer und überall gültige Altersgrenze für die biologische Geschlechtsreife gibt, denn dies ist von klimatischen, regionalen und gesellschaftlichen Bedingungen abhängig. Nach medizinischem Erkenntnisstand setzt die biologische Geschlechtsreife z. B. in wärmeren Klimazonen früher ein. Je nach Rechtsmeinung wird die Geschlechtsreife bei Mädchen zwischen neun und siebzehn, bei Jungen zwischen zwölf und achtzehn Jahren angenommen. Gemäß der hanafitischen Rechtsschule gilt das Mädchen ab dem siebzehnten und der Junge ab dem achtzehnten Lebensjahr als volljährig.

Ehemündigkeit in den islamischen Staaten

In den meisten Staaten mit mehrheitlich muslimischer Bevölkerung ist – in Anlehnung an das klassisch islamische Recht – die biologische Geschlechtsreife nicht maßgebend. Die Mehrheit dieser Staaten hat im Laufe des 20. Jahrhunderts konkrete Altersgrenzen für die Ehemündigkeit festgelegt. Hierbei ist zu beachten, dass sich die eherechtlichen Rechtsvorschriften in den verschiedenen mehrheitlich muslimischen Staaten deutlich voneinander unterscheiden. Unter Berücksichtigung der veränderten sozialen und wirtschaftlichen Lebensverhältnisse zeichnet sich insgesamt eine Erhöhung des Mindestheiratsalters ab.

Das durchschnittliche Mindestheiratsalter in den islamischen Staaten liegt bei sechzehn Jahren für Mädchen und achtzehn Jahren für Jungen – mancherorts etwas niedriger oder höher, so zum Beispiel in Ägypten bei 16 für Mädchen und 18 für Jungen, in Algerien bei 18 für Mädchen und 21 für Jungen, in Jordanien und Marokko bei 18 und in Libyen bei 20 für beide Geschlechter. Bei Nichteinhaltung dieses Mindestheiratsalters – z. B. bei nicht registrierten Eheschließung – hat man mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Zum Beispiel ist es in der Türkei verboten, eine Eheschließung vor dem Vollenden des 17. Lebensjahres durchzuführen. Mit Ausnahme der Türkei ist eine religiöse Trauung in den meisten islamischen Staaten gleichzeitig die staatlich anerkannte standesamtliche Ehe. Auch kann eine Ehe rechtlich aufgehoben werden, solange die Ehepartner das entsprechende Mindestheiratsalter noch nicht erreicht haben. Jedoch gibt es in manchen muslimisch dominierten Staaten wie z. B. in Pakistan, Irak und Syrien Ausnahmeregelungen; hier kann die Eheschließung unter Mitwirkung des Vormundes auch vor Erreichen des Mindestheiratsalters gerichtlich beantragt werden. In ländlichen Regionen kommt es vor, dass Minderjährige heiraten, jedoch ist angesichts wandelnder gesellschaftlicher Verhältnisse insgesamt ein Anstieg des Heiratsalters zu beobachten.

Ehemündigkeit in Deutschland

Bei einer Eheschließung in Deutschland wird vom Staat überprüft ob die gesetzlich angeordneten Ehevoraussetzungen vorliegen. Hierbei wird vom BGB zwischen der Ehefähigkeit, welche grundsätzlich Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit verlangt, unterschieden. Ehen in Deutschland sind grundsätzlich erst mit der Volljährigkeit erlaubt, jedoch in Ausnahmefällen – wenn ein Familiengericht zustimmt und der künftige Ehepartner volljährig ist – auch schon mit 16 Jahren.

Durchschnittliches Heiratsalter in Deutschland

Laut Statistischem Bundesamt wurden letztes Jahr ca. 400.000 Ehen in Deutschland geschlossen. Dabei liegt das durchschnittliche Heiratsalter bei 31 Jahren für Frauen und 33 für Männer.[2] Es ist zu beobachten, dass sich das durchschnittliche Heiratsalter in der Praxis insgesamt erhöht hat. Zu den Gründen zählen insbesondere das höhere Bildungsniveau und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, denn bei einer frühen Eheschließung hat man mit finanziellen Konsequenzen zu rechnen. Auch Studien belegen, dass das Alter der Frau bei der Eheschließung entsprechend dem Bildungsgrad steigt; z. B. heiratet eine Frau mit niedrigem Bildungsniveau durchschnittlich mit achtzehn, eine Frau mit einer Hochschulausbildung jedoch mit etwa sechsundzwanzig Jahren.

