Islamische Religionsgemeinschaften kritisieren das Kopftuch-Urteil des EuGH und warnen davor, dass muslimische Frauen auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden.
Die islamischen Religionsgemeinschaften in Deutschland haben die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Kopftuch-Verbot am Arbeitsplatz scharf kritisiert.
„Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist ein herber Rückschritt und öffnet Missbrauch Tür und Tor. Der Gesetzgeber ist aufgefordert den Diskriminierungsschutz weiter zu stärken, damit Musliminnen vom Arbeitsleben nicht ausgeschlossen werden“, erklärt Bekir Altaş, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), anlässlich des Urteils.
„Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist ein herber Rückschritt für Musliminnen und für den allgemeinen Diskriminierungsschutz. Mit diesem Urteil erteilt der Gerichtshof Arbeitgebern quasi einen Freifahrtsschein zur weiteren Aushöhlung des ohnehin schwachen Diskriminierungsschutzes“, warnt die IGMG weiter.
Der Zentralrat der Muslime (ZMD) zeigt sich enttäuscht über die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Kopftuch am Arbeitsplatz. Das Urteil stehe im Widerspruch zu der Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts, das Lehrerinnen das Tragen des Kopftuches grundsätzlich erlaubt hatte, erklärte die Religionsgemeinschaft am Dienstag in Köln. Im Kern bedeute der Richterspruch eine Abkehr von verbrieften Freiheitsrechten.
„Wenn Frauen sich zwischen ihrer religiösen Überzeugung und ihrer beruflichen Tätigkeit entscheiden müssen, sind die Diskriminierungsverbote, die Gleichbehandlungsgebote und die individuellen Freiheitsrechte, die das Fundament europäischer Verfassungen und Gesetzgebungen verkörpern, nicht das Papier wert, auf dem sie stehen“, so der ZMD. Die Richter des EuGH könnten mit ihrer Entscheidung das Tor dafür geöffnet haben, dass muslimische Frauen in Europa weiter Diskriminierungen ausgesetzt würden.
Der Generalsekretär der Türkisch-Islamischen Union (DITIB), Bekir Alboğa, sagte am Rande einer Sitzung der Deutschen Islamkonferenz in Berlin, wer behaupte, Muslime könnten ihre Religion in Deutschland frei ausüben, dürfe Frauen nicht vorschreiben, wie sie sich zu kleiden hätten. Alboğa erklärte: „Wenn eine Frau studiert hat, ihre Selbstständigkeit aufgebaut hat, und sich für eine Arbeit mit Kopftuch entscheidet, soll man doch diese Entscheidung der Frau als Individuum akzeptieren.“
Der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass Firmen ihren Mitarbeiterinnen das Tragen des islamischen Kopftuches verbieten dürfen. Voraussetzung ist aber, dass weltanschauliche Zeichen im Unternehmen generell verboten sind und dass es gute Gründe gibt. (KNA/dpa/iQ)