Islamische Religionsgemeinschaften

Grüne Religionspolitik: Dem Grundgesetz zuwider

Auf ihrer jüngsten Bundesdelegiertenkonferenz haben die Grünen ihre Behauptung, die „vier großen islamischen Verbände“ seien keine Religionsgemeinschaften, erneuert. Der IGMG-Generalsekräter Bekir Altaş erklärt, warum diese Position der Verfassung widerspricht.

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2016
Vorstellung der neuen Religionspolitik - Grünen-Parteitag 2016 © facebook, bearbeitet by iQ.

Die 40. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen fand am 11.-13. November 2016 in Münster statt. Dabei hat die Partei tatkräftig bewiesen, dass sie bereits seit geraumer Zeit religionspolitisch auf dem Abstellgleis steht. Ihr Beschluss „Religions- und Weltanschauungsfreiheit in der ofenen Gesellschaft“ beinhaltet hinsichtlich des Status islamischer Religionsgemeinschaften gravierende verfassungsrechtliche Fehler. Verglichen mit älteren Parteistandpunkten fügt sich dieser Umstand leider in eine gewisse Tradition ein. Auch die Grüne NRW hat sich auf ihrem Landesparteitag in Oberhausen am 02.-04. Dezember 2016 dieser Linie angeschlossen.

Religionsgemeinschaften im Grundgesetz

Das Prinzip der Trennung von Staat und Religion wird in Deutschland nicht annähernd so rigoros umgesetzt wie etwa im benachbarten Frankreich. Das historisch erwachsene Konzept des Grundgesetzes ist von Kooperation und Zusammenarbeit zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften geprägt. Diesem Verständnis haben wir es zu verdanken, dass religiöse Symbole wie das Kopftuch ihre Daseinsberechtigung im öffentlich-staatlichen Bereich haben und der Glaube nicht in den Privatraum verbannt wird. Unter der Voraussetzung der Neutralität und Nichtidentifikation ist der Staat befugt, mit Religionsgemeinschaften zu kooperieren, Verträge zu unterzeichnen oder gewisse Aufgaben gemeinsam zu meistern.

Außerdem gibt es eine Reihe von Rechten, deren Genuss der Staat den Religionsgemeinschaften gewährleisten muss. Dazu gehören insbesondere die Mitbestimmung an theologischen Fakultäten oder die Verantwortung des schulischen Religionsunterrichts. Die Glaubensinhalte einer Gemeinschaft sind nämlich von dieser selbst zu predigen, nicht vom Staat.

Der grüne Blick auf Religionsgemeinschaften

Wenn es um islamische Religionsgemeinschaften geht, wird diese verfassungsrechtliche Stellung kontrovers diskutiert. Die Grünen etwa behaupten, dass die als „vier großen Verbände“ bezeichneten Religionsgemeinschaften Islamrat, DITIB, VIKZ und ZMD keine Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes seien. Vielmehr hätten sie gewisse Voraussetzungen zu erfüllen, die teilweise von den Grünen frei erfunden sind.

Den Grünen zufolge sind die genannten Verbände bloße „religiöse Vereine“. Dies wird darauf zurückgeführt, dass sie sich untereinander angeblich nicht bekenntnismäßig, sondern nur in ihren „politischen und sprachlichen Identitäten aus ihren Herkunftsländern“ unterscheideten. Ein Blick auf die rechtlichen Voraussetzungen offenbart zügig, dass das Grundgesetz eine derart subjektive und unbestimmte Voraussetzung der bekenntnisorientierten Unterscheidbarkeit zwischen verschiedenen Religionsgemeinschaften gar nicht kennt. Die Anhänger der gleichen Religion oder gar der gleichen Konfession sind frei darin, sich in unterschiedlichen Gebilden zu organisieren. Dies stellt kein Hindernis für den Status als Religionsgemeinschaft dar. Das ist auch daran zu erkennen, dass die in erster Linie ethnisch unterschiedlichen christlich-orthodoxen Kirchen allesamt Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.

Zentralität des Bekenntnisses

Ein erheblicher Teil des aktuellen Beschlusses geht auf ein von Cem Özdemir und Volker Beck im Jahre 2015 veröffentlichtes Papier mit der sperrigen Überschrift „Den Islam und andere Religionen der Einwanderer ins deutsche Religionsverfassungsrecht integrieren – Gleiche Rechte für Muslime, Aleviten und Jeziden!“ zurück. Darin behaupten die Verfasser, dass das Bekenntnis in der Arbeit der vier großen Verbände nur eine „Randerscheinung“ mit „lediglich begleitendem, dienendem, peripherem Charakter“ sei und im Zentrum der Aktivitäten nationale, politische oder sprachliche Beweggründe stünden. Es ist ungewiss, ob es angesichts dieser haltlosen Behauptungen nützlich ist darauf hinzuweisen, dass bei den genannten vier Verbänden den Moscheen existenzielle Bedeutung zukommt. Nicht nur die Erfindung grundgesetzwidriger Statusvoraussetzungen, sondern auch die grob fehlerhafte Beschreibung realer Gegebenheiten durch die Grünen deutet auf einen vorsätzlichen Versuch hin, den islamischen Religionsgemeinschaften die ihnen zustehenden Rechte vorzuenthalten. Dass etwa Volker Beck wiederholt und trotz mehrfacher Hinweise das Wort „millî“ im Namen der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) fehlerhaft als „Nationale Sicht“ übersetzt, ist diesbezüglich nur eines von mehreren Indizien.