[1]      Sure Rûm, 30:21

[2] Das Heiratsalter unter Muslimen dürfte erfahrungsgemäß etwas unter dem Bundesdurchschnitt liegen. Genaue Angaben konnte das Bundesamt auch auf Anfrage nicht machen.

Leserkommentare

Charley sagt:
Der neue Text von Rukiye Gül beinhaltet einige interessante, betrachtenswerte Thesen. Unter anderem erwähnt er eine "Vervollkommnung" der Ehepartner miteinander, durcheinander, für die er allerdings jegliches Ziel (der Vervollkommnung) noch eine Idee des Prozesses dahin schuldig bleibt. (Da war Platon schon weiter!) Die Sure 30:21 gibt nicht her, was er ihr unterstellt, denn in der Sure ist das "Gegenseitige" nicht enthalten. Der Mann findet bei der Gattin (Be-)Frieden(ung), das Wort "Zuneigung" ist auch gern sentimental, trägt auf keinen Fall die Größe und Bedeutung der sich gegenseitig im Wesen bejahenden "Liebe" und Barmherzigkeit ist eben nicht Liebe, weil sie immer das Herablassende, "Gnädige" beinhaltet, während Liebe immer auf gestig "gleicher Augenhöhe" basiert. Nun, da die Gattin für ihn und aus ihm entstanden ist und sie nur beschrieben wird als jemand, der für "ihn" eine Funktion erfüllt, ist der reklamierte Respekt schon ausgeschlossen. Sicherlich mögen Korankundig(er)e jetzt anderes herbeischaffen, was mich "widerlegt", nur ist meine Übersetzung von islam.de. Und Sure 30:21 gibt es einfach nicht her, was Rukiye Gül gern aussprechen würde. Viel entscheidender ist allerdings: Die Heiratsreife, "Ehemündigkeit" wird festgemacht an der biologischen Geschlechtsreife/Fortpflanzungsfähigkeit, womit gegeben sein soll "Volljährigkeit in persönlichen Angelegenheiten". Warum ist gerade das das entscheidende Kriterium einer Beziehung, in der Mann und Frau sich vervollkommen sollen/können? Die "Volljährigkeit in persönlichen Angelegenheiten" wird nicht näher definiert und inwiefern Volljährigkeit (inhaltlich) einer europäischen 18jährigen Frau mit derjenigen eines 9-jährigen Mädchens, dass gerade die Mensis das erste Mal hatte vergleichbar ist, sollter der Autor doch bitte hier darlegen. Nun, die 9 Jahre müssen hier erscheinen, damit Mohammend "gerechtfertigt" ist, dass er mit einem 9-jährigen Mädchen "die Ehe vollzog".) Um sicher zu sein, dass die Fortpflanzungsfähigkeit vorhanden ist, wird also islamisch die "Obergrenze" von 17 Jahren für Mädchen festgelegt. Sich sicherlich daran orientierend wird dann juristisch in den Ländern eine Heiratsgrenze für Mädchen von plus-minus 16/17 Jahren festgelegt. Das impliziert vielerlei Meinungen dazu! Nebenbei bemerkt der Autor, dass die Mündigkeit doch nicht so ernst gemeint ist, weil ein Vormund (der die Unmündigkeit des Mädchens per se beweist), die Heiratsfähigkeit in manchen islamischen Ländern dennoch beantragen kann! Zwar hat der Autor gegenüber seinem letzten Artikel der Ehe doch noch einige seelisch nette Attribute ("Ort" der Ruhe, Seelenfrieden, Gelassenheit, Zufriedenheit) zugesprochen, aber einen Inhalt der Ehe bleibt er schuldig. Unerträglich ist seine Definition der Ehereife. Was sind denn die "persönlichen Angelegenheiten"? Die Urteilsreife eines Menschen entwickelt sich ab der Pubertät der deutlich, wenn die jungen Menschen einerseits geschlechtsreif sind, andererseits aber ständig eine eigene Meinung haben (was jeder, der Kinder in dem Alter hatte, weiß). Verantwortung tragen können deshalb Jugendliche noch lange nicht, weshalb es auch eine Jugendstrafrecht gibt. Vor dem 14.Lebensjahr sind Kinder noch nicht straffähig. Aber nach dem Erwachsenenstrafrecht wird erst behandelt, der voll verantwortlich, mündig in jeder Hinsicht ist. Und das ist man nicht ab der Urteilsfähigkeit. Entscheidungsfähig in persönlichen Angelegenheiten (beim Schopping?) sind Pubertierende auch nicht wirklich, dazu sind sie stets viel zu leichtes Opfer der Werbung. In der Summe zeigt der Autor, dass der Islam nicht mit dem selbstverantwortlichen Menschen rechnet, auch nicht in Ehefragen. Ich danke dem