Das Verwaltungsgericht Frankfurt entschied, dass eine muslimische Rechtsreferendarin ein Kopftuch im Dienst tragen dürfe. Die Referendarin klagte gegen eine Entscheidung des Innenministeriums.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat einer muslimischen Rechtsreferendarin erlaubt, während ihrer Ausbildung ein Kopftuch zu tragen. Das in Hessen geltende Kopftuchverbot bestehe lediglich für Beamte und Richter, heißt es in der am Donnerstag veröffentlichten Begründung. Für angehende Juristen hingegen gebe es dafür bislang keine gesetzliche Grundlage. Diese sei aber zwingend notwendig, wenn ein wichtiges Grundrecht wie das der Religionsfreiheit angetastet werde.
„Das Gericht ist der Auffassung, dass in Bereichen, in denen die Grenzen der Religionsfreiheit bestimmt und sichergestellt werden müssen, Eingriffe nur sehr eingeschränkt und ausschließlich durch den parlamentarischen Gesetzgeber möglich seien“, heißt es in der Begründung weiter. Ein Erlass des Innenministeriums mit dem Hinweis auf die gebotene Neutralitätspflicht reiche nicht aus.
Das Ministerium hatte der Frau im Januar mit einem Hinweisblatt verbieten wollen, während ihres juristischen Vorbereitungsdienstes mit einem Tuch Haare und Hals zu bedecken. Dagegen wehrte sich die Rechtsreferendarin mit einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden. (dpa/iQ)