Wieder wird über religiöse Symbole an Berliner Schulen und das Neutralitätsgesetz diskutiert. Auslöser ist diesmal eine Lehrerin mit einer Kruzifix-Kette.
Angesichts neuer Diskussionen über das Verbot religiöser Symbole an Berliner Schulen hat Bildungssenatorin Sandra Scheeres darauf verwiesen, dass das Neutralitätsgesetz für Mitglieder aller Glaubensgemeinschaften gilt. „Wir sind eine weltoffene Stadt. Hier leben sehr viele Religionen“, sagte die SPD-Politikerin am Dienstag. Vor diesem Hintergrund sei das Neutralitätsgesetz wichtig, „damit Schule in einem neutralen Umfeld stattfinden kann“.
Das seit 2005 geltende Gesetz schreibt vor, dass Polizisten, Lehrer an allgemeinbildenden Schulen und Justizmitarbeiter im Dienst keine religiös geprägten Symbole oder Kleidungsstücke tragen dürfen. Nun wird darüber diskutiert: Denn Medienberichten zufolge soll der Leiter einer Schule auf dieser Grundlage einer Lehrerin das Tragen einer Kette mit einem Kreuz verboten haben. Medien berufen sich auf Kirchenmitarbeiter, die jedoch bisher keine Angaben zur betroffenen Schule und Lehrerin gemacht hätten, weil sich die Frau in einem seelsorgerischen Gespräch offenbart haben soll.
Scheeres sagte, sie habe keinerlei Informationen zu dem Fall. „Ich hätte es gut gefunden, wenn es eine solche Situation gibt, dass uns die Schule, dass uns die Lehrerin benannt wird, all das wissen wir nicht. Wir haben eine Abfrage der Schulaufsichten durchgeführt. Uns ist kein Fall bekannt.“ Daher sei es schwierig, damit umzugehen.
Scheeres zufolge haben die Schulen Spielraum bei der Umsetzung des Gesetzes, das Land habe ihnen dazu auch eine Handreichung gegeben. So stelle sich die Frage, ob es sich bei einem Kreuz etwa um Schmuck oder ein Glaubensbekenntnis handele. Eine Rolle bei der Bewertung spiele etwa auch die Größe eines Symbols.
Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Das Kreuzverbot zeigt erneut die Zweifelhaftigkeit des Neutralitätsgesetzes.“ Schon nach einem Kopftuch-Urteil des Landesarbeitsgerichts im Februar hatte es im rot-rot-grünen Senat Streit um das Gesetz gegeben. Das Gericht hatte einer abgelehnten muslimischen Lehrerin mit Kopftuch 8680 Euro Entschädigung zugesprochen, weil sie benachteiligt worden sei. Das Gericht sprach von einer Einzelfall-Entscheidung. (dpa/iQ)