Laut Medienberichten hat das Verfassungsgericht in Rom entschieden, dass Imame in Italien per Gesetz nicht dazu verpflichtet werden können auf Italienisch zu predigen.
Imame in Italien dürfen nicht per Gesetz dazu verpflichtet werden, auf Italienisch zu predigen. Das entschied das Verfassungsgericht in Rom, wie italienische Medien am Samstag berichteten. Die Richter erklärten demnach eine Vorschrift der Region Venetien für verfassungswidrig, die für religiöse Veranstaltungen in Moscheen die italienische Sprache vorschrieb. Ausgenommen davon sollten nur kultische Handlungen sein. Die Region Venetien hatte diesen Schritt mit dem Wunsch nach mehr Kontrolle und Transparenz begründet. So sollten Predigten religiöser Extremisten verhindert werden.
Die katholische Kirche begrüßte die Entscheidung des Verfassungsgerichts. Es bekräftige damit die Religionsfreiheit, sagte ein Vertreter des Patriarchats von Venedig laut der Tageszeitung „Avvenire“ (Samstag). Der Präsident der Region Venezien, Luca Zaia von der rechtspopulistischen Partei Lega Nord, kritisierte das Urteil.
Die italienische Regierung hatte sich mit islamischen Verbänden im Juli 2016 auf freiwilliger Basis darauf verständigt, dass Imame künftig auf Italienisch predigten sollten.
In Italien leben unter rund 60 Millionen Einwohnern nach Regierungsangaben 1,6 Millionen Muslime. Rund die Hälfte von ihnen stammt aus Marokko und Albanien. (KNA, iQ)