Kopftuch

Welche Auswirkungen hat das EuGH-Urteil?

Das EuGH-Urteil entschied, dass das Kopftuch unter Umständen in Unternehmen verboten werden kann. Was sind diese „Umstände“ und was bedeutet das für die Einzelnen? Selma Öztürk Pinar hat die Antworten.

30
03
2017
Selma Öztürk-Pınar zum EuGH-Urteil © Selma Öztürk, bearbeitet by iQ.
Selma Öztürk-Pınar zum EuGH-Urteil © Selma Öztürk, bearbeitet by iQ.

Mit seiner jüngsten Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die langatmige Kopftuchdebatte ein weiteres Mal an den Tag gebracht. Das Urteil verbietet nicht nur unter bestimmten Umständen das Kopftuch in der Privatwirtschaft, es verwehrt auch jeder Art der sichtbaren Religiosität den Weg zu öffentlichen Räumlichkeiten. Der EuGH nimmt eine Abwägung zwischen der individuellen Religionsfreiheit des Arbeitnehmers und der unternehmerischen Freiheit des Arbeitgebers vor. Im Ergebnis wird dem Grundrecht der Religionsfreiheit – als eines der wichtigsten und elementarsten Grundrechte – weniger Gewicht beigemessen als dem Recht des Arbeitgebers. Letzterem wird von nun an Vorrang gewährt. Nachvollziehbar ist dieser Vorzug allerdings nicht wirklich. Denn sowohl die gegenseitige rechtliche Abwägungsfähigkeit als auch die Benachteiligung des Religionsgrundrechts ist rechtlich bedenklich.

Die Bindungswirkung des EuGHs

Auf europarechtlicher Ebene bedeutet das Urteil, dass sich die deutschen und alle Gerichte der EU-Mitgliedsstaaten bei der Beurteilung ihrer künftigen Entscheidungen an die Vorgaben des EuGHs als supranationales Organ halten müssen (sog. Bindungswirkung). Die Entscheidung der EuGH-Richter ist eine Richtschnur und schafft Rechtsklarheit für künftige inländische Verfahren. Wenn eine Streitigkeit vor nationalen Gerichten ausgetragen wird, müssen sich die Gerichte in ihrer eigenen Urteilsfindung auf dieses EuGH-Urteil berufen. Ob Arbeitgeber in Zukunft von solchen allgemeinen Verbotsregelungen Gebrauch machen und wie die Entscheidung nationaler Gerichte bei Streitigkeiten ausfällt, wird abzuwarten sein.

Neutralität oder Diskriminierung?

Das EuGH-Urteil gibt Arbeitgebern die Möglichkeit, mit einer allgemeinen Regelung alle sichtbaren religiösen und weltanschaulichen Zeichen in seinen Räumlichkeiten zu untersagen. Der Gerichtshof verlangt hier also eine Neutralitätsregel. Es dürfen nicht ausschließlich Kopftücher in Unternehmen verboten werden, sondern – wenn denn ein Verbot auf dem Arbeitsplatz gelten soll – sichtbare religiöse und weltanschauliche Zeichen aller Art. Der Arbeitgeber muss allen religiösen Bekundungen gegenüber auf gleiche neutrale Art und im gleichen ablehnenden Abstand auftreten. Mit dieser allgemeinen Verbotsregelung soll eine unmittelbare Diskriminierung kopftuchtragender Frauen vermieden werden. Problematisch ist an dieser Stelle allerdings, wie dieses allgemeine Verbot in der Lebensrealität angewendet werden und worauf sich neben dem Kopftuch ein Verbot im konkreten Fall noch beziehen soll.

