Muslimin aufgrund des Kopftuchs abgelehnt

„Ihre Bedeckung macht nur Probleme“

Eine junge Muslimin bewarb sich auf eine Stelle bei einer Offenen Ganztagsschule in Aachen und wurde aufgrund ihres Kopftuchs abgelehnt. Als Küchenhilfe sei das Tragen eines Kopftuchs unproblematisch, doch bei der Arbeit mit Kindern nicht.

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01
2017
Houda E. Sie wurde zwar abgelehnt, doch ist dankbar für die Lektion. © Houda E

Die 21-jährige Houda E. aus Aachen wurde aufgrund ihres Kopftuchs von ihrem potenziellen Arbeitgeber abgelehnt. Houda E. hat sich in Aachen bei einer Zentralstelle der Offenen Ganztagsschulen (OGS) zuvor per Mail beworben und wurde von Frau W. zu einem Gespräch eingeladen. Die Deutsch-Marokkanerin empfand das Gespräch zuerst als „sehr positiv“, auch habe Frau W. alle Unterlagen auf den Tisch gelegt, sodass nur „die Unterschrift fehlte“, erklärt Houda E. Doch dann habe die Arbeitgeberin plötzlich das Kopftuch der jungen Bewerberin angesprochen und ihr klargemacht, dass sie die freie Stelle nur dann bekäme, wenn sie es ablege.

Die Gründe hierfür seien, dass der Verein mehrwiegend mit katholischen OGSen zusammenarbeite. „Das Kopftuch werden diese Schulen bzw. die „Hausherren“ nicht dulden“, zitiert Houda E. ihre Gesprächspartnerin. Zusätzlich dazu habe Frau W. ihr mitgeteilt, dass das Kopftuch für die Tätigkeit als Küchenhilfe beispielsweise kein Problem darstelle, doch in Zusammenarbeit mit Kindern würde ihre „Bedeckung nur Probleme machen“. Da Houda E. im Gespräch deutlich signalisierte, dass das Ablegen des Kopftuchs keine Option für sie darstelle, beendete sie das Gespräch, sodass auch kein Vertragsabschluss zustande kam. Sie habe „schockiert und traumatisiert“ das Gebäude verlassen, teilte sie später IslamiQ mit.

Dennoch möchte sie nicht aufgeben und noch dieses Jahr ihr Studium im sozialen Bereich aufnehmen. Im Nachhinein sei sie für die Lektion sogar dankbar, da ihr dadurch ihr zukünftiger Bildungsauftrag bewusstgeworden sei: „Nämlich Kinder soweit zu bringen, dass sie mit einem Bewerbungsgespräch, wie dem gestrigen, niemals konfrontiert werden müssen!“, schreibt Houda in einem Brief an Frau W., den sie auch auf Facebook postete, um auf das Geschehnis aufmerksam zu machen.

Die 21-jährige möchte weiterhin ihre Ziele verfolgen und das Vorstellungsgespräch sei kein Grund „aufzugeben, geschweige denn traurig zu sein“. Houda E. habe vor sich bei der Bundesstelle für Diskriminierung zu melden. Auch möchte sie den Fall publik machen. Denn niemand habe das Recht „einen anderen Menschen auf sein Äußeres zu reduzieren und ihm das Gefühl zu vermitteln (…), einen geringeren Wert als Andere in der Gesellschaft zu haben, sei es aufgrund einer anderen Religion, einer anderen Hautfarbe oder eines anderen Geschlechts“.

