Mallorca

Muslima gewinnt Kopftuchstreit

Im Streit um das Tragen eines Kopftuches hat das Gericht auf Mallorca der Entschädigungsklage einer muslimischen Flughafenangestellten Recht gegeben.

14
02
2017
Muslima gewinnt Kopftuchstreit © Facebook, bearbeitet by iQ.

Ein Gericht auf Mallorca hat einer Frau das Tragen eines Kopftuchs während der Arbeit erlaubt. Laut Medienberichten hat das Gericht am Montag der Entschädigungsklage der Muslima Ana Saidi Rodriguez gegen das Unternehmen Acciona Recht gegeben. Zuvor wurde der Muslima von Seiten des Unternehmens mitgeteilt, das Tragen des Kopftuchs sei am Arbeitsplatz nicht gestattet. Das Gericht verwies jedoch bei seiner Entscheidung auf die Religionsfreiheit am Arbeitsplatz. Allerdings kann das Urteil noch angefochten werden.

Rodriguez arbeitete als Flughafenangestellte im Unternehmen Acciona in Mallorca. Sie soll aufgrund des Tragens eines Kopftuchs von ihrem Arbeitgeber sieben Mal abgemahnt und letztendlich suspendiert worden sein. Ein psychologisches Gutachten belege, dass sie sich deswegen extrem unter Druck fühle. Vor Gericht klagte sie für eine Wiederzulassung zum Dienst an. Dem Urteil zufolge muss ihr Arbeitgeber der Klägerin nun 4.491 Euro entgangenen Lohn sowie eine Entschädigung in Höhe von 7.892 Euro zahlen.

Das Unternehmen habe mehrfach darauf verwiesen, dass das Kopftuchverbot keine religiösen Gründe habe. Vielmehr sei es am Flughafen unpassend und stelle keine professionelle Arbeitskleidung dar.

Leserkommentare

all-are-equal sagt:
Ein Bericht aus dem Dezember 2016: US-Bürger darf in Ausweis Hörner tragen: Die Behörden im US-Bundesstaat Maine haben dem Wunsch eines 56-Jährigen nachgegeben, sich mit Hörnern auf dem Führerschein ablichten zu lassen. Der Mann ist laut „Washington Post“ Anhänger eines heidnischen Kults und trägt häufig ein Paar Ziegenhörner, die er von einem Bekannten geschenkt bekam, nachdem dessen Ziege gestorben war. Vielleicht ist dieser Mann auch was das Styling im Arbeitsleben betrifft der nächste Kandidat für ein Antidiskriminierungsverfahren unter Berufung auf die Religionsfreiheit!
21.02.17
13:06
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