Was fällt somit alles unter dem vom EuGH vorgegebenen, möglichen verbotenen Zeichen? Muss z.B. angelehnt an dieses Urteil eine Mitarbeiterin ihre Halskette mit einem Davidstern vor der Firmentür abnehmen oder sie mit einem Halstuch bedecken, damit dieses jüdische Zeichen für die anderen Mitarbeiter nicht sichtbar ist? Oder gar eine Kreuztätowierung an sichtbaren Körperteilen wie Arm oder Halsbereich entfernen lassen, weil es als christliches Zeichen gegen die Neutralitätspflicht des Unternehmens verstößt? Welcher Voll- oder Schnurbart eines Mitarbeiters ist religiös oder weltanschaulich und welcher nicht? Ungeklärt bleibt also, wo die Grenzlinie zwischen erlaubten und unerlaubten Zeichen zu setzen ist. Die Vermutung liegt nahe, dass bei der Vorgehensweise des Gerichts das sogenannte „Kopftuchproblem“ umgangen wird. Denn erfahrungsgemäß ist das, was als religiös, fremd, unzumutbar und unerwünscht empfunden wird, meist das Kopftuch, da dieses islamische Erkennungszeichen stets mit europäischen Werten als unvereinbar erklärt wird. Es darf in diesem Zusammenhang auch nicht außer Acht gelassen werden, dass Auslöser für den konkreten Rechtsstreit in beiden Fällen das Kopftuch gewesen ist und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass bei künftigen Rechtsstreitigkeiten der alleinige Verbotsgrund wiederum das Kopftuch sein wird.

Um das Urteil des EuGH in einer einfachen Sprache wieder zu geben, wird im Grunde genommen nichts anderes gesagt als: Wenn sich Arbeitgeber in Europa in ihrer Arbeitsatmosphäre von einer kopftuchtragenden Mitarbeiterin ungeachtet ihrer Qualifikationen oder fachlichen Kompetenz gestört fühlen oder sie das Gefühl haben, dass ihre kopftuchtragende Mitarbeiterin allein mit ihrem äußerlichen Erscheinungsbild ihr Arbeitsklima „vergiftet“, dürfen sie eine allgemeine Regelung treffen, mit der sie theoretisch alle religiösen Symbole verbieten können, aber mit derselben Regelung praktisch und eigentlich nur das Kopftuch verbieten wollen. Es ist eine Art allgemeine Diskriminierungsregelung gegen alle Religionen mit einem mittelbaren Diskriminierungsgehalt gegen kopftuchtragende Frauen.

Der erschwerte Weg in das Berufsleben

Im Ergebnis wird die Entscheidung des EuGHs Kopftuchträgerinnen den ohnehin schweren Weg in die Arbeitswelt mehr denn je erschweren. Es werden immer höhere Barrieren aufgestellt und die Berufsausübung ist mit immer höheren Risiken verbunden. Betroffene Frauen werden in Konfliktfällen weniger Chancen auf einen Klageerfolg haben. Ein primärer Anspruch auf den Arbeitsplatz oder sekundär auf Schadensersatz wird entfallen. Die erste Anwendungsproblematik des Urteils ist jüngst in Dänemark aufgetreten. Kopftuchtragenden Frauen, die aufgrund ihrer Verweigerung das Tuch abzulegen, nicht eingestellt werden oder ihnen gekündigt wird, soll in Zukunft das Arbeitslosengeld gekürzt oder gar nicht ausgezahlt werden. Den Frauen wird auf diesem Weg die Existenzgrundlage entzogen. Hier ist eine eindeutig widersprüchliche Haltung zu erkennen. Denn auf der einen Seite wird für die Selbstbestimmung der Frau plädiert, auf der anderen Seite lässt man die Frau aber nicht selbst bestimmen.

Das Urteil kann sowohl aus grundrechtlicher, als auch aus religionsrechtlicher Perspektive so nicht akzeptiert werden. Es kann nicht von Rechten sein, wenn kopftuchtragende Frauen derart unter Zugzwang gestellt werden und ihnen kein Handlungsspielraum mehr eingeräumt wird. Es stellt einen Unrechtgehalt dar, wenn Frauen sich zwischen Religion und Beruf entscheiden müssen. Das Urteil stellt in Verbindung mit dem Arbeitsrecht eine Aushöhlung des Religionsausübungsrechts dar, aberkennt die Religionsbekenntnisfreiheit, minimiert die individuelle Religionsfreiheit und verkennt die religiöse Bedeutung des Kopftuchs für betroffene Frauen im Einzelfall.

