Richterinnen mit Kopftuch soll es in Baden-Württemberg nicht geben. Nach langem Tauziehen zeichnet sich ein Kompromiss von Grünen und CDU bei einem kontroversen Thema ab.
Der Koalitionsstreit zum Umgang mit religiös besetzen Kleidungsstücken im Gerichtssaal ist so gut wie beigelegt. Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz sagte der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag in Stuttgart, für hauptamtliche Richter und Staatsanwälte solle das Tragen von religiösen Symbolen wegen der Neutralitätspflicht der Justiz ausgeschlossen sein. Für andere Gruppen, darunter Schöffen, Rechtspfleger und Protokollanten, solle das Verbot aber nicht gelten, sagte Schwarz.
Justizminister Guido Wolf (CDU) signalisierte Zustimmung: „Das Entscheidende ist für mich, dass es in Baden-Württemberg keine Richter und Staatsanwälte mit religiösen Symbolen gibt.“ CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhart sagte, er begrüße, dass sich die Grünen sich in der Sache doch noch bewegten. „Daher sehe ich eine gute Chance, dass wir einen Kompromiss beim Verbot religiös besetzter Kleidungsstücke im Gerichtssaal vereinbaren und umsetzen können.“
„Wir meinen, dass wir damit eine pragmatische Lösung haben“, sagte Schwarz. Den Vorschlag wollen die Grünen am Dienstag mit der CDU im Koalitionsausschuss diskutieren. Bislang war sich die Koalition bei dem Thema nicht einig geworden. Justizminister Wolf hatte einen Gesetzentwurf vorgelegt, weil aus seiner Sicht etwa das Tragen von Kopftüchern im Gerichtssaal gegen das Neutralitätsprinzip der Justiz spricht. Einige Grüne hatten aber bezweifelt, dass es überhaupt einen Regelungsbedarf gibt. Es geht bei der Diskussion um alle deutlich sichtbaren religiösen Symbole, zum Beispiel auch die jüdische Kippa.
Minister Wolf sagte zu dem sich abzeichnenden Kompromiss: „Wenn wir uns am Ende darauf verständigen sollten, ist klar: In Baden-Württemberg wird es keine Berufsrichter oder Staatsanwälte mit religiösen Symbolen wie zum Beispiel Kopftuch geben.“ Baden-Württemberg werde dann das erste Land sein, dass dies klar und eindeutig verbiete. „Objektivität und Neutralität der Justiz sind ein hohes Gut, das es zu bewahren gilt. Für Ehrenamtliche müssten dann im Einzelfall Befangenheitsregelungen geprüft werden.“
Grünen-Fraktionschef Schwarz verwies darauf, dass Schöffen, also ehrenamtliche Richter, die Bevölkerung in ihrer Gesamtheit repräsentierten. Daher sollen sie von dem Verbot, religiös besetzte Kleidungsstücke zu tragen, ausgenommen werden.
Für die FDP ist der Kompromissvorschlag aber weder logisch begründet noch sinnvoll. Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke und Rechtsexperte Nico Weinmann teilten mit: „Das prinzipielle Verbot religiöser Kleidungsstücke vor Gericht hat nur dann einen Sinn, wenn es konsequent umgesetzt wird und für alle Personen, die bei Gericht tätig sind, verbindlichen Charakter besitzt.“ (dpa, iQ)