Kopftuchverbot

Religionsgemeinschaften kritisieren EuGH-Urteil

Islamische Religionsgemeinschaften kritisieren das Kopftuch-Urteil des EuGH und warnen davor, dass muslimische Frauen auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden.

15
03
2017
Europäischer Gerichichtshof © Denis Simonet auf flickr, bearbeitet by IslamiQ.
Europäischer Gerichichtshof © Denis Simonet auf flickr, bearbeitet by IslamiQ.

Die islamischen Religionsgemeinschaften in Deutschland haben die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Kopftuch-Verbot am Arbeitsplatz scharf kritisiert.

„Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist ein herber Rückschritt und öffnet Missbrauch Tür und Tor. Der Gesetzgeber ist aufgefordert den Diskriminierungsschutz weiter zu stärken, damit Musliminnen vom Arbeitsleben nicht ausgeschlossen werden“, erklärt Bekir Altaş, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), anlässlich des Urteils.

„Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist ein herber Rückschritt für Musliminnen und für den allgemeinen Diskriminierungsschutz. Mit diesem Urteil erteilt der Gerichtshof Arbeitgebern quasi einen Freifahrtsschein zur weiteren Aushöhlung des ohnehin schwachen Diskriminierungsschutzes“, warnt die IGMG weiter.

Der Zentralrat der Muslime (ZMD) zeigt sich enttäuscht über die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Kopftuch am Arbeitsplatz. Das Urteil stehe im Widerspruch zu der Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts, das Lehrerinnen das Tragen des Kopftuches grundsätzlich erlaubt hatte, erklärte die Religionsgemeinschaft am Dienstag in Köln. Im Kern bedeute der Richterspruch eine Abkehr von verbrieften Freiheitsrechten.

„Wenn Frauen sich zwischen ihrer religiösen Überzeugung und ihrer beruflichen Tätigkeit entscheiden müssen, sind die Diskriminierungsverbote, die Gleichbehandlungsgebote und die individuellen Freiheitsrechte, die das Fundament europäischer Verfassungen und Gesetzgebungen verkörpern, nicht das Papier wert, auf dem sie stehen“, so der ZMD. Die Richter des EuGH könnten mit ihrer Entscheidung das Tor dafür geöffnet haben, dass muslimische Frauen in Europa weiter Diskriminierungen ausgesetzt würden.

Der Generalsekretär der Türkisch-Islamischen Union (DITIB), Bekir Alboğa, sagte am Rande einer Sitzung der Deutschen Islamkonferenz in Berlin, wer behaupte, Muslime könnten ihre Religion in Deutschland frei ausüben, dürfe Frauen nicht vorschreiben, wie sie sich zu kleiden hätten. Alboğa erklärte: „Wenn eine Frau studiert hat, ihre Selbstständigkeit aufgebaut hat, und sich für eine Arbeit mit Kopftuch entscheidet, soll man doch diese Entscheidung der Frau als Individuum akzeptieren.“

Der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass Firmen ihren Mitarbeiterinnen das Tragen des islamischen Kopftuches verbieten dürfen. Voraussetzung ist aber, dass weltanschauliche Zeichen im Unternehmen generell verboten sind und dass es gute Gründe gibt. (KNA/dpa/iQ)