Sichtbare Religiosität ist und bleibt für Europa nach wie vor ein ernsthaftes Problem. „Religion müsse am Arbeitsplatz nicht toleriert oder akzeptiert werden“. So offen ist Europa, mit seinen europäischen Werten, die für Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit stehen, eben noch nicht. Letztendlich verhindern religionsfeindliche Urteile jeglicher Art die religiöse Entfaltungsmöglichkeit aller Menschen, die Religion als ein essentielles und unverzichtbares Element ihrer gesamten Lebensführung sehen. Dazu gehört eben auch der Arbeitsplatz. Anstatt Religionsverboten zunehmend eine rechtliche Basis zu schaffen, wäre es wünschenswert, wenn der EuGH in Zukunft für mehr Religiosität statt Säkularisierung der öffentlichen Arbeitsräume urteilt. Arbeitgeber sollten nicht über die religiöse Erscheinung ihrer Mitarbeiter entscheiden dürfen; Religion sollte nicht der Willkür des Arbeitgebers ausgesetzt sein. Ein so vehementer Eingriff in das Grundrecht des Arbeitnehmers ist weder mit dem Grundgesetz vereinbar noch im Allgemeinen tragbar. Anstatt der Möglichkeit den Weg zu öffnen, Religion aus der Öffentlichkeit zu verbannen, sollten die Gerichte den Mut aufweisen, den Rahmen für sichtbare Religion zu setzen und somit der deklarierten Vielfalt, Verschiedenheit und Pluralität im 21.Jahrhundert Europas gerecht zu werden.

Das EuGH-Urteil mag zwar auf rechtlicher Ebene scheinbar eine Lösung gefunden zu haben, aber ob auch auf gesellschaftlicher Ebene von einer Lösung gesprochen werden kann, ist fraglich und mag zu bezweifeln sein.

