Nach dem Putschversuch sollen viele Imame von Deutschland in die Türkei zurückbeordert oder entlassen worden sein. Zwei von ihnen wehren sich. Für ihre Klage gegen die DITIB in Köln sieht es aber schlecht aus.
Es ist der bundesweit erste Fall dieser Art und er ist politisch brisant: Zwei Imame setzen sich vor dem Kölner Arbeitsgericht gegen ihre Entlassung aus DITIB-Moscheegemeinden mit einer Klage zur Wehr. Die prominente Beklagte ist die Türkisch-Islamische Union DITIB, größter Islam-Dachverband in Deutschland. Die beiden Imame haben nach dem Putschversuch in der Türkei im Juli 2016 ihren Job verloren. Bei weitem nicht nur sie. Laut Kölner Gericht wurden die Religionsgelehrten per Ministerialerlass der türkischen Republik vom 15. August 2016 ihrer Ämter enthoben.
Das Verfahren lässt sich schwerlich losgelöst von den politischen Umwälzungen in der Türkei betrachten. Dennoch: Der Kölner Richter Christoph Ehrlich stellt zu Verhandlungsbeginn am Freitag klar: In seinem Gerichtssaal kann es nicht um türkische Gesetze, Erlässe oder die viel kritisierten Verflechtungen zwischen der DITIB und der türkischen Führung gehen. Sondern nur um die Frage, ob die DITIB als Arbeitgeber einzustufen ist und als solche den Imamen nachweislich arbeitsrechtliche Anweisungen gegeben hat.
Und daran habe er „durchgreifende Zweifel“, sagt der Richter. Es handele sich um Beamte des türkischen Staats, geschickt aus Ankara von der Religionsbehörde Diyanet, bezahlt von türkischen Generalkonsulaten. DITIB-Rechtsvertreter Mehmet Günet rechnet daher mit einer Klage-Abweisung am 7. April. „Die beiden Imame müssten in der Türkei den Klageweg gegen die Diyanet suchen.“
Aber hier liegt das Dilemma. „Meine Mandanten können nicht in die Türkei zurückkehren, sie haben Angst, dass sie dort inhaftiert werden“, schildert ihr Anwalt Tuncay Karaman. „Sie haben von anderen Imamen erfahren, die einer Aufforderung der Diyanet zur Rückkehr gefolgt sind und noch am Flughafen festgenommen wurden.“ Die beiden Imame aus Baden-Württemberg haben in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Am Freitag waren sie nach Köln gekommen, zeigten sich aber nicht.
Der Fall wirft erneut einen Schatten auf die umstrittene DITIB, die wegen ihrer großen Nähe zur türkischen Führung politisch unter Druck ist. Der Bund und Nordrhein-Westfalen fordern eine strikte Abnabelung von Ankara und der Diyanet. Diese entsendet alle rund 900 Imame auf Zeit nach Deutschland. Exakt an dieser Konstruktion könnte die Klage der beiden Imame nun scheitern.
Einer der Geistlichen kam 2013, der andere 2014 nach Deutschland, wie Karaman schildert. Von einem Tag auf den anderen seien sie vor die Tür gesetzt worden. „Ihre Entlassungen haben durchaus einen politischen Hintergrund“, sagt er. „Der DITIB-Verband ist eine Tochtergesellschaft der türkischen Regierung.“ DITIB-Anwalt Günet sagt, er kenne die Gründe für den „Rückruf“ der Imame in die Heimat nicht. Die „Welt“ berichtete kürzlich, für viele geschasste Imame sei die Kölner Verhandlung ein „Strohhalm“. Der Prozessbeginn dürfte für sie kein gutes Zeichen sein. (dpa, iQ)