Darüber hinaus ist der Grünen-Beschluss auch von Widersprüchen befallen. „Demokratische Einmischung“ und eine starke Zivilgesellschaft mit politischer Teilhabe wird einerseits „gewünscht und gefördert.“ Andererseits werden gesellschaftspolitische Aktivitäten islamischen Verbänden bei der Statusfrage zur Last gelegt. Dabei dürfen diese kein Hindernis dafür darstellen, den Status als Religionsgemeinschaft zu erlangen. Bestes Beispiel dafür ist die Alevitische Gemeinde Deutschland e.V., die sich ganz konkret in die türkische Innenpolitik eingemischt und sogar eine Wahlempfehlung ausgesprochen hat. Dennoch kommt niemand auf die Idee zu hinterfragen, ob sie eine Religionsgemeinschaft ist – insbesondere nicht die Grünen.

Beziehungen mit ausländischen Staaten

Eines der vielbemühtesten Argumente gegen islamische Religionsgemeinschaften ist der des Auslandsbezugs, insbesondere im Falle der DITIB und ihrer Beziehungen zur türkischen Religionsbehörde „Diyanet“. Den Grünen zufolge verletze die „Anerkennung“ eines Verbands mit „struktureller Abhängigkeit von einem Staat und dessen jeweiliger Regierungspolitik“ als Religionsgemeinschaft das Prinzip der Trennung von Religion und Staat. Dieser Einwand ist ein sehr anschauliches Beispiel dafür, wie politische Bedenken in ein pseudo-juristisches Gewand hineingezwungen werden. Die erwähnte „strukturelle Abhängigkeit“ trifft viel eher auf die katholische Kirche und den Vatikan zu, was zu Recht aber nicht als Hindernis für den Status der katholischen Kirche diskutiert wird. Das Trennungsprinzip richtet sich in erster Linie an den deutschen Staat und beinhaltet keine Aussage über etwaige ausländische Einflüsse.

Mehr Fragezeichen als Antworten

Die Religionspolitik der Grünen ist äußerst ungereift und unbestimmt, lässt zahlreiche Fragen offen und sorgt so für Verwirrtheit. Die Delegierten sind sich im Beschluss beispielsweise darüber einig, dass „innerkirchliche Religionskritik“ zu einer pluralistischen Gesellschaft dazugehöre. Der Notwendigkeit nach Pluralität in öffentlichen Diskursen bewusst, ist angesichts dieser Forderung zu hinterfragen, ob die Erzwingung von Religonskritik von Seiten der Religionsgemeinschaften nicht gerade diese Pluralität untergraben würde. Die Erhebung des Wahrheitsanspruchs liegt in der Natur der Religionen. Seine Relativierung bedeutet gleichzeitig die Aufgabe einer legitimen Position, wodurch keine Pluralität, sondern Homogenität erzeugt wird.

Eine andere vage Formulierung des Beschlusses lautet wie folgt: „Wir zielen nicht darauf ab, Religionsgemeinschaften in den privaten Raum zu verbannen. Allerdings wollen wir legitime Ansprüche von Menschen anderer oder ohne Religionszugehörigkeit auch gegenüber verfassten Religionsgemeinschaften sowie in Fragen der öffentlichen Repräsentation schützen und stärken.“ Welche Ansprüche hier gemeint sind und wie die Repräsentation von nicht organisierten Personen aussehen soll, bleibt offen. Die verfassungsrechtliche Privilegierung von Religionsgemeinschaften geht gerade darauf zurück, dass diese institutionalisiert und organisiert sind. Wenn sich Individuen nicht an einem Kollektiv beteiligen, ist das ein bewusstes Werturteil. Der Versuch, sie dennoch irgendwie zu repräsentieren, bedeutet demnach einen Bruch mit ihrem konkludent geäußerten Willen. Wer sich nicht organisiert, kann kollektive Rechte nicht geltend machen. Aus diesem Blickwinkel betrachtet spielt die Zahl der durch die islamischen Verbände vertretenen Gläubigen auch keine Rolle. Daher ist der Einwand, die vier großen islamischen Verbände verträten nicht die Mehrheit der Muslime in Deutschland, abgesehen von ihrem Wahrheitsgehalt, irrelevant, da eine rechtliche Voraussetzung dahingehend, dass eine Religionsgemeinschaft ihre gesamte potentielle Adressatengruppe vertreten muss, nicht besteht.