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Menschen, die so dogmatisch sind und ein Kopftuch, einen Mustafa-Kemal-Atatürk-Hut, ein 20cm großes Kruzifix, einen "Gottlos Glücklich"-Anstecker, ein Che Guevara Shirt oder eine Burschenschafterkappe immer und überall in der Öffentlichkeit tragen wollen, sollten sich einmal gründlich selbstkritisch mit ihrer eigenen Offenheit auseinandersetzen. Ich halte es für ausgesprochen borniert und verbohrt, die eigene Gesinnung unverzichtbar durch reine Äußerlichkeiten zu definieren. Es handelte sich um Selbstausgrenzung und nicht um Diskriminierung. Außerdem geht es nicht um Gleichbehandlung, diese ist durch ein konsequentes optisches Neutralitätsprinzip bestens gewährleistet. Unter diesem falschen Deckmantel wurde in Wahrheit durch mutwillig losgetretene Gerichtsverfahren eine Sonderbehandlung angestrebt und damit das Antidiskriminierungsrecht missbraucht und zu ideologischen Zwecken instrumentalisiert.. Das hat der EuGH nun durchschaut und dieser Strategie einen Strich durch die Rechnung gemacht.
30.03.17
17:16
all-are-equal sagt:
Mir sind generell Leute sympathischer, die ihre Gesinnung nicht immer auffällig sichtbar vor sich hertragen. Dazu stehe ich ganz offen! Ausdrücklich betonen möchte ich, dass ich da gerade nicht diskriminiere. Das gilt für mich völlig unterschiedslos eben nicht nur für kopftuchtragende Musliminnen sondern auch für alle anderen Religionen, politischen und philosophischen Überzeugungen. Wenn eine Firma nicht möchte, dass ihre Mitarbeiter während der Arbeitszeit Abzeichen von politischen Parteien anstecken, heißt das nicht, dass dieses Unternehmen dem Mehrparteiensystem feindlich eingestellt ist. Der Wunsch nach religiöser Neutralität ist daher keinesfalls mit Religionsfeindlichkeit gleichzusetzen. Das ist eine falsche Schlussfolgerung.
31.03.17
10:21
Manuel sagt:
"...mehr Religiosität statt Säkularisierung der öffentlichen Arbeitsräume..." Wie bitte was soll den das???? Wir sind hier im säkularen Europa und in keinen islamischen Land, Fr. Selma Öztürk Pınar, falls Ihnen das noch nicht aufgefallen ist? Wir brauchen das genaue Gegenteil mehr Säkularismus, gerade jetzt wo gewisse Religionsfanantiker auf dem Vormarsch sind. Weiters hat keiner die Moslems gezwungen in die Länder der "Ungläubigen" auszuwandern, es gibt genug islamische Länder, wo den ganzen Tag nur "Religiosität" herrscht, wenn einem das sogut gefällt, steht einem jeden frei dorthin zu gehen. Wieso sollten wir unser Prinzip des Säkularismus aufgeben, nur weil es offenbar einige Moslems nicht passt, seltsamerweise gibt nie Klagen der anderen Religionsgemeinschaften, auch darüber sollten Sie einmal nachdenken, Fr. Selma Öztürk Pınar.
31.03.17
11:24
Ute Fabel sagt:
Das Unternehmen, in welchem ich beschäftigt bin, ist stolz auf unsere Vielfalt. Es arbeiten bei uns Christen, Moslems, Atheisten, Agnostiker, eine Jüdin, Anhänger aller im österreichischen Parlament vertretenen Parteien. Ein Drittel unserer Beschäftigten hat einen Migrationshintergrund. Religiöse- und weltanschauliche Uniformen, Kleidungstücke oder sonstige Symbole passen jedoch nicht in unser Leitbild der Offenheit und werden daher nicht akzeptiert. In Reaktion auf das EuGH-Urteil, werden wir demnächst das bei uns schon seit langem geltende optische Neutralitätsprinzip auch auf unserer Internetseite öffentlich darstellen. Damit soll klargestellt werden, dass Leute, die das nicht mittragen wollen, ihre Zeit gar nicht erst verschwenden zu brauchen sich bei uns vergeblich zu bewerben. Gleiche Rechte, gleiche Pflichten für alle - unabhängig von Religion, Weltanschauung, politischen oder philosophischen Position - das ist unsere Devise! Wir hoffen, dass wir dadurch Vorbild für andere Unternehmen werden.
31.03.17
11:56
Johannes Disch sagt:
Es geht nicht um Selbstausgrenzung, sondern um Selbstbestimmung. Wer ein Grundrecht wahrnimmt-- hier: Religionsfreiheit-- der grenzt sich nicht selbst aus. Wenn jemand seine Religiosität äußerlich zeigen will, dann darf er das. Unsere säkulare Rechtsordnung gestattet das. Borniert sind hier nur die Fundamental-Atheisten und Religionsgegner. Niemand hat zu entscheiden, ob man seine Religiosität "nur" innerlich auslebt oder auch nach außen zeigt. Das bleibt einzig und allein dem gläubigen Individuum überlassen. Das Urteil ist dem antiislamischen Zeitgeist geschuldet und diskriminiert alle Religionen, trifft aber vor allem Musliminnen. Das alle Religionen gleich diskriminiert werden ändert nichts am Tatbestand der Diskriminierung. Europa