In den ersten CSU-Papieren, die vor der Klausur im Januar bekannt werden, dreht sich alles ausschließlich um Sicherheit, Flüchtlinge, Zuwanderung und Integration. Nun kämpft die CSU auch für ein bundesweites Kopftuchverbot für Richterinnen und Staatsanwältinnen.
Die CSU fordert ein Kopftuchverbot für Richterinnen und Staatsanwältinnen möglichst in allen deutschen Gerichtssälen. „Bund und Länder sind gefordert, im Sinne der Rechtsklarheit zügig entsprechende Verbote zu erlassen“, heißt es in einer Beschlussvorlage für die Klausur der CSU-Bundestagsabgeordneten Anfang Januar. Die Zeitung „Die Welt“ hatte als erste darüber berichtet.
„Die unabhängige und neutrale Justiz ist Grundpfeiler unseres Rechtsstaates. Das Vertrauen der Öffentlichkeit hierauf darf durch das äußere Erscheinungsbild einer Richterin oder Staatsanwältin nicht erschüttert werden“, heißt es in dem Papier. Die Neutralität komme auch durch das Tragen der Robe zum Ausdruck. „Deswegen verbietet sich das Tragen eines Kopftuchs.“ Für den Freistaat hat Justizminister Winfried Bausback (CSU) bereits ein solches Verbot angekündigt.
Ansonsten werden in dem Papier meist altbekannte CSU-Forderungen gebündelt. So will die CSU Vollverschleierungen im öffentlichen Raum, wo immer möglich, verbieten: Hier dürfe es „keine Denkverbote geben.“
In einer bereits zuvor bekanntgewordenen Beschlussvorlage erneuert die CSU auch ihre alte Forderung, im Mittelmeer gerettete Flüchtlinge in Afrika abzusetzen. „Wir wollen umgehend auch auf der zentralen Mittelmeerroute den Automatismus durchbrechen, dass alle geretteten Menschen nach Europa gebracht werden“, heißt es in dem Papier, das der dpa vorliegt und aus dem auch die „Rheinische Post“ zitierte. Die Organisation „Pro Asyl“ kritisierte die CSU-Forderung scharf: Das sei ein „Frontalangriff auf die Geltung der Menschenrechte in Europa.“ (dpa, iQ)