Autor für das Eröffnen einer klaren Einsicht in das Denken des Islam. Zugleich weise ich ihn darauf hin, dass tatsächlich in Europa eine Wertschätzung der Frau Grundlage der Kultur ist, die die Frau nicht als ausgereift ansieht, weil sie die Geschlechtsreife erlangt hat. Zur Selbstfindung und Selbstständigkeit und damit zur Souveränität in einer Partnerschaft wird viel mehr dazu gezählt als die biologische Fortpflanzungsfähigkeit. Letzere Sicht reduziert die Frau auf einen Aspekt ihrer Existenzform (Gebärmaschine), der als alleiniger in unserer Kultur als verachtend angesehen wird.
11.12.16
16:31
Elif sagt:
@Charley Ich habe das Gefühl, dass sie beauftragt wurden, alle möglichen Artikel so negativ zu beurteilen. Der Artikel soll einen Einblick in die Eheschließung im Islam verschaffen. Ihre Meinung dazu können sie gerne äußern, aber das hier geht darüber hinaus. Sie können nicht behaupten, dass der Islam etwas macht, was er nicht macht. Sie müssen es auch nicht verstehen. Akzeptieren bzw. Respektieren ist hier die HAUPTSACHE!
12.12.16
13:12
Johannes Disch sagt:
@Charley Chapeau. Ich hab ihren treffenden Ausführungen nichts hinzuzufügen.
12.12.16
14:32
Charley sagt:
@Elif: Ihr Gefühl ist ihre Sache. Ihre Verdächtigung von der Sache ablenkend. ... Da der Artikel "einen Einblick in die Eheschließung im Islam" geben soll, so ist es völlig legitim, die mitgelieferten Aspekte zu hinterfragen. - Ich bin reiner Privatmann, der sich für den Islam interessiert. Darum stieg ich hier in islamiq ein. Ich hoff(t)e, etwas zu lernen über den Islam und ich lerne, Positives, aber auch Dinge, die manchem vielleicht unangenehm sein mögen, sie so gespiegelt zu bekommen. Es ist nicht meine Intention, aber in der Sache erscheint es mir so, das manche Fragen (insbesondere die nach dem Wesen des Menschen) hier leider nicht gestellt werden. Freuen Sie sich doch, dass jemand seinen Verstand benutzt - wie Mohammed selbst erbittet. Allerdings bin ich ein freier Denker, der an keinerlei Denkverbote gebunden ist. Was Sie schreiben: "Akzeptieren bzw. Respektieren ist hier die HAUPTSACHE!" ist reine (!) Sektendenke! Die Religionsfreiheit endet bereits da, wo andere Menschen, insbesondere unmündige Menschen tangiert werden. Lesen Sie vielleicht, was ich unter "make-islam-great-again" über "anstrengende" Moslems schrieb. Und bitte reden Sie nicht wirr: "Sie können nicht behaupten, dass der Islam etwas macht, was er nicht macht." Das ist so leider sinnfrei! Wenn Sie meinen, dass ich in den Artikel etwas hinein interpretieren würde, dann führen Sie das bitte aus.
12.12.16
21:55
Johannes Disch sagt:
@Betrifft: Das Frauenbild des Islam / Das Bild der weiblichen Sexualität im Islam Denn genau darum geht es! Der Autor ist der "Mili Görus" nahe-- auffällig, dass viele Autoren von "IslamiQ" der "Mili Görus" nahestehen-- und diese Organisation steht keineswegs für einen liberalen Islam, sondern wird vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. Gehen wir weg vom "Heiratsalter" (der Muslimin), denn das Problem geht tiefer. Es geht um individuelle Selbstbestimmung. Noch genauer: Um die Selbstbestimmung der muslimischen Frau. Und diese schließt auch die sexuelle Selbstbestimmung mit ein. Und da sieht es im Islam noch immer nicht gut aus! "Die Frau ist die Ehre des Mannes". "Die Frau ist die Ehre der Familie." Das sind typisch islamische Denkweisen. Hierzu passt das Konzept der "Umma", der "Gemeinschaft aller Muslime" (die historisch betrachtet eine Fiktion ist, wie ich in einem P zu einem Artikel zum Thema "Umma" kürzlich deutlich machte). Muslime verstehen sich noch immer zu sehr als Kollektiv ("Umma"). Das Konzept des Westens ist jedoch der Individualismus. Dazu gehört, dass das Individuum ein selbstbestimmtes Lebenskonzept erarbeitet und lebt. Das betrifft auch die Sexualität. Und dieses Lebenskonzept gilt auch für (muslimische) Frauen. Man kommt bei diesem Thema am Begriff "Ehrenmorde" nicht