Leserkommentare

Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel -- "Säkularismus und Laizismus sind synonyme Begriffe." (Ute Fabel) Das ist schlicht falsch. Und so jemand bezeichnet sich ernsthaft als Juristin. Tun Sie sich bitte selbst einen Gefallen, und versuchen Sie den Leuten nicht mehr weißzumachen, Sie wären Juristin... Das ist einfach nur peinlich....
13.02.17
22:12
all-are-equal sagt:
Auf der Straße haben es Ungläubige selbstverständlich aushalten, wenn sie Kopftuchträgerinnen, Kippas und Kreuzketten sehen. Religiöse hatten umgekehrt im Jahr 2009 auch die atheistische Bustour auszuhalten, als ein Autobus mit der Aufschrift "Es gibt - höchstwahrscheinlich - keinen Gott" durch Deutschland kurvte. Gerade in staalichen Behörden, dem Bildungssystem, der Polizei und der Gerichtsbarkeit ist es aber legitim und angebracht, wenn ein neutrales Einscheinungsbild aller eingefordert kommen. Es war fair von der Zentralstelle der Offenen Ganztagsschulen in Aachen vor der Ablehung von Houda E noch auszuloten, ob die Bewerberin vielleicht doch zum Dienstantritt ohne ihr religiöses Kleidungsstück bereit sei. Wenn man den Stellenanforderungen optisch nicht entsprechen will, muss man sich das selbst zuschreiben und darf nicht andere dafür verantwortlich machen.
14.02.17
7:39
Ute Fabel sagt:
In Österreich gibt es schon seit 1912 ein Islamgesetz, das Sonderrregelungen für diese Religionsgemeinschaft festlegt. Es ist verständlich, dass das auch bei anderen religiösen Richtungen Begehrlichkeiten weckt: Die Zeugen Jehovas legten am 27. Februar 1998 eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein. Dieser Beschwerde wurde stattgegeben und Österreich unter anderem mit der Begründung verurteilt, dass das Verhalten der österreichischen Regierung durch die Verschleppung des Verfahrens einen Eingriff in das Grundrecht auf Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit bedeutete und damit eine ungerechtfertigte Benachteiligung der Zeugen Jehovas vorgenommen wurde. Schließlich erteilte das österreichische Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur den Zeugen Jehovas am 7. Mai 2009 die Anerkennung als Religionsgemeinschaft. Ähnlich wird sich das beim auffälligen Sichtbarmachen der eigenen Religion im Erziehungssystem entwickeln. Das ist absehbar, aber nicht wünschenswert. Zuerst das Kopftuch, dann Salafistenbärte, dann Kleidungsstücke, die die Zugehörigkeiten zu den Zeugen Jehovas unterstreichen. Schließlich werden dann bald noch die Anhänger von Scientology auf "ihr Recht" pochen, sich im Sinne "ihrer Religionsfreiheit" als Lehrer und Erzieher sichtbar zu werden. Scientology ist in den USA als Religionsgemeinschaft anerkannt und genießt dort sogar Steuervorteile. Es ist der völlig falsche Weg beginnend mit dem Kopftuch einen Wettlauf mit religiösen Selbstdarstellungsbedürfnissen im Erziehungssystem auszulösen! JA zum konsequenten Neutralitätsprinzip, gerade im Bildungsbereich!
14.02.17
10:44
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel -- "Säkularismus und Laizismus sind synonyme Begriffe." (Ute Fabel, 13.02.2017, 15:05) Das ist schlicht falsch. Das wäre, als würde man behaupten, beim Fußball sind Freistoß und Elfmeter synonym, weil bei beiden Aktionen der Ball vorher ruhen muss. Und man sich dann noch zu der Behauptung versteigt, man wäre Profi-Schiedsrichter/in.
16.02.17
20:21
all-are-equal sagt:
Unternehmen, die Leuten klar die rote Karte zeigen, die ihre Gesinnung allen tagein tagaus aufdringlich durch ihr Outfit unter die Nase binden wollen, bieten gerade einen positiven Anreiz Dogmen über Bord zu werfen. Solche Betriebe leisten einen viel größeren Beitrag zu mehr Offenheit als jene, die aus Mangel an der nötigen Konfliktbereitschaft vor jeder religiösen Begehrlichkeit kleinlaut in die Knie gehen. Gerade Verkleidungsregeln, die nur für Frauen gelten, braucht keine Firma, die für Geschlechtergleichbehandlung eintritt, auch noch aktiv fördern.
19.02.17
14:32
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