Hamburger Staatsvertrag

Hamburger Bürgerschaft berät über Auflösung

Die Kritik am Hamburger Staatsvertrag wächst. Am Mittwoch wird in der Bürgerschaft der FDP-Antrag zur Auflösung des Vertrags beraten. Im Vorfeld betonten Vertreter der Religionsgemeinschaften die Bedeutung des Staatsvertrags.

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01
2017
Staatsverträge
Symbolbild: Zielvereinbarung © Ministry of Foreign Affairs of the Republic of Poland auf flickr, bearbeitet by IslamiQ

Der Streit um den 2013 geschlossenen Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den islamischen Religionsgemeinschaften schlägt in der norddeutschen Metropole immer höhere Wellen. Die FDP-Fraktion in der Bürgerschaft will ihn auflösen, die CDU-Fraktion „aussetzen“. Die Grünen und die SPD in der Bürgerschaft betonen dagegen die Bedeutung des Dialogs. Und neben den Muslimen selbst melden sich inzwischen auch die anderen Religionen zu Wort. Am Mittwoch wird in der Hamburger Bürgerschaft der FDP-Antrag zur Auflösung des Staatsvertrags beraten.

Der Antrag war am 18. Januar eingereicht worden. In ihm wird der Senat ersucht zu klären, inwieweit die Verhaltensweisen des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) und anderer Vertragspartner wie der DITIB den Vertragsvereinbarungen entgegenstehen.

Zur Begründung bringt die FDP vor, dass die islamische Religionsgemeinschaft DITIB im begründeten Verdacht stehe, „eine von der türkischen Regierung gesteuerte Organisation“ zu sein. Sie wirft der DITIB vor, dem türkischen Geheimdienst zuzuarbeiten. Der Vorwurf wird durch Vorgänge in Nordrhein-Westfalen genährt, wo Imame Spitzelberichte verfasst haben sollen, in denen Personen und Institutionen als vermeintliche Mitglieder der Gülen-Bewegung aufgelistet sind. Die Generalbundesanwaltschaft ermittelt.

„Instrument der iranischen Staatsführung“

Dem Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) wirft die FDP vor, „Instrument der iranischen Staatsführung“ zu sein. Als Teil der Schura, dem Dachverband für 36 Moscheegemeinden und 18 religiösen Vereinigungen, beteilige sich das IZH regelmäßig „an antiisraelischen Demonstrationen in antisemitischem Umfeld in Berlin“, so die justizpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Anna von Treuenfels-Frowein. Gemeint ist der Al-Kuds-Tag. Im Iran ist er ein gesetzlicher Feiertag, bei dem regelmäßig auch die Vernichtung Israels gefordert wird. Es sei inakzeptabel, dass die Stadt Vertragsbeziehungen mit Organisationen unterhalte, „die offen verfassungsfeindliche und autoritäre Grundsätze vertreten“.

Die CDU legt dagegen Wert darauf, dass sie nicht die Verträge aufkündigen will, sondern die Vertragspartner auffordert, sich an die Inhalte zu halten. Der Vertrag solle ausgesetzt werden, um die Vertragstreue der muslimischen Verbände zu überprüfen.

„Antichristliche und anti-westliche Stimmungsmache und Ausspähen türkischer Organisationen – die Zusammenarbeit mit der DITIB geht so nicht weiter“, ist ihr eigener Antrag überschrieben, der ebenfalls am Mittwoch beraten wird.

Darin wird auch Befremden über ein Bild in sozialen Medien geäußert, das einen muslimischen Mann zeigt, der einen Weihnachtsmann niederschlägt. Unter den Personen, die diese Abbildung zur Weihnachtszeit mit „Gefällt mir“ bewerteten, seien auch zahlreiche Moscheegemeinden und Mitglieder der DITIB zu finden. Solche Aktivitäten müssten Anlass für eine Prüfung sein, ob die Voraussetzungen für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz gegeben seien. Andernfalls müsse der Vertrag mit der DITIB aufgekündigt werden und der Dialog auf neuer Ebene fortgesetzt werden.

