NRW verweigert zahlreichen DITIB-Imamen den Zutritt zu muslimischen Häftlingen in den Gefängnissen, weil sie sich einem Sicherheitscheck durch den Verfassungsschutz verweigern.
In Nordrhein-Westfalen dürfen deutlich weniger Imame der islamischen Religionsgemeinschaft DITIB das Freitagsgebet in Gefängnissen abhalten. Die Zahl sei von 117 im Februar 2015 auf aktuell nur noch zwölf gesunken, berichtet die „Rheinischen Post“ (Montag) über Zahlen der NRW-Landesregierung.
Seit Februar dürfen demnach Imame die Gefängnisse nur noch betreten, wenn sie sich zuvor einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen haben. Diese Voraussetzung werde von der überwiegenden Zahl der DITIB-Imame nicht erfüllt, hieß es.
NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) verwies auf Anfrage der Zeitung darauf, dass die Regeln, nach denen man in einer Justizvollzugsanstalt tätig werden könne, für alle gleichermaßen gälten. „Wir haben entschieden, dass alle Seelsorger durch den Verfassungsschutz überprüft werden müssen. Wer da nicht mitmacht, kommt nicht mehr rein“, sagte Kutschaty. DITIB hat ihm zufolge jetzt um ein Gespräch gebeten. „Ich setze darauf, dass dadurch Missverständnisse ausgeräumt und die Bereitschaft gesteigert wird, sich überprüfen zu lassen. Der Ball liegt jetzt bei der DITIB“, so der Minister.
Imame von anderen Organisationen unterziehen sich dieser „erweiterten Überprüfung“ durch den Verfassungsschutz schon seit Längerem, schilderte der Minister. Man habe für die Betreuung der Gefangenen nun verstärkt Imame freier muslimischer Gemeinden gewinnen können: Während es Anfang 2015 nur fünf Geistliche aus diesem Personenkreis in den JVAs gab, sind dort aktuell nun 26 freie Imame tätig. (KNA, dpa, iQ)