Ein Rückschlag für die Religionsfreiheit

Auch wenn sich der Grünen-Beschluss in erster Linie gegen die islamischen Religionsgemeinschaften richtet, trifft er in Wirklichkeit jeden Gläubigen einzeln. Es gibt Rechte, die nur durch die kollektive Religionsfreiheit ausgeübt werden können. Der Besuch bekenntnisorientierten Religionsunterrichts ist diesbezüglich ein wichtiges Beispiel. Deshalb verletzt der Beschluss der Grünen gleichzeitig auch die Religionsfreiheit jedes in diesen Verbänden organisierten Muslims.

Obgleich die Grünen es nicht versäumen zu betonen, dass den Verbänden der Weg zur Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts offenstehe und es hierfür unabhängiger Gutachten zur Prüfung der Voraussetzungen bedürfe, ist es doch sehr abwegig, dass sie über die bereits veröffentlichten Gutachten keine Kenntnis haben. Diese bescheinigen den Religionsgemeinschaften nämlich allesamt die Erfüllung der erforderlichen Statusvoraussetzungen. In Anbetracht dessen erscheint die zielgerichtete Diffamierung der Verbände durch die Grünen in einem ganz anderen Licht.

Leserkommentare

Johannes Disch sagt:
@Andreas Chapeau zu ihren Ausführungen! Frohe Feiertage.
22.12.16
4:29
Johannes Disch sagt:
@Manuel Jetzt machen Sie mal halblang mit der DITIB. Und von wegen der politische Islam der AKP. Die Türkei ist noch immer eine Demokratie, und keine Religionsdiktatur. Und Erdogan ist nicht der IS-Bhaghdadi, sondern ein demokratisch gewählter Präsident.
22.12.16
4:32
Johannes Disch sagt:
@Andreas Richtig, die Diskussion wird so geführt, dass man versucht, die Religionsausübung für Muslime einzuschränken und zu erschweren. Sie sehen es ja hier bei "IslamiQ". Kopftuchverbot, Verdächtigungen gegen die DITIB, etc. Damit erfüllen wir das Geschäft des IS und anderer islamistischer Extremisten. Schon vor Jahren hat der IS ein Strategiepapier veröffentlicht, das genau dieses Ziel verfolgt: Durch die Strategie der Nadelstiche-- durch vergleichsweise kleine Anschläge-- die Gesellschaft zu polarisieren und gegen Muslime aufzubringen. Erhofft wird das Erstarken extremistischer islamfeindlicher Kräfte. Muslime sollen das Gefühl bekommen, ausgegrenzt zu sein und sich dem IS anschließen. Schaut man sich das Erstarken der Rechtspopulisten in Europa an-- und die unseligen Äußerungen des designierten US-Präsidenten Trump über Muslime-- so muss man konstatieren, dass diese Strategie des IS bisher nicht ganz erfolglos war. Das hält aber viele hier noch immer nicht davon ab, Muslime und den Islam nur negativ zu sehen und ein Verbot und eine Einschränkung nach der Anderen einzufordern.
22.12.16
6:43
Andreas sagt:
@Manuel: Es mag sein, dass Sie ein fanatischer Säkularist sind. Das Grundgesetz jedenfalls steht nicht für einen fanatischen Säkularismus. Liberales Denken hingegen kann ich bei Ihnen gar nicht erkennen. Liberal bedeutet nämlich, den Menschen möglichst viele Freiheiten zu lassen, statt immer nach neuen Möglichkeiten zu suchen, Freiheit einzuschränken. Sie scheinen mir also eher Verfechter eine säkularen Diktatur zu sein. Was Sie am Ende auf eine Stufe stellt mit dem IS und anderen sog. Islamisten. Die lieben nämlich die Freiheit genauso wenig, wie Sie das tun.
22.12.16
16:29
Manuel sagt:
@Johannes Disch: Wieso leugnen Sie hier ständig die Verbindungen von DITIB zur islamischen Regierung in der Türkei??????
22.12.16
18:15
Johannes Disch sagt:
@Manuel Ich leugne nicht die Verbindungen der DITIB zur Türkei, sondern die Art und Weise, wie diese Verbindung von manchen hier dargestellt wird. Als wäre die DITIB ein trojanisches Pferd der Türkei, die damit hier die Gesellschaft islamisieren will. Die aktuelle Entwicklung in der Türkei ist bedenklich. Dennoch ist die Türkei noch immer eine laizistische Demokratie und Erdogan ihr demokratisch gewählter Präsident. Die AKP vertritt einen recht konservativen Islam, aber keinen fundamentalistischen Islam und schon gar keinen djihadistischen Islam. Die Formulierung "Politischer Islam" hinsichtlich der AKP suggeriert aber genau das: Als wäre der Islam der AKP auf eine Stufe zu stellen mit dem des IS oder Saudi-Arabiens. Das ist nicht der Fall. Die DITIB ist nach deutschem Vereinsrecht organisiert und ist keine Organisation der AKP, sondern untersteht der türkischen Religionsbehörde "Diyanet." Und diese wiederum untersteht der türkischen Regierung, die im Moment die AKP stellt. Schöne Feiertage.