„Zeichen der rechtlichen Gleichstellung des Islam“

Die Schura dagegen verweist auf den hohen symbolischen Gehalt des Vertrags „als Zeichen der institutionellen Anerkennung, Integration und rechtlichen Gleichstellung des Islam“ sowie als „Grundlage zur Mitwirkung an zahlreichen wichtigen Gremien“ der Stadt. Für bedenklich hält es der Schura-Vorsitzende Mustafa Yoldas, dass CDU und FDP neben der AfD eine – mindestens teilweise – Aufkündigung forderten, ohne zuvor das Gespräch gesucht zu haben. Er erwarte von etablierten Parteien „Ruhe, Weltsicht sowie staatsmännische Räson“ und keinen Populismus.

Auch das Interreligiöse Forum, dem evangelische, katholische, muslimische, jüdische, buddhistische, hinduistische und alevitische Glaubensanhänger sowie Mitglieder der Baha’i-Gemeinden angehören, sieht im Vertrag einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Dialog. Die Vereinbarung biete geradezu das Instrumentarium, auftretende Konflikte und Probleme zu bearbeiten und zu lösen. Eine Kündigung sei daher nicht konstruktiv. (KNA, iQ)

 

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Staatsverträge sollten nur zwischen Staaten, z.B. Deutschland und Österreich, abgeschlossen werden, nicht jedoch zwischen Staaten und ausgewählten Gesinnungsgemeinschaften, wie einzelnen Religionsverbänden. Das verstärkt nur die Ungleichbehandlung. Ein einheitliches Religionen- und Weltanschauungsgesetz sollte erlassen werden - mit gleichen Rechten und Pflichten für alle.
31.01.17
12:35
Holger Berger sagt:
Deutsche Regierungsstellen sind gut beraten, wenn sie die ständigen Bestrebungen von islamischen Vereinen um Ausweitung ihrer Kompetenzen, Einflußmöglichkeiten mit politischem Machtgewinn nicht auch noch unterstützen. Es sollen Menschen integriert werden und nicht Religionen oder Nationen. Es kann auch nicht sein, daß türkische Machthaber immer mehr die gesellschaftlichen Regeln in Deutschland beeinflußen oder gar steuern können. Religion ist eine private Angelegenheit und keine politische.
01.02.17
2:13
Andreas sagt:
Auch wenn Religion Privatangelegenheit ist, muss sich der Staat dazu irgendwie verhalten. Das Grundgesetz garantiert ganz allgemein die freie Ausübung der Religion. Damit dies auch umgesetzt werden kann, bedarf es entweder weiterer gesetzlicher Regelungen oder es müssen eben Verträge zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften geschlossen werden, die die Details regeln. Da geht es dann nicht um Sonderrechte für ausgewählte Gesinnungsgemeinschaften, sondern um die Konkretisierung der Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der freien Religionsausübung.
01.02.17
17:06
Ute Fabel sagt:
@Andreas: Da der Gesetzgeber nach dem europäischen und innerstaatlichen Antidiskriminerungsgesetz zur Gleichbehandlung aller Religionen, Weltanschauungen, politscher oder sonstiger Anschauungen verpflichtet ist, sind Verträge mit ausgewählten Religionsverbänden der völlig falsche Weg. Die Erlassung eines Religions- und Weltanschauungsgesetz mit gleichen Rechten und Pflichten für alle wäre stattdesse geboten und der richtige Ansatz. Notwendig wäre in diesem Zusammenhang die Sonderstellung der beiden großen christlichen Kirchen zu beseitigen. Islamverbänden wie DITIP scheint der Aspekt der religiösen und weltanschaulichen Gleichbehandlung wenig zu interessieren. Angestrebt wird mit aller Kraft eine privillegierte Sonderstellung, die sich aber mit dem Antidiskriminierungsrecht nicht vereinbaren lässt.
03.02.17
11:15
Manuel sagt:
@Andreas: Und wieso muss dazu ein Vertrag mit einem Verein geschlossen werden, der der türkischen Religionsbehörde untersteht und Erdogans Kurs hin zu einer islamistischen Diktatur unterstützt?
05.02.17
18:39