Keine Religionsfreiheit

Chinesisches Anti-Islam-Gesetz tritt in Kraft

China hat in seiner muslimisch geprägten Provinz Xinjiang mitunter das Tragen einer Burka und langer Bärte verboten. Ein entsprechendes Gesetz, das das religiöse Leben der Muslime drastisch einschränkt, trat am Wochenende in Kraft.

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04
2017
Uiguren
Uiguren bei einer Demonstration in Berlin gegen die Menschenrechtsverletzungen in China @ flickr/CC 2.0/langkawi

China hat in seiner muslimisch geprägten Provinz Xinjiang das Tragen des Burka und langer Bärte verboten. Ein entsprechendes Gesetz, das das religiöse Leben der Muslime drastisch einschränkt, trat am Wochenende in Kraft, wie der vatikanische Pressedienst Asianews berichtete. Demnach sind neben dem Schleier und „abnormalen“ Bärten künftig auch religiöse Hochzeits- und Beerdigungszeremonien als „Zeichen eines religiösen Extremismus“ untersagt.

Von den 22 Millionen Einwohnern Xinjiangs gehören knapp die Hälfte dem muslimischen Turkvolk der Uiguren an. Die Regierung rechtfertigte das Gesetz als notwendigen Schritt im Kampf gegen islamistischen Terror, religiösen Fundamentalismus und Separatismus.

Insgesamt verbietet das Gesetz 15 religiöse Verhaltensweisen, die als Störung der säkularen Ordnung aufgefasst werden könnten. Dazu zählt unter anderem die Weigerung von Eltern, ihre Kinder am nationalen Bildungssystem teilnehmen zu lassen. Ferner dürfen Muslime erst ab dem 18. Lebensjahr die Moschee besuchen. Imame müssen ihre Freitagspredigten zuvor Regierungsstellen zur Überprüfung vorlegen.

Muslimen ist es auch untersagt, die islamischen Reinheitsgebote außer bei Lebensmitteln im gesellschaftlichen Leben einzufordern. Es gelte, eine religiöse Einmischung in das säkulare Leben nichtmuslimischer oder nichtreligiöser Menschen zu verhindern. Auch das Fasten im Ramadan unterliegt künftig gesetzlichen Beschränkungen.

Ein Großteil der im Gesetz verankerten Vorschriften galt in Xinjiang bereits seit Jahren in Form von Direktiven der Kommunistischen Partei. Menschenrechtler kritisierten das Gesetz als weiteren Verstoß Pekings gegen die Religionsfreiheit. (KNA, iQ)

Leserkommentare

Andreas sagt:
@Ute Fabel: Sie können sich natürlich wünschen, dass jemand, der glaubt, die Beschneidung von Knaben sei ein göttliches Gebot, darüber schreibt, dass dieses Gebot gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit von religionsunmündigen Minderjährigen verstößt. Aber ernsthaft erwarten, dass dies geschieht, können Sie eher nicht. Es gibt im übrigen auch das Recht der Eltern, dass allein diese über das Wohl ihrer minderjährigen Kinder entscheiden. Entsprechend stehen sich zwei Rechte gegenüber, die miteinander aufgewogen werden müssen. Der Schaden, der dem Kind durch die Beschneidung entstehen könnte, dürfte dabei so gering sein, dass seine körperliche Unversehrt wohl eher nicht gefährdet ist. In Anbetracht der Tatsache, dass der sog. Westen Saudi Arabien unterstützt und bewaffnet erscheint es mir doch eher lächerlich, wenn Sie islamiq.de auffordern, Stellung dazu zu nehmen, was für ein böser Staat Saudi Arabien ist.
05.04.17
11:36
Andreas sagt:
@Manuel: Unabhängig davon, ob der Westen nun allein schuld ist an der Misere in den islamischen Ländern, trägt er doch einen sehr großen Teil Schuld daran. Dazu müssen wir gar nicht in die Kolonialzeit zurückgehen und die willkürlichen Grenzziehungen durch Sikes/Picot aufgreifen. Auch heute noch ziehen die USA (und mit ihnen ihre Verbündeten) die Fäden im Hintergrund in einigen Staaten der Region. Im übrigen arbeiten Sie wie üblich mit Behauptungen, wie der Islam angeblich sei, und verkaufen diese als unumstößliche Wahrheiten, ganz so, als hätte der Islam nicht unterschiedliche Facetten.
05.04.17
11:41
Ute Fabel sagt:
@Andreas: Die Beschneidung von Jungen und Mädchen stellt eine irreversible Amputation dar. Körperverletzung aus religiöser Überzeugung fällt nicht unter das Erziehungsrecht der Eltern. Kinder sind keine Leibeigenen und keine religiöse Verfügungsmasse. Eltern dürfen nach staatlichem Recht ihre Kinder auch dann nicht schlagen, auch wenn sie der Überzeugung sind dies sein ein göttlicher Auftrag. In der Lutherbibel steht dazu unter Sprüche 13:24 Folgendes: "Wer seine Rute schont, der haßt seinen Sohn; wer ihn aber liebhat, der züchtigt ihn bald". Staatliches Recht steht über religiösen Dogmen!
06.04.17
10:06
Manuel sagt:
@Andreas: Gut, dann zeigen Sie mir ein islamisches Land, in den Minderheitenrechte nur annäherend geachtet werden oder in den man Religionskritik üben darf, ohne Angst vor Konsequenzen, bin mal gespannt. Sie tun immer so, als wenn der Westen alleine schuld an der Situation wäre, genauso wie es manche Moslems machen, er hat eine Mitschuld, ja, aber in vieler Hinsicht sind sie auch selber schuld, wenn sie nach wievor das Mittelalter, statt dem 21. Jahrhundert bevozugen.
06.04.17
18:38
Manuel sagt:
@Andreas: Also wenn eine Verstümmelung religiös vorgeschrieben ist, dann ist es natürlich bei Ihnen sofort etwas anderes. Das Kind hat Schmerzen und ist später vielleicht sexuell behindert und das nur weil man immernoch diesen mittelalterlichen Dogmen anhängen muss, dass Sie hier schon wieder verteidigen, manchmal habe ich bei Ihnen den Eindruck, alles ist erlaubt, solange man sich nur auf irgendein religiöses Dogma berufen kann, egal wie mittelalterlich es auch immer ist.
06.04.17
18:43
Enail sagt:
@Andreas:Dem Koran zufolge ist Gott der Schöpfer und der Mensch das Geschöpf. Der Mensch wurde in idealer Gestalt erschaffen und mit den besten Weisungen Gottes versehen. Aber selbst die besten Weisungen scheinen den Menschen nicht genug zu sein. Grenzt es nicht an Überheblichkeit und Arroganz gegenüber seinem Gott dass man an seinem Werk herum pfuscht, weil einem das Ergebnis nicht gefällt? Warum überlässt man es nicht dem Erwachsenen, sich frei dafür oder dagegen zu entscheiden. Solange keine medizinischen Gründe für eine Beschneidung vorliegen, sehe ich es als Körperverletzung am eigenen Kind an. Warum ist ein Muslim nie zufrieden, nicht mal mit dem was Gott ihm gegeben hat?
07.04.17
0:04
grege sagt:
der Westen ist alles andere als ein monolithisches Gebilde, wonach definiert sich denn der "Westen", anhand von geographischen, militärischen, politischen, wirtschaftlichen oder soziokulturellen Kriterien. Viele Länder haben mit der Geschichte des nahen Ostens ebenso wenig zu tun, wie die Kuh mit dem Eierlegen. Vor dem Hintergrund ist diese Art der Selbstgeißelung pauschal, oberflächlich und unpräzise. Des Weiteren sollte nicht der wiederholte Fehler begangen werden, die Ursachen für das eigene Elend immer auf historische Fehler oder Schwächen von Fremden zurückzuführen. Dieses enorme Defizit von Selbstkritik sowie das große Ausmaß von Selbstmitleid besitzen m.E. einen nicht unerheblichen Anteil an der Misere islamisch geprägter Staaten.
16.04.17
23:41
Islamfrei sagt:
Liebe Ute Fabel, Ihre Meinung RE Beschneidung teile ich voll und ganz. Es ist ein Verbrechen an unmündigen Kindern, diese irreversible auf Lebenszeit zu verstümmeln. Und das weil eine eingebildeten Märchen-Figur angeblich das so will. Sind unsere Märchensüchtige Muslims eigentlich noch zu retten? Sollten wir, Bundesbürger nicht lieber ein Beschneidungsverbot erlassen und Beschneidung unter strenge, teure Strafe z.B Ausweisung oder Verlust der Aufenthaltsgenehmigung stellen? Gruss, IslamFrei
08.02.22
0:51
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