23.12.16
11:54
Manuel sagt:
@Andreas: Ich bin sehr für die Freiheit, beispielsweise für die Meinungsfreiheit, die Sie ständig einschränken wollen, wenn es um dem Islam geht, nicht unbedingt sehr liberal!
23.12.16
12:17
Andreas sagt:
@Manuel: Ich will gar nicht die Meinungsfreiheit einschränken. Jeder darf meinen, was er will. Er darf es sogar sagen. Aber andere ständig zu diffamieren ist nun einmal nicht die die Meinungsäußerungsfreiheit abgedeckt. Denn natürlich stoßen Freiheitsrechte auch an Grenzen, nämlich da, wo sie die Rechte anderer verletzten. Und Sie belassen es ja auch nicht bei der Äußerung Ihrer Meinung, sondern fordern permanent, die Freiheitsrechte anderer abzuschaffen oder wenigstens einzuschränken. Mit anderen Worten, Ihnen geht es lediglich um Ihre eigene Freiheit. Ich habe zu keinem Zeitpunkt und in keinem meiner Kommentare je gefordert, dass jemand nicht seine Meinung äußern darf. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass Hetze eben keine Meinung ist, die durch die Meinungsfreiheit abgedeckt ist.
23.12.16
16:47
Grünschnabel sagt:
@Johannes Disch Vielen Dank für Ihre oft sehr differenzierte und bereichernde Sichtweise. Gerne würde ich auf Ihre Ausführungen hinsichtlich der IGMG eingehen. Sie werfen ihr Grundgesetzwidrigkeit vor und verweisen hier auf Berichte des Verfassungsschutzes. Diese nehmen die IGMG jedoch vermehrt aus ihren Berichten wieder raus, weil der IGMG schlicht keine extremistischen Tendenzen nachgewiesen werden können. Ein Blick auf gesellschaftswirksame und brückenbauende Aktivitäten der IGMG wird Ihr Bild sicherlich verändern. Dann noch ein paar Worte zur institutionellen Zusammenarbeit zwischen Staat und Religionsgemeinschaften: Sie sagen, dass der Staat ja auch keine Verträge etwa mit dem Zentralrat der Juden abschließe. Doch, dies tut er. Er hat Verträge mit dem ZdJ, mit der katholischen Kirche, der ev, Kirche etc., eben auch in manchen Ländern mit islamischen Religionsgemeinschaften. Das ist eine Besonderheit unseres Grundgesetzes und ist meines Erachtens auch nicht verkehrt.
26.12.16
9:33
grege sagt:
@ Herr Disch Sie beklagen sich über Verdächtigungen gegenüber DITIB! In deren Moscheen haben Hassprediger gegen Juden und andersgläubige gehetzt, Gemeindevorsteher den Mob zu Verwüstungen gegen Einrichtungen der Gülenbewegung angestachtelt sowie sich mit Anhängern des IS verbrüdert. Innerhalb von der Sie bezeichnen die Türkei als eine laizistische Demokratie! Momentan werden unliebsame Beamte, Richter, Journalisten, Vertreter demokratischer Parteien oder Wirtschaftsführer willkührlich verhaftet. Menschen, die abweichend von einer islamischen Gesellschaftsordnung, ein selbstbestimmtes Leben führen wollen, werden gegängelt oder vom Mob auf der Straße bedroht. Von den Bewohnern im Südosten des Landes gar nicht zu sprechen. Mit konservativer Parteipolitik hat das gar nichts zu tun, sondern eher mit einem schleichenden Weg in Richtung Diktatur nach dem Vorbild einer Pegida. Aufgrund beruflichen Engagements kenne ich in der Türkei viele gebildete Menschen, die schon vor mehreren Jahren mir Ihre Ängste vor Herrn Erdogan und dessen AKP geäußert haben. Noch zu einer Zeit, als diese Partei als eine türkische CSU angesehen wurde hierzulande Ihre Verharmlosung der AKP, von Ditib sowie Herrn Erdogan finde ich bedenklich. Wie soll hier jemand bei dieser Relation Ihre Ängste vor einem Rechtsruck durch die Afd oder sonstige Gruppierungen wahrnehmen. Herr Disch, leben Sie wieder Ihre Doppelmoral aus!
27.12.16
17:38
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