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Linz

Politische Mehrheit lehnt Kopftuchverbot ab

Die FPÖ stellt nun auch in Linz einen Antrag auf Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst. Es zeichnet sich aber bereits eine politische Mehrheit gegen das Verbot ab.

23
01
2017
Symbolbild: Kopftuch, Kopftuchverbot © shutterstock
Symbolbild: Kopftuch, Kopftuchverbot © shutterstock

Nachdem die FPÖ in Wels bereits einen Antrag auf Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst gestellt hat, folgt nun die FPÖ in Linz diesem Beispiel und stellt ebenfalls einen solchen Antrag. Durch die Unterstützung der ÖVP gibt es in Wels sogar eine politische Mehrheit für das Verbot. Dort soll nun durch ein Gutachten die Rechtmäßigkeit eines solchen Verbots geprüft werden.

Ganz anders sieht die Situation in Linz aus. Die Aussicht auf Erfolg eines solchen Antrages scheint eher unwahrscheinlich. Es zeichnet sich bereits ab, dass die politische Mehrheit der Stadt gegen einen solchen Antrag stimmen würde.

Grüne und SPÖ haben bereits angekündigt einen solchen Antrag abzulehnen. Der Bürgermeister der Stadt Klaus Luger von der SPÖ bezeichnete hält ein Kopftuchverbot für grundrechtswidrig. Die Linzer ÖVP hat noch nicht bekannt gegeben, wie sie sich zu diesem Antrag positioniert. Dies soll zunächst auf einer Fraktionssitzung am Montag diskutiert werden. Da die liberale NEOS-Fraktion aber bereits angekündigt hat gegen das Verbot zu stimmen, besteht auch schon ohne die Stimmen der ÖVP eine politische Mehrheit gegen das Verbot.

„Der Staat hat niemandem vorzuschreiben, was er am Körper trägt“, sagte die Abgeordnete der Neos-Fraktion Lorenz Potocnik gegenüber „oe24“. „Es ist eine geschmacklose Scheindebatte, in der es um Stimmungsmache gegen eine Religionsgemeinschaft geht“, so Potocnik weiter,

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Das konsequente optische Neutralitätsprinzip im öffentichen Dienst ist sehr zu begrüßen, da es dem Prinzip der Trennung von Staat und Religionen am besten entspricht. Auch politische Symbole, wie Parteiabzeichen, haben bei Beamten nun im Dienst wirklich nichts verloren. Religions- und Weltanschauungsausübung sowie die Ausübung der ebenso geschützten politischen Freiheitsrechte gehört ins Privatleben und nicht an den Arbeitsplatz. Dieser Grundsatz muss jedoch für alle im gleichen Umfang gelten, weshalb weder ausdrückliche Kopftuchverbote oder Kopftucherlaubnisses zulässig sind. Es muss für alle mit gleichem Maß gemessen werden.
23.01.17
15:04
Johannes Disch sagt:
Es gibt doch eine politische Mehrheit gegen das Verbot. Also: Alles bestens.
24.01.17
14:25
all-are-equal sagt:
Wieso redet man eigentlich immer nur über Kopftücher? Man sollte sich die Frage stellen, wie man´s mit Religion in den Ämtern überhaupt so hält. Ich hab da eine klare Meinung: Keine Vermischung zwischen Religion und Staat. Kruzifixe und Kopftücher raus aus den Amtstuben!
24.01.17
20:58
Manuel sagt:
@Johannes Disch: Sehen wir mal, wie lange noch? In Wels gibt es die nicht!
24.01.17
21:21