vorbei. Es wird immer wieder betont, hier würden vor allem "archaische Traditionen" greifen. Das ist richtig. Aber nur die halbe Wahrheit. Denn diese archaische Tradition korrespondiert mit einer sehr archaischen Auslegung der Religion des Islam. Und hier landen wir dann bei der unseligen Formel: "Die Frau ist die Ehre des Mannes / der Familie." Es geht nicht um "Heiratsalter" und auch nicht um "Geschlechtsreife." Es geht um das Thema "(weibliche) Selbstbestimmung." Und diese schließt auch den Aspekt "sexuelle Selbstbestimmung" mit ein. Nicht die "Umma" oder die "Familienehre" entscheidet über die Sexualität einer Musliminin, sondern alleine sie selbst! Erst wenn "Der Islam" / "Die Muslime" diesen Schritt gemacht haben., sind sie wirklich im Westen angekommen! Individualismus statt der Kollektivismus einer imaginären islamischen "Umma" -- darum geht es!
13.12.16
1:13
Manuel sagt:
@Elif: Hat Mohammed eine 9-Jährige geheiratet oder nicht? Sorry, aber wenn das das Vorbild sein soll, dann kann ich nur sagen Hilfe!
13.12.16
13:23
Charley sagt:
@Johannes Disch. Danke, jetzt hab ich etwas gelernt. Andererseits fühle ich mich bestätigt in meiner Frage, inwieweit der Islam einen Begriff v d menschlichen Individualität hat, haben will, haben kann.
13.12.16
15:24
Johannes Disch sagt:
@Charley Danke für das Kompliment. Man kann den Islam durchaus auch individualistisch auslegen. Aber dennoch halte ich das Problem Kollektivismus ("Umma") versus Individualismus für die zentrale Zukunftsfrage im Islam. Und hier ist vor allem die Stellung der Frau zu nenne und das Rollenverständnis der Geschlechter. Hier stoßen bei vielen Muslimen noch immer auf ein Rollenverständnis, das nicht mehr zeitgemäß ist. Aber wie im Westen so muss auch bei Muslimen der Anstoß für Veränderungen von den Frauen kommen. Und das passiert bereits. Es gibt viele junge liberale Musliminnen, die hier Basisarbeit leisten, beispielsweise die hervorragende Sozialwissenschaftlerin und Publizistin Shineb El Masri.
16.12.16
13:29
Charley sagt:
@Johannes Disch: Ich sehe auch ein theologisches Problem, denn es gibt im Islam keinen Begriff des Menschseins, der nicht entweder männlich oder weiblich ist ,oder doch?. Insofern sind es 2 unterschiedliche Mensch-Seins-Begriffe. Auch im Nachtodlichen ist der Zustand entweder ein männlicher oder ein weiblicher. Ich vermute, dass Mohammeds Schauungsvermögen da über die allerersten Zustände des Nachtodlichen nicht hinaus ging. (Viele seiner Beschreibungen (Zeit- und Raumdehnungen) des "Paradies" sind Erfahrungen, die man in der Welt macht, die direkt an unsere sinnliche anknüpft.) Denn in dem, was man z.B. im Hinduismus als Kamaloca kennt, wenn die eigene "Begierdenorganisation" abgelegt wird auf dem Weg in die sog. devachanische Welt, "Himmel", wird später (das kann Wochen oder Monate nach dem Tode sein) auch die geschlechtliche Identität abgelegt. Die ist dann genauso unwichtig wie Hunger, Durst und andere Bedürfnisse, die entstehen, weil wir einen Leib haben/hatten, insofern auch einen männlichen oder weiblichen. Einen Begriff des Menschseins, der jenseits von männlich oder weiblich ist, scheint es nicht zu geben. (vergl. Matth 22, 23-30). Das ist aber das Erlebnis der Freiheit und des sich selbstbestimmenden Geistes, dass man sich (und dann auch den anderen) wesentlich und als primär menschlich erkennt. Nur eine solche Sicht kann Grundlage einer Vergleichbarkeit der Geschlechter sein ohne ihre faktische Verschiedenheit wegreden zu wollen. Dieses Allgemeinmenschliche ist der abendländischen Kultur als Ziel eingeschrieben. Hat der Islam ein solch "Allgemeinmenschliches"?
16.12.16
18:08
Johannes Disch sagt:
@Charley Gute Fragen. Schwierige Fragen. Da müsste ich etwas weiter ausholen. Dafür fehlt mir im Moment die Zeit. Ich werde aber (wohl nach den Feiertagen) auf ihre Fragen zurückkommen.
19.12.16
11:29
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