glaubt, den islamischen Extremismus durch das Verbot von Symbolen bekämpfen zu können. Das ist lächerlich, engstirnig und borniert. Wie schwach muss es um das Selbstbewusstsein von Europa bestellt sein, wenn es gegen ein Stück Stoff kämpft. Ein liberales und individualistisches Europa?? Von wegen! Es ist nicht einmal mehr in der Lage, religiöse Vielfalt zuzulassen. Die USA lachen sich über dieses Urteil übrigens tot. Den USA käme es niemals in den Sinn, ein Kopftuch zu verbieten. Und das, obwohl die USA mit 9/11 den schlimmsten islamistischen Terroranschlag der jüngeren Geschichte erlebt haben. Der EuGH könnte sich von dem liberalen Verständnis von Meinungs-und Religionsfreiheit der USA etwas abschauen. Nun, das Urteil betrifft einen Fall in Frankreich. In Deutschland gehen die Arbeitgeber in aller Regel Gott sei Dank sehr tolerant mit dem Thema um und verzichten auf eine solche Neutralitätsregel. In der Metropolregion Rhein-Neckar, in der ich zu Hause bin, hat kein großes Unternehmen vor, so eine Regel zu erlassen. Das ändert aber nichts daran, dass der EuGH mit diesem Urteil daneben liegt und die Dinge für alle erschwert hat. Vor allem aber für Musliminnen. Ein Bärendienst für die Integration und das friedliche Miteinander.
31.03.17
13:44
Andreas sagt:
Islamgegner deuten immer wieder das Kopftuch, das muslimische Frauen tragen, um in ein Symbol, so wie bei Christen das Kreuz oder bei Burschenschaftlern ihre Kappe. Sicher mag mit dem Tragen des Kopftuches auch ein religiöses Bekenntnus zum Islam verbunden sein. In erster Linie handelt es sich aber um ein Kleidungsstück, von dem viele Muslimas glauben, dass ihnen von Gott vorgeschrieben ist, es zu tragen, um die Haare zu bedecken. Und als solches fällt es unter die freie Religionsausübung. Arbeitgeber sollten also in einer modernen und freuen Gesellschaft eher nach Wegen suchen, Kopftücher in die Arbeitskleidung zu integrieren, statt es zu verbannen. Vielfalt darf nicht nur formal bestehen, sondern muß auch gelebt werden. Ansonsten ist sie wertlos.
31.03.17
23:37
Kritika sagt:
L.S. Ist es nicht langsam Zeit, die Autentizität von Religionen zu hinterfragen? Im Mittelalter mag es noch plausibel gewesen sein, hiner alle tägliche Geschenissen eine übernatürliche Macht zu sehen: Eine schlechte Ernte, grassierende Pest, Krieg, Tornado, alle diese Dinge hat man damals nicht verstanden und hat sie daher einer höhere Macht zugeschrieben. Heute betet kein (vernünftiger) Mensch mehr um Regen. Wir wissen heute, wie alt der Kosmoss ist und verstehen die Evolution zum Menschen als ein fysikalisch/chemischer Vorgang, der auf Eigenschaften von Atomen und Molekulen beruht. Kein ernst zu nehmender Mensch braucht Adam und Eva: selbst der Papst gibt das (leise) zu. Noch vor 100 Jahren wurde Hoömeopatie ernst genommen, heute weiss mann dass es ein Plazzebo ist. In diesem Sinne sollten auch Religionen auf das relativiert sein was sie nach heutiger Kenntniss der Naturwissenschaft sind: Menschliche Vorstellungen und Ideen. Diejenigen, die sich mit Religion beschäftigen, sollten das tun können, sowie diejenigen, die gerne Fussball spielen oder in einen Breakdance oder Carnaval Verein sind das auch können. Ebensowenig wie der Deutsche Staat den Beitrag für einen Fussballverein einzieht, sollte er das für einen ReligionsVerein - Kirche - tun. Ebensowenig wie man im Gerichtssaal oder am Arbeitsplatz in KarnavallsKostüm erscheint, sollte man das im ReligionsKostüm (Kopftuch) tun. Die über-grosse Mehrheit der Europäer hat erkannt, dass der Mensch die Götter erschaffen hat und nicht umgekehrt. Ob dieser Erkenntniss sollte der überholte staatliche Protektionismuss für Religionen - bis auf dem Mass für andere gesellschaftliche Vereine - abgebaut werden. In diesem Sinne ist das EuGH Urteil ein wichtiger Schritt auf dem richtigen Weg.
31.03.17
23:57
Zehra Dizman sagt:
Selamun aleykum Selmacigim. Bu güzel açıklamalarında dolayi Allah razı olsun. Rabbim tesirini halk etsin. Slm.dua ile.. Zehra Dizman
03.04.17
8:00
Manuel sagt:
@Andreas: Genau und als nächstes integrieren wir auch noch gleich die Scharia in unser Rechtssystem!
03.04.17
10:28
Manuel sagt:
@Johannes Disch: Ich bin jedenfalls froh, dass im EUGH keine Religionsfantiker sitzen! Und wenn Sie schon ständig das Wort Diskriminierung in den Mund nehmen müssen, gegen die Diskrimiminierung von politischen und philosophischen Symbolen am Arbeitsplatz haben Sie nichts, im Gegenteil, dass heißen Sie auch noch gut!
03.04.17
10:30
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