Nach jahrelangen Debatten hat sich die flämische Regierung darauf verständigt, das Schächten ohne Betäubung zu verbieten. Das Verbot gilt ab dem 1. Januar 2019.
Ab 2019 ist das Schächten nicht betäubter Tiere in der belgischen Region Flandern verboten. Politiker einigten sich am Mittwochabend auf einen Kompromiss, berichteten verschiedene belgische Medien am Donnerstag. Durch Elektroschocks soll das Gehirn etwa von kleinen Wiederkäuern wie Schafen betäubt werden, bevor sie geschlachtet werden. Das Tier sei dann in einem unbewussten Zustand, aber noch am Leben, was wichtig für den muslimischen Ritus sei.
Der Vermittler, Piet Vanthemsche, habe laut Medienberichten die Einigung zwischen Politikern und Religionsvertretern erzielt. Der flämische Minister für Tierschutz, Ben Weyts, sprach von einer „historischen“ Einigung.
Der Vorsitzende der europäischen Jüdischen Vereinigung (EJA), Rabbi Menachem Margolin, hat das Schächt-Verbot in Belgien kritisiert. Es sei eine „Lüge“, dass das Verbot von Schächten ein Schlüsselelement der Tiergesundheit sei, teilte Margolin am Donnerstag in Brüssel mit.
Auch in der südbelgischen Wallonie debattieren Politiker ein Verbot des Schächtens. Eine Anhörung wird Mitte April stattfinden.
Das Schächten ist eine in Islam und Judentum vorgeschriebene rituelle Schlachtmethode, die den Verzehr von unblutigem Fleisch ermöglicht.Dabei werden den Tieren die Halsschlagadern sowie die Luft- und Speiseröhre mit einem Schnitt durchtrennt. Auf eine Betäubung wird verzichtet, so dass das Tier wegen des noch aktiven Kreislaufs vollständig ausbluten kann. Der Genuss von Blut ist in beiden Religionen verboten. In Deutschland ist das Schächten mit Blick auf die Religionsfreiheit unter Auflagen erlaubt. (KNA, iQ)