Beim Jahresempfang der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) in Berlin kamen Politiker und Religionsvertreter zusammen und diskutierten über den Status der islamischen Religionsgemeinschaften in Deutschland.
Am Donnerstagabend kamen Politiker und Vertreter der Religionsgemeinschaften beim Jahresempfang der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) in Berlin zusammen. Die Debatte um die islamische Religionsgemeinschaft DITIB stand auch an diesem Abend im Mittelpunkt. Der Grünen-Spitzenkandidat Cem Özdemir kritisierte die Funktionäre der DITIB, da sie Beamte des türkischen Staats seien.
Damit die Religionsgemeinschaften in Deutschland anerkannt werden können, müssten sie sich zu inländischen Organisationen entwickeln – so wie dies etwa die Ahmadiyya oder die Aleviten in den vergangenen Jahren bereits getan hätten.
Zudem forderte Özdemir die Moscheeverbände auf, sich auch an den Debatten um Sterbehilfe oder Abtreibungen zu beteiligen. Es könnte ferner zur Glaubwürdigkeit dieser Organisationen beitragen, wenn sie sich etwa kritisch zur Situation religiöser Minderheiten in der Türkei äußern würden.
Der Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), Bekir Altaş, kritisierte den Umgang der Politik mit den islamischen Religionsgemeinschaften. „Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in ihrem Urteil vom 23.02.2005 –festgestellt hatte, dass auch islamische Dachverbände Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes sein können, wurden kontroverse Diskussionen in der Rechtswissenschaft und der Religionspolitik geführt“, erklärte Bekir Altaş.
Trotz dieses Urteils erneuerten Parteien ihre Behauptung dass dıe „vier großen islamischen Verbände“ keine Religionsgemeinschaften seien, so auch die Partei BÜNDNIS 90/Die Grünen auf ihrer 40. Ordentlichen Bundesdelegiertenkonferenz. Der Beschluss der Grünen beinhalte gravierende verfassungsrechtliche Fehler.
„Die vier islamischen Dachverbände sind Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes“. Die hiergegen vorgebrachten Vorwände von Bündnis 90/die Grünen sind nicht einmal im Ansatz geeignet, dieser Realität etwas entgegenzusetzen“, kritisierte Altaş.
Die Definition der Religionsgemeinschaft im Grundgesetz verlange auch nicht, dass die Organisation einer Religion frei von jeglichem ausländischen Einfluss sein muss.
Bei der Kontroverse um die islamischen Religionsgemeinschaften werde zudem nicht beachtet, dass es letztendlich um die Belange und Rechte der ihnen angehörigen Gläubigen geht. „Der Zusammenschluss zu den Religionsgemeinschaften ist nämlich der Ausdruck ihrer Religionsfreiheit. Wird also den islamischen Gemeinschaften der Status als Religionsgemeinschaft abgesprochen, so negiert dies zugleich die Religionsfreiheit ihrer Mitglieder“, betonte Altaş.
Das Angebot des islamischen Religionsunterrichts ohne Kooperation mit den muslimischen Religionsgemeinschaften sei eine Nichteinhaltung des Grundgesetzes. (KNA, iQ)