Anfang November wurde der geplante Moscheebau in Germersheim auf Antrag der Stadt gestoppt. Ähnliche Probleme hatten auch christliche Minderheiten in Deutschland. Ein Kommentar von Said Rezek.
Proteste gegen den Bau von Moscheen reichen bis in gutbürgerliche Kreise. Nun entscheidet das Oberverwaltungsgericht Koblenz gegen den Bau eines islamischen Gotteshauses in Germersheim. Die Urteilsbegründung gleicht einer Vorverurteilung.
Doch Muslime sind nicht die ersten Gläubigen auf deutschem Boden, die Probleme beim Bau von Gebetsstätten haben. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts waren die Einwohner im Königreich Hannover mehrheitlich evangelisch-lutherisch. Der Kurfürst erteilte dem evangelisch-reformorientierten Gläubigen im Jahre 1708 die Erlaubnis, ein Gotteshaus in Hannoversch-Münden zu errichten. Er knüpfte dieses Privileg jedoch an Bedingungen: Das Gotteshaus musste aussehen wie ein Wohnhaus und durfte weder einen Kirchturm haben noch Glocken.
Der Kurfürst handelte für damalige Verhältnisse sehr fortschrittlich. Gleichwohl war es eine willkürliche Entscheidung, da er niemanden Rechenschaft schuldig war. Zurück in die Gegenwart. Erst kürzlich entschied sich das Oberverwaltungsgericht Koblenz in zweiter Instanz, gegen den Bau einer Moschee in der Kleinstadt Germersheim. Das ist zwar ein rechtsstaatliches Urteil, aber für heutige Verhältnisse sehr fragwürdig.
In der Urteilsbegründung heißt es, der Bau sei nicht gebietsverträglich und die Notwendigkeit eines Neubaus sei aufgrund einer existierenden Moschee nicht gegeben. Das Gericht argumentiert weiter, dass Bürger in der Nachbarschaft durch den Betrieb einer Moschee gestört werden könnten. Natürlich müssen Muslime sowie Gläubige anderer Religionen, Rücksicht auf die Anwohner nehmen. Aber den Bau einer Moschee präventiv zu verbieten, weil möglicherweise Probleme auftreten können, gleicht einer Vorverurteilung der Muslime, von höchst richterlicher Instanz. Und das im 21. Jahrhundert.