Leserkommentare

Manuel sagt:
Hier nicht Tatsachen verdrehen, der EUGH hat gesagt, ein Kopftuchverbot ist nur dann zulässig, wenn auch andere religiöse, weltanschaulichen und philosphischen Symbole in einem Betrieb verboten werden, das ist keine Diskriminierung, sondern gleiches Recht für alle und auch Moslems werden akzeptieren müssen, dass sie hier keine Sonderrolle haben. Also es kann dannauch keiner mit einem Kreuz um den Hals herumlaufen oder mit einem Gottlos-glücklich T-Shirt, dass ist ein wichtiger Schritt in Richtung säkularer Gesellschaft, gut so!
15.03.17
11:54
Ute Fabel sagt:
Der EuGH hat juristisch korrekt entschieden. "Gleich viel" an sichtbarer Religion, Weltanschauung und politischer Überzeugung am Arbeitsplatz oder "gleich wenig" sind die beiden diskriminierungsfreien Alternativen. Das Gleichbehandlunrecht sieht weder einen Anspruch auf Sichtbarmachen des Glaubens oder Unglaubens am Arbeitsplatz noch einen Anspruch auf Religions- oder Weltanschauungsausübung vor, sondern eben einen Anspruch auf Gleichbehandlung, welche auch durch das optische Neutralitätsprinzip in Unternehmen erfüllt ist. Niemand wird dadurch benachteiligt. Es gelten gleiche Rechten und Pfichten für alle. Wer immer mit einem Kopftuch, Salafistenbart, einem "Atheists believe in Good"-Shirt, Hammer-und-Sichel-Abzeichen oder Burschenschafterkappe herumlaufen will, hat immer noch die Freiheit selbständig erwerbstätig zu werden.
15.03.17
13:50
gregek sagt:
das Urteil ist konsequent und sinnig. Es darf nicht angehen, dass Religionen gegenüber Weltanschaungen oder sonstigen Ideologien bevorteilt werden. Wenn jemand das Kreuz nicht ostentativ tragen darf, muss dasselbe auch für das Kopftuch gelten. Herr Alboga fordert, dass Frauen keine Vorschriften hinsichtlich Ihrer Bekleidung auferlegt werden dürfen. Nun das nächste Mal werde ich mich auch beharrlich weigern, vor Eintritt in einer Moschee die Schuhe auszuziehen. Wie gesagt, gleiches Recht für alle
15.03.17
19:39
Johannes Disch sagt:
Das Urteil wird zu Recht kritisiert. Privaten Arbeitgebern werden Eingriffe in Grundrechte gestattet. Das EuGH stellt die Dinge damit auf den Kopf. Grundrechtseingriffe sind normalerweise die seltene Ausnahme und obliegen dem Staat. Das Urteil benachteiligt vor allem Musliminnen. Es wird für Musliminnen künftig wohl noch schwieriger, einen Job zu finden. Der EuGH hat allen-- auch den Arbeitgebern-- einen Bärendienst erwiesen. Die Klagen gegen Kopftuchverbote werden nicht abnehmen, sondern eher zunehmen. Allen betroffenen Arbeitnehmerinnen steht auch nach diesem Urteil weiterhin der Rechtsweg offen, um prüfen zu lassen, dass eine private Richtlinie des Arbeitgebers tatsächlich diskriminierungsfrei umgesetzt wurde. Das Urteil ist einem allgemeinen Rechtsruck in Europa zu Schulden und einer seit Jahren stark zunehmenden Islam-und Muslimfeindlichkeit. Es ist ein Zeitgeist-Urteil, mit dem EuGH ein Eigentor geschossen hat. Ein Fehlurteil, das ihm noch auf die Füße fallen wird. Nicht nur die EU gehört dringend reformiert, sondern auch der EuGH.
15.03.17
19:44
all-are-equal sagt:
Eine weise Entscheidung des EuGH! Es kann nicht sein, dass alle Unternehmen nach der Pfeife selbsternannter Religionsgelehrter und der von diesen verkündeten angeblichen religiösen Pflichten tanzen müssen. Als geistliche Leitungsinstanz der Zeugen Jehovas fungiert die sogenannte „leitende Körperschaft“, ein Gremium bestehend aus derzeit acht Männern, das in der New Yorker Weltzentrale tagt. Sollte diese beschließen, dass alle Gläubigen weltweit immer und überall ein Wachturm-Abzeichen zu tragen haben, wäre nicht einzusehen, dass Firmen unter dem Deckmantel der "Religionsfreiheit" keine Handhabe haben sollen dagegen etwas zu unternehmen.
16.03.17
7:54
Enail sagt:
´"Nicht nur die EU gehört dringend reformiert, sondern auch der EuGH." Und würden sich mal islamische Theologen endlich daran wagen, den Koran, der auch viele Suren enthält die zu Gewalt aufrufen, die das Recht der Frauen einschränken, zu reformieren, dann wäre auch der Islam als Religion eher zu akzeptieren. Muslime müssen kein Kopftuch aufsetzen. Sie können Prioritäten setzen und sich entscheiden was für sie wichtig ist. Und wenn sie ihre Prioritäten auf ein Kopftuch setzen, dann können sie die Folgen nicht auf die Gesellschaft abwälzen. In Europa wird keiner gezwungen den Kopf zu bedecken. Nun ja, ganz so ist es vielleicht nicht, da der Islam selbstständige Entscheidungen sehr einschränkt. Zudem kann ich ganz und gar nicht verstehen, dass gerade Frauen die in vielen islamischen Ländern gezwungen werden sich zu bedecken, hier sich freiwillig diesen Zwängen einer Ideologie unterwerfen. Die Klagen gegen Kopftuchverbote werden sicher nicht weniger, es ist immerhin eine Möglichkeit in die bekannte Opferrolle zu schlüpfen und eine Entschädigung zu fordern.
16.03.17
23:59
Johannes Disch sagt:
@all-are-equal Ihr Verständnis von Gleichheit hat nichts mit Gleichheit zu tun, sondern ist Gleichmacherei. Unternehmen tanzen nicht nach der Pfeife von irgendwelchen Religionsgelehrten, sondern nach den Gesetzen. Und entscheidend ist hier in erster Linie unser Grundgesetz, das Religionsfreiheit nach Art. 4 GG gewährt. Und dies erlaubt das Zeigen von Religiosität auch im öffentlichen Raum, wozu auch der Arbeitsplatz gehört. Und durch das Urteil hat sich gar nicht so viel geändert. Grundsätzlich darf das Kopftuch am Arbeitsplatz erlaubt. Ein Unternehmen kann das Tragen UNTER UMSTÄNDEN verbieten. Es ist dabei aber nicht vogelfrei. So eine neutrale Richtlinie ist an ganz bestimmte Voraussetzungen gebunden. Vor allem muss diese Richtlinie "diskriminierungsfrei" umgesetzt werden. Und das wird künftig in Verhandlungen der entscheidende Punkt sein. Es ist nämlich gar nicht so einfach, so ein Verbot diskriminierungsfrei umzusetzen. Es wird also auch künftig immer am konkreten Einzelfall zu entscheiden sein, ob solch eine Richtlinie korrekt ist. Unternehmen machen sich mit einer solch überflüssigen Richtlinie das Leben selbst schwerer als nötig. Glücklicherweise sind die deutschen Unternehmen in großer Mehrheit pragmatisch, liberal und tolerant und verzichten auf eine solche Richtlinie.
17.03.17
14:41
Manuel sagt:
@Johannes Disch: Gar nichts ist da schwierig, wenn ein Betrieb eine Neutralitätsgebot hat, wo alle religiösen und politisch-philosophischen Symbole untersagt werden, dann gilt das auch für die islamischen Symbole und wenn eine meint, ihr Kopftuch ist ihr wichtiger als der Arbeitsplatz, muss sie sie halt eine andere Stelle suchen, wo es kein solches Gebot gibt, ich weiß nicht wo das Problem liegt? Außerdem haben wir in Deutschland eine unglauchbliche Diskriminierung, politisch-philosophische Symbole können untersagt werden, religiöse nicht, finden Sie das richtig?
17.03.17
18:17
Frag W. Ürdig sagt:
Wer das Urteil gutheißt, lehnt das Grundgesetz ab. Seinen Glauben auch am Arbeitsplatz zu leben ist nämlich gelebtes Grundgesetz (Art. 4 Absatz 1 GG). Dies zu verbieten, ist dasselbe, wie wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern aufgibt zB - nicht zu heiraten - nicht schwanger zu werden Das sind klare Verstöße gegen das Grundgesetz. Ein Arbeitgeber ist kein Ersatzgott.
17.03.17
19:25
Enail sagt:
Nachdem uns der türkische Außenminister mit einem Religionskrieg in Europa droht, Erdogan seine Landsleute in Europa auffordert, mehr Kinder zu bekommen, um eben dem Islam zu einer Mehrheit zu verhelfen, kann ich es nur unterstützen, wenn Entscheidungen getroffen werden, anders als in der Vergangenheit, die auch den Muslimen mal Grenzen aufzeigen. Erfüllt man ihre Forderungen nicht, wird sofort Diskriminierung gerufen. Der Islam handelt nach dem Motto: Gib mir den kleinen Finger und ich nehme die ganze Hand. Europa ist der Erdteil in den viele muslimische Menschen fliehen, weil sie in ihrer islamischen Heimat keinen Frieden, keine Freiheit und keine Gleichberechtigung finden, woran diese Religion einen großen Anteil hat. Warum will man dann hier die gleichen Voraussetzungen haben, wie man sie aus der angestammten Heimat kennt? Denn sobald der Islam die Mehrheit besitzt, wird sich das Blatt wenden. Denn Intoleranz, so wie es dem Westen immer vorgeworfen wird, ist ein Bestandteil dieser Religion. Christen sind die meist verfolgte Religionsgemeinschaft und außer Nordkorea sind es ausschließlich islamische Länder, in denen Christen verfolgt und an der Ausübung ihrer Religion gehindert und teilweise bei Zuwiderhandlung, sogar mit Strafe bedroht werden.
17.03.17
22:59
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