Die österreichische Regierung einigte sich am Wochenende darauf einen Antrag auf generelles Verbot der Vollverschleierung und Verbot religiöser Symbole im öffentlichen Dienst zu stellen. Die IGGÖ kritisiert das Vorhaben.
Die österreichische Regierung will ein Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum durchsetzen. Eine offene Gesellschaft setze auch eine offene Kommunikation voraus, heißt es in einem am Montag in Wien vorgestellten Arbeitsübereinkommen der SPÖ-ÖVP-Koalition. „Vollverschleierung im öffentlichen Raum steht dem entgegen und wird daher untersagt“, so die beiden Regierungsparteien unter Bundeskanzler Christian Kern und Vizekanzler Reinhold Mittlerlehner.
Beschlossen werden soll die Regelung in einem neuen Integrationsgesetz. Dessen Entwurf soll in der kommenden Woche vorgestellt und Ende März im Ministerrat abgesegnet werden. Verankern will die Regierung offenbar auch ein Verbot für Kopftuch und andere religiöse Symbole bei Polizisten, Soldaten, Richtern und Staatsanwälten.
Dies wird allerdings im Koalitionspapier nicht direkt benannt. Der Staat sei zu einem weltanschaulich und religiös neutralen Auftreten verpflichtet, wird festgehalten. Bei uniformierten Exekutivbeamten, Richtern und Staatsanwälten beider Geschlechter werde „darauf geachtet, dass bei Ausübung des Dienstes dieses Neutralitätsgebot gewahrt wird“.
Ein Vollverschleierungsverbot falle der Regierung nicht leicht, sagte Bundeskanzler Kern vor Journalisten. Es gebe „Argumente dafür und dagegen“. Vizekanzler Mitterlehner sprach von einem „symbolhaften Verbot“; eine offene Gesellschaft brauche „Face-to-Face-Kommunikation“.
Die Islamische Glaubensgemeinschaft Österreich (IGGÖ) lehnt ein ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst vehement ab. „Der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft Ibrahim Olgun warnt: „Eine „Lex Islam“ darf es nicht geben. Falls selbst verklausuliert Bestimmungen Einzug finden, die sich vor allem gegen Musliminnen richten, wäre das aber der Fall. Religionsfreiheit ist nicht verhandelbar. Das Kopftuch ist weder ein religiöses und erst recht kein politisches Symbol“, schreibt die Religionsgemeinschaft auf ihrer facebook-Seite.
„Unter „Integration“ darf keine diskriminierende Ausgrenzungspolitik gegen die Sichtbarkeit muslimischer Frauen betrieben werden. Dies wäre als Symbolpolitik zu verurteilen, die noch dazu genau die Falschen trifft. Hier scheint es um das Exekutieren purer „Unterwerfungsgesten“ gegen Musliminnen zu gehen, um bestehende Ängste und Ressentiments gegen den Islam populistisch zu kanalisieren“, schreibt die Religionsgemeinschaft weiter.
Daher fordert die Religionsgemeinschaft die Regierung auf in dieser Angelegenheit den konstruktiven Dialog mit Vertretern der islamischen Religionsgemeinschaften zu suchen. (KNA/iQ)