Muslimin aufgrund des Kopftuchs abgelehnt

„Ihre Bedeckung macht nur Probleme“

Eine junge Muslimin bewarb sich auf eine Stelle bei einer Offenen Ganztagsschule in Aachen und wurde aufgrund ihres Kopftuchs abgelehnt. Als Küchenhilfe sei das Tragen eines Kopftuchs unproblematisch, doch bei der Arbeit mit Kindern nicht.

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01
2017
Houda E. Sie wurde zwar abgelehnt, doch ist dankbar für die Lektion. © Houda E

Die 21-jährige Houda E. aus Aachen wurde aufgrund ihres Kopftuchs von ihrem potenziellen Arbeitgeber abgelehnt. Houda E. hat sich in Aachen bei einer Zentralstelle der Offenen Ganztagsschulen (OGS) zuvor per Mail beworben und wurde von Frau W. zu einem Gespräch eingeladen. Die Deutsch-Marokkanerin empfand das Gespräch zuerst als „sehr positiv“, auch habe Frau W. alle Unterlagen auf den Tisch gelegt, sodass nur „die Unterschrift fehlte“, erklärt Houda E. Doch dann habe die Arbeitgeberin plötzlich das Kopftuch der jungen Bewerberin angesprochen und ihr klargemacht, dass sie die freie Stelle nur dann bekäme, wenn sie es ablege.

Die Gründe hierfür seien, dass der Verein mehrwiegend mit katholischen OGSen zusammenarbeite. „Das Kopftuch werden diese Schulen bzw. die „Hausherren“ nicht dulden“, zitiert Houda E. ihre Gesprächspartnerin. Zusätzlich dazu habe Frau W. ihr mitgeteilt, dass das Kopftuch für die Tätigkeit als Küchenhilfe beispielsweise kein Problem darstelle, doch in Zusammenarbeit mit Kindern würde ihre „Bedeckung nur Probleme machen“. Da Houda E. im Gespräch deutlich signalisierte, dass das Ablegen des Kopftuchs keine Option für sie darstelle, beendete sie das Gespräch, sodass auch kein Vertragsabschluss zustande kam. Sie habe „schockiert und traumatisiert“ das Gebäude verlassen, teilte sie später IslamiQ mit.

Dennoch möchte sie nicht aufgeben und noch dieses Jahr ihr Studium im sozialen Bereich aufnehmen. Im Nachhinein sei sie für die Lektion sogar dankbar, da ihr dadurch ihr zukünftiger Bildungsauftrag bewusstgeworden sei: „Nämlich Kinder soweit zu bringen, dass sie mit einem Bewerbungsgespräch, wie dem gestrigen, niemals konfrontiert werden müssen!“, schreibt Houda in einem Brief an Frau W., den sie auch auf Facebook postete, um auf das Geschehnis aufmerksam zu machen.

Die 21-jährige möchte weiterhin ihre Ziele verfolgen und das Vorstellungsgespräch sei kein Grund „aufzugeben, geschweige denn traurig zu sein“. Houda E. habe vor sich bei der Bundesstelle für Diskriminierung zu melden. Auch möchte sie den Fall publik machen. Denn niemand habe das Recht „einen anderen Menschen auf sein Äußeres zu reduzieren und ihm das Gefühl zu vermitteln (…), einen geringeren Wert als Andere in der Gesellschaft zu haben, sei es aufgrund einer anderen Religion, einer anderen Hautfarbe oder eines anderen Geschlechts“.

Leserkommentare

all-are-equal sagt:
"Re­li­gi­on" im Sin­ne des AGG be­zeich­net Glau­bens­vor­stel­lun­gen, die sich auf ein Jen­seits be­zie­hen, d.h. auf ei­ne den Men­schen über­stei­gen­de Wirk­lich­keit. Dem­ge­genüber sind mit „Welt­an­schau­ung“ Über­zeu­gun­gen über die Stel­lung des Men­schen in der Welt ge­meint. S
27.01.17
12:26
Johannes Disch sagt:
@Manuel Der Islam ist eine Weltreligion mit vielen Facetten. Real wird er in vielen Ländern unterschiedlich interpretiert und gelebt. Es gibt Strömungen, die ihn politisch interpretieren, und zwar auf eine Art und Weise, die nicht mit der FDGO vereinbar ist. Solche Interpretationen-- genauer: der Versuch, eine solche Interpretation praktisch umzusetzen-- fällt nicht mehr unter Religionsfreiheit nach Art. 4 GG, sondern unter politischen Extremismus.
27.01.17
12:33
Ute Fabel sagt:
@Johannes Disch: Es stimmt, dass es nicht darum geht, was Sie unter einer "Weltanschauung" verstehen, sondern was das AGG darunter versteht: "Re­li­gi­on" im Sin­ne des AGG be­zeich­net Glau­bens­vor­stel­lun­gen, die sich auf ein Jen­seits be­zie­hen, d.h. auf ei­ne den Men­schen über­stei­gen­de Wirk­lich­keit. Dem­ge­genüber sind mit „Welt­an­schau­ung“ Über­zeu­gun­gen über die Stel­lung des Men­schen in der Welt ge­meint. Das finden Sie bei den Gesetzesmaterialien zum AGG, in jedem Arbeitsrechtslehrbuch oder auch auf der Internetseite des Arbeitsrechtsexperten Rechtsanwalt Hensche Burschenschafterkappen als Kleidungsstück, das für eine deutschnationale Weltanschauung steht oder ein rotes Hammer-Und-Sichel-Shirt, das für eine kommunistische Weltanschauung steht, genießt den gleichen Schutzumfang des AGG wie religiöse Kleidungstücke oder sichtbare Zeichen. Unternehmen, die einem Wettlauf mit religiösen und weltanschaulichen Aufdringlichkeiten vorbeugen wollen, sollten daher unbedingt auf das diskriminierungsfreie konsequente optische Neutralitätsprinzip setzen, das von allen gleich viel abverlangt und niemanden benachteiligt.
27.01.17
16:18
Holger Berger sagt:
In islamischen Kreisen würde es kaum möglich sein, daß eine Mitarbeiterin ein christliches Symbol ständig auffällig mit sich herumträgt. Mit welchem Recht bestehen dann Korananhängerinnen exzessiv darauf, daß sie in ähnlicher Situation in neutralen oder christlich orientierten Kreisen ständig ihr Kopftuch als religiöses Symbol allen anderen unablässig & aufdringlich zumuten können? Pauline N. hat sehr treffend die Intoleranz und Grausamkeit islamistischer Kreise in Saudi-Arabien geschildert.
27.01.17
22:29
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel Bei "Hensche" -- auf den Sie hinweisen-- finden sie eindeutig festgestellt, dass politische Überzeugungen keine "Weltanschauung" im Sinne des AGG sind. Und genauso steht es in allen juristischen Erläuterungen zum AGG "bsp. Kanzlei KLUGE, Arbeitsrecht, Kanzlei "HAUFE" , Arbeitsrecht, etc.) Deshalb hinken nicht nur alle Vergleiche zwischen Kopftuch und Burschenkapperkappe und Stalin-T-Shirt, etc., sondern diese Vergleiche sind vollkommen gehunfähig.
28.01.17
13:30
Kritika sagt:
L.S. to Dr. Dalia Fahmy, "Board of Advisors" and all other readers. Your last word = my first word: What kind of Board of Advisors do you represent? Kritika agrees: " to reduce hijab to a piece of fabric . ." This would definately be somewhat silly. Moreover is hijab a logo, kind of a war flag, of a religion, aiming to takeover and submit more and more countries of the world. Islam-free countries are scrutinising the conditions in those Islamic dominated areas and just choose not to live that way. That's why hijab and all other islamic symbols are heavily rejected. Much more than 50% of all people living in Germany detest Islam because of its agressive character. That's what is behind showing prococatively the Hijab. That's why people here turn that "piece of fabic" down. Regards, Kritika
29.01.17
1:31
Ute Fabel sagt:
@Johannes Disch: In Österreich gab es schon mehrere Fälle, in welchen Burschenschafter Klagen wegen behaupteter Diskriminierung erhoben haben. Prominentes Beispiel war vor kurzem die Einklagung einer Schadensersatztforderung des FPÖ-Burschenschafter Maximilian Kraus gegenüber dem Wiener SPÖ-Bürgermeister Häupl. Wenn man der einen Gruppe - sprich den Musliminnen, die immer und überall auch im Berufsleben gerne ihre Religionsuniform tragen möchten - ständig fälschlicherweise sagt, die Nichterfüllung ihrer religiösen Befindlichkeiten sei jedenfalls eine Diskriminierung, wittern verständlicherweise andere gesellschaftliche Gruppen auch Morgenluft, die dann " ihr Recht" einfordern wollen. Die Geister die man rief, wird man dann nicht mehr los . Von den Burschenschaftern wird ja auch immer behauptet, ihre Gesinnung und ihre Kleidungstücke seien ganz harmlos, stehen für die studentische Freiheitsliebe im 19. Jahrhundert gegenüber den politischen Absolutismus und habe mit rechter Ideologie rein gar nichts zu tun. Mein Tipp als Motto für jede Firma: Hoch lebe das optische Neutralitätsprinzip. Vielfalt kommt von innen und braucht keine religiösen und weltanschaulichen Kleidungsstücke.
29.01.17
14:53
Manuel sagt:
@Johannes Disch: In fast keine islamischen Land ist Politik und Islam getrennt, also ist der Islam auch ein politische Weltanschauuung und nicht nur eine Religion.
29.01.17
18:55
Ute Fabel sagt:
@Johannes Disch: Eine politische Meinung zu einer Einzelfrage, wie z.B. zu einem Asylgesetzentwurf ist keine "Weltanschaung". Das Bekenntnis zu einer Ideologie, wie dem Marxismus-Leninismus und dem Deutschnationalismus allerdings sehr wohl und genießt den gleichen Schutzumfang wie das Bekenntnis zu einer Religion.
31.01.17
8:06
Enail sagt:
Im Nachhinein sei sie für die Lektion sogar dankbar, da ihr dadurch ihr zukünftiger Bildungsauftrag bewusstgeworden sei: „Nämlich Kinder soweit zu bringen, dass sie mit einem Bewerbungsgespräch, wie dem gestrigen, niemals konfrontiert werden müssen!“ Glückwunsch! Denn wenn sie den Kindern erzählt, dass es keinen Gott gibt der Kleidungsvorschriften verlangt, und sich die Kinder dann auch daran halten müssen, da dies ja nur ein Mann in grauer Vorzeit sich ausgedacht hat, dann kommen die Kinder wirklich nicht die Lage, dass sie wegen eines unnötigen Kleidungsstückes, abgelehnt werden. Habe im vergangenen Sommer zwei junge, hübsche muslimische Frauen beim Einkaufen erlebt. Erkannt habe ich ihre Religionszugehörigkeit am Kopftuch. Ansonsten waren sie geschminkt hatten enge Jeans und hautenge Shirts an, High Heels an den Füßen. Für mich dachte ich, dieses Kopftuch ist nur Provokation, hat mit Glauben nichts zu tun. Denn außer dem Kopftuch hielten sie sich an keine angebliche islamische Kleiderordnung.
01.02.17
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