Kopftuch in der Arbeitswelt

Arbeitsrechtler: Kopftuch-Verbot darf keine Diskriminierung sein

Dürfen Unternehmen religiöse Symbole am Arbeitsplatz verbieten? Ja, sagt ein Justizexperte – aber es gibt Bedingungen. Er verweist auf ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

19
04
2017
Mein Körper, Mein Recht, mein Recht auf Selbstbestimmung © Dokustelle Muslime
Mein Körper, Mein Recht, mein Recht auf Selbstbestimmung © Dokustelle Muslime

Darf die Kundenberaterin eines Drogeriemarkts ein Kopftuch tragen? Diese Frage soll das Arbeitsgericht in Heidelberg am (heutigen) Mittwoch klären. Der Arbeitsrechts-Experte Thomas Färber sagt im Interview der Deutschen Presse-Agentur: „Es dürfen zwischen den jeweiligen religiösen Symbolen keine Unterschiede gemacht werden.“

Darf die Geschäftsführung ein Kopftuch verbieten?

Thomas Färber: Das kommt auf den Einzelfall an. Allerdings hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jüngst entschieden, dass Arbeitgeber das Tragen eines Kopftuches untersagen dürfen, wenn im jeweiligen Unternehmen das sichtbare Tragen jedes politischen, philosophischen oder religiösen Zeichens gleichermaßen untersagt ist. Die Einschränkung muss also für alle Mitarbeiter gelten – unabhängig von der Glaubenszugehörigkeit. An diese Feststellungen des EuGH müssen sich auch deutsche Gerichte und deutsche Geschäftsführungen halten.

Thomas Färber berät Unternehmen und Privatpersonen in Fragen des Arbeitsrechts. Der Jurist arbeitet in einer Kanzlei in Bad Homburg vor der Höhe (Hessen).

Gibt es Unterschiede zwischen verschiedenen Verschleierungen?

Färber: Das EuGH-Grundsatzurteil wird abstrakt gelten, unabhängig von der konkreten Form der Verschleierung oder eines anderen religiösen Zeichens. Im Einzelfall müssen aber auch objektive Gründe berücksichtigt werden, etwa der Unfallschutz. So könnte denkbar sein, dass zum Beispiel eine Vollverschleierung aus Sicherheitsaspekten bei bestimmten Tätigkeiten nicht akzeptiert werden kann.

Welche Kleidung darf ein Unternehmen überhaupt verbieten?

Färber: Grundsätzlich kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts die Kleidung der Arbeitnehmer bestimmen. Diese Bestimmungen müssen aber angemessen und zumutbar sein. Wenn der Arbeitgeber bestimmte Kleidungen oder Symbole verbietet, darf dies zu keiner Diskriminierung einzelner führen. Unter dieser Voraussetzung ist der Arbeitgeber grundsätzlich auch berechtigt, bestimmte Kleidung anzuordnen. So wird der Banker im Anzug oder die Bankerin im Kostüm erscheinen müssen, die Zahnarzthelferin in üblicher Praxiskleidung – und der Rettungssanitäter in entsprechender Einsatzkleidung. (dpa, iQ)

Das Interview führte Wolfgang Jung.

Leserkommentare

Johannes Disch sagt:
@grege Was ich unterlasse oder nicht, das ist meine Sache. Es ist aber offensichtlich, dass eine Unterhaltung mit Ihnen wenig Sinn macht, da Sie noch nicht einmal die Grundlagen zum Thema beherrschen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag und weiterhin eine gute Zeit hier bei "IslamiQ."
24.05.17
14:08
Johannes Disch sagt:
@grege (Ich P vom 23.05. 2017, 19:58) Ich drehe hier niemandem das Wort im Mund rum. Ich weise Ihnen nur ihre Fehler nach! Also lenken Sie nicht ab und suchen die Schuld nicht bei Anderen. Ihnen fehlen die elementaren Grundkenntnisse was die rechtlichen Dinge zu diesem Thema betrifft. Von den Feinheiten ganz zu schweigen ("sachliche Gründe" für ein Kopftuchverbot). Und von wegen "Halbwissen": Was die Qualität der Beiträge betrifft, da kann sich jeder Leser sein eigenes Urteil bilden.
24.05.17
20:28
grege sagt:
@ Disch Einbildung ist auch eine Bildung. Leider kommt es nicht nur auf das Wissen an, sonderen dieses richtes anzuwenden. Auf plausible Einwände und kritische Nachfragen wissen Sie sich nicht anders zu wehren als mit der Totschlagkeule des Rassismus. Selbst gegen die EugH Richter haben Sie schon diese Waffe geschwungen. Mit dieser Portion Übermut sollten Sie uns alle von unserem heutigen Schicksal erlösen und durch Fort- und Weiterbildung eine zweite Karriere als Jurist anstreben.
26.05.17
19:53
Johannes Disch sagt:
Der thematisch völlig ahnungslose "grege" macht mich doof von der Seite an! Er kam bisher glimpflich davon. "grege", wenn Sie es darauf anlegen, dann ziehe ich Sie hier wie einen Dorfdeppen durch die Kommentarmanege.
27.05.17
4:41
grege sagt:
Oh, unser ungekrönter Sonnenkönig in Person von Herrn Disch meint es tatsächlich Ernst. Unbemerkt haben Sie hier schon die Rolle des Pausenclowns besetzt. Als weiterer Gaukler komme ich neben Ihnen leider nicht zur Geltung, von daher gebe ich mich geschlagen und werde Ihnen diese Rolle nicht streitig machen. Lieber Herr Disch, bitte langweilen Sie uns nicht weiter mit Ihren ständigen Phrasen. Bieten Sie den EugH Richtern, Herrn Ourghi, Herrn Samad in Partnerschaft mit Herrn Bax eine "Reeducation" zu mustergültigen Antirassisten an.
28.05.17
15:03
H.Josef Hintermayr sagt:
Wer mit Kopftuch arbeiten will, hat kein Interesse an Integration. In Bayern stellt kaum ein