Die Suspendierung zweier Mitarbeiter einer hessischen Beratungsstelle erhitzte die Gemüter. Wie sich die Erwartungshaltung staatlicher Stellen und der Muslime in Bezug auf den Islam unterscheiden, und warum Muslime deshalb oft auf heißen Steinen gehen, schreibt Katharina Beneladel.
Die Evakuierung des Essener Einkaufszentrums am vergangenen Wochenende, heimtückische Angriffe mit Schlag- und Stichwaffen auf Passanten in deutschen Städten, der Terroranschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt mit 12 Toten und mehr als 50 Verletzten – diese und weitere Ereignisse der letzten Monaten zeigen deutlich, wie immanent wichtig Extremismus-Bekämpfung inzwischen geworden ist. Doch in diesen Tagen fällt ein Schatten auf die Präventionsarbeit.
Ende Februar berichtete der Radiosender „hr-info“[1] über die Suspendierung zweier Mitarbeiter der hessischen Zweigstelle des „Violence Prevention Network“ (VPN). Das VPN habe sich entschlossen, das Dienstverhältnis bis zum Abschluss der Untersuchungen des Innenministeriums ruhen zu lassen. Hintergrund seien vermutete Kontakte zu „extremistische Vereinigungen“. Die übrigen Mitarbeiter würden vom Bundeskriminalamt erneut überprüft. Über Art und Ausmaß dieser „Kontakte“ wurde zunächst nichts bekannt.
Erst am 9. März präzisierte das „Wiesbadener Tageblatt“ die laut VPN-Geschäftsführer Thomas Mücke „nicht unerheblichen und umfangreichen Vorwürfe“ in einem Bericht.[2] Demnach habe sich u. a. eine Schulleiterin über einen der Verdächtigen beschwert. Der 27-jahre alte Bremer sollte nach Angaben der Schulleiterin die Schüler über die Gefahren des Extremismus aufklären. Doch gleichzeitig habe er während seines Vortrags versucht, die Kinder zu „missionieren“.
Außerdem sei der Islamwissenschaftler auf Fotos einer Konferenz in Abu Dhabi zu sehen, an der auch der Geistliche Abdullah bin Bayyah teilgenommen habe. Der gebürtige Mauretanier soll früher der Muslimbruderschaft nahegestanden haben. Bekannt ist aber auch, dass er 2005 im Auftrag der damaligen französischen Regierung erfolgreich mit den Entführern der Libération-Journalistin Florence Aubenass und ihres Übersetzers über deren Freilassung verhandelte.[3] Zu seinen bekanntesten Schülern gehört der amerikanische Prediger Hamza Yusuf. Bin Bayyah ist außerdem Mitunterzeichner eines offenen Briefes an den IS-Führer Al-Baghdadi, in dem der „IS“ auf Basis theologischer Ausarbeitungen als unislamisch entlarvt wird.
Auch wenn das VPN sich in einer auf Homepage des Netzwerks veröffentlichten Stellungnahme[4] hinter seine Mitarbeiter stellt, konnten die beiden Verdächtigen ihre Arbeitsstelle nicht antreten. Darin heißt es u. a.:
„Der eventuelle Kontakt zu Personen mit demokratiedistanzierten Einstellungen im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeiten bedeutet in jedem Falle nicht, dass es irgendeine ideologische Affinität zu diesen Personen gibt.“
Albrecht Fuess, Professor für Islamwissenschaften an der Marburger Philipps-Universität, spricht von „nicht nachvollziehbaren Unterstellungen.“ Seiner Ansicht nach ist ein Kontakt in die Szene für effektive Deradikalisierungsarbeit sogar unabdingbar. Denn wie anders sollte deren Anwerbestrategien wirksam etwas entgegen gesetzt werden?
Machen Organisationen, die in der Präventionsarbeit gezielt auf Muslime setzen, weil sie in der Zielgruppe die Glaubwürdigkeit des Anliegens erhöhen, also den sprichwörtlichen Bock zum Gärtner? Können muslimische Mitarbeiter überhaupt verlässliche Partner sein, oder geraten sie nicht irgendwann zwangsläufig in einen „Gewissenskonflikt“? Torpedieren sie womöglich unterschwellig die Bemühungen ihrer Arbeitgeber, junge Menschen vor dem Abgleiten in extremistische Kreise zu bewahren? Solche Fragen sind es, die im Subtext der Berichterstattung – ob beabsichtigt oder nicht – mitschwingen. Die nebulöse Wortwahl jedenfalls trägt nicht dazu bei, die Ur-Angst vor der „muslimischen Unterwanderung“ zu zerstreuen. Und sie zeigt einmal mehr, worin das Grundproblem der Zusammenarbeit staatlicher Stellen mit Muslimen – Einzelpersonen wie Verbänden – besteht, nämlich in der mangelnden Transparenz in Bezug auf Begrifflichkeiten und Erwartungshaltung.
Das kann zuweilen soweit gehen, dass selbst die Beachtung von Glaubenspraktiken und -geboten wie dem Gebet, dem Ramadanfasten und dem Alkoholverbot aus Ausweis einer „radikalen Gesinnung“ gedeutet wird. Muslimische Akteure stehen deshalb unter doppeltem Beweiszwang. Sie müssen einerseits latent vorhandenes Misstrauen in ihre Verfassungstreue entkräften, gleichzeitig aber auch dem Mantra der Extremisten begegnen, wonach Muslime in Wahrheit gezielt vom Glauben abgebracht werden sollten.
Das eigentlich Bemerkenswerte im Kontext der Diskussion um die beiden VPN-Mitarbeiter ist jedoch, dass es eine konkrete „extremistische Handlung“ oder nachgewiesene Zugehörigkeit zu extremistischen Netzwerken wenigstens im Falle des jungen Mannes aus Bremen nach bisherigen Erkenntnissen nicht einmal gegeben hat. Sein „Fehler“ bestand lediglich darin, zur gleichen Zeit mit einem Mann am gleichen Ort gewesen zu sein, der „vielen weiterhin als verdächtig“ gilt.
Schuldig durch Verbindung. Dieses Vorgehen ist nicht nur unredlich, es ist gefährlich, weil es der Willkür Tür und Tor öffnet. Mit nicht vorhersehbaren Konsequenzen für die Betroffenen. Durch die beliebige Konstruktion einer wie auch immer gearteten ideologischen Verbundenheit mit tatsächlich gefährlichen oder auch einfach nur unliebsamen Gruppierungen kann der journalistisch und wissenschaftlich legitime und auch notwendige Anspruch, alle Seiten hören zu wollen, nur noch unter erheblichem persönlichem Risiko aufrecht erhalten werden. Auch der innerislamische Dialog und die Bestrebungen vieler Muslime, die Probleme innerhalb der eigenen Gemeinschaft gezielt anzugehen, wären unter diesen Umständen gefährdet.
[1] http://hessenschau.de/gesellschaft/mitarbeiter-von-beratungsstelle-gegen-radikalisierung-suspendiert,verfassungsschutz-beratungsmitarbeiter-extremismus-100.html
[2] http://www.wiesbadener-tagblatt.de/politik/hessen/hessen-wiesbaden-vpn-praevention-extremismus-islamismus-deradikalisierung_17735879.htm. Letzter Zugriff am: 10.3.2017
[3] http://theislamicmonthly.com/why-america-needs-to-know-this-man/. Letzter Zugriff am: 11.03.2017.
[4] http://www.violence-prevention-network.de/de/131-neuigkeiten/836-in-eigener-sache-violence-prevention-network-zu-den-aktuellen-medienberichten-vollumfaengliche-distanzierung-von-extremistischem-gedankengut. Letzter Zugriff am: 12.3.2017.