Berlin

Bildungssenatorin: Neutralitätsgesetz gilt für alle

Wieder wird über religiöse Symbole an Berliner Schulen und das Neutralitätsgesetz diskutiert. Auslöser ist diesmal eine Lehrerin mit einer Kruzifix-Kette.

12
04
2017
Bildungssenatorin Berlin Sandra Scheeres SPD (rechts) © by Klaus Mindrup auf flickr, bearbeitet by IslamiQ.

Angesichts neuer Diskussionen über das Verbot religiöser Symbole an Berliner Schulen hat Bildungssenatorin Sandra Scheeres darauf verwiesen, dass das Neutralitätsgesetz für Mitglieder aller Glaubensgemeinschaften gilt. „Wir sind eine weltoffene Stadt. Hier leben sehr viele Religionen“, sagte die SPD-Politikerin am Dienstag. Vor diesem Hintergrund sei das Neutralitätsgesetz wichtig, „damit Schule in einem neutralen Umfeld stattfinden kann“.

Das seit 2005 geltende Gesetz schreibt vor, dass Polizisten, Lehrer an allgemeinbildenden Schulen und Justizmitarbeiter im Dienst keine religiös geprägten Symbole oder Kleidungsstücke tragen dürfen. Nun wird darüber diskutiert: Denn Medienberichten zufolge soll der Leiter einer Schule auf dieser Grundlage einer Lehrerin das Tragen einer Kette mit einem Kreuz verboten haben. Medien berufen sich auf Kirchenmitarbeiter, die jedoch bisher keine Angaben zur betroffenen Schule und Lehrerin gemacht hätten, weil sich die Frau in einem seelsorgerischen Gespräch offenbart haben soll.

Scheeres sagte, sie habe keinerlei Informationen zu dem Fall. „Ich hätte es gut gefunden, wenn es eine solche Situation gibt, dass uns die Schule, dass uns die Lehrerin benannt wird, all das wissen wir nicht. Wir haben eine Abfrage der Schulaufsichten durchgeführt. Uns ist kein Fall bekannt.“ Daher sei es schwierig, damit umzugehen.

Scheeres zufolge haben die Schulen Spielraum bei der Umsetzung des Gesetzes, das Land habe ihnen dazu auch eine Handreichung gegeben. So stelle sich die Frage, ob es sich bei einem Kreuz etwa um Schmuck oder ein Glaubensbekenntnis handele. Eine Rolle bei der Bewertung spiele etwa auch die Größe eines Symbols.

Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Das Kreuzverbot zeigt erneut die Zweifelhaftigkeit des Neutralitätsgesetzes.“ Schon nach einem Kopftuch-Urteil des Landesarbeitsgerichts im Februar hatte es im rot-rot-grünen Senat Streit um das Gesetz gegeben. Das Gericht hatte einer abgelehnten muslimischen Lehrerin mit Kopftuch 8680 Euro Entschädigung zugesprochen, weil sie benachteiligt worden sei. Das Gericht sprach von einer Einzelfall-Entscheidung. (dpa/iQ)

Leserkommentare

Manuel sagt:
@Andreas: Ich bin ein konsequenter Laizist, aber das verstehen Sie offenbar nicht, sondern unterstellen jedem Religionsfiendlichkeit, der die Trennung von Religion und Staat ernst nimmt! Sie gehen ja sogar soweit und verteidigen auch noch extremistische und frauenfeindlich Symbole, weil ja in Ihren Augen Religionen offenbar über alles stehen, selbst über den gesunden Menschenverstand!
13.04.17
21:03
grege sagt:
keinem Christen oder gar andersgläubigen wird das Kreuz in irgendeiner Weise aufgezwungen, das Tragen eines Kreuzes erfolgt einzig und allein freiwillig. Dagegen ist das Kopftuch im Iran, Saudiarabien oder Tschetschenien allen Frauen in Öffentlichkeit gesetzlich vorgeschrieben, in sämtlichen islamischen geprägten Gesellschaften auch solchen in mehrheitlich nicht muslimischen Gesellschaften wird ebenso Druck auf die Frauen ausgeübt ein solches zu tragen. Von daher kann mit gutem Grund das Kopftuch als Ausdruck einer Zwangsmaßnahme deuten und aufgrund der kontroversen Bedeutung als vorbelastetes Symbol im Berufsleben verbieten. Aber leider legen hier unsere Gerichte ein aus meiner Sicht falsches Toleranzverständnis an den Tag. Die Haltug des EuGH ist dagegen beispielhaft und sollte bei den nächsten Urteilsentscheidungen eine Richtschnur darstellen.
16.04.17
23:07
grege sagt:
@ Hajar ahnungslose und oberflächlich ihre Religion praktizierende Christen sind mir eindeutig lieber als extremistisch gesinnte Muslime, die selbst in Deutschland keine unerhebliche Minderheit darstellen. Was der extremistische Part Eurer Religion anstellt, brauchen wir hier nicht mehr weiter ausführen.
16.04.17
23:21
Kritika sagt:
@Hajar Ihre Frage an Kritika, Ihre Worte: "Kirchentagsteilnehmer, die ihre eigenen Glaubensgeschwister, die das Keuschheitsgebot vor der Ehe beachten, als "fanatische Fundamentalisten" titulieren als Repräsentant*innen des weltweiten Christentums? Ernsthaft?" Antwort: Nein, es handelt sich - wenn diese Worte denn gefallen sein sollten - wohl eher um eine private Entgleisung. Der Ausdruck "Fanatische Fundamentalisten" ist untypisch für die friedliche Stimmung vom Kirchentag. Gruss Kritika
21.04.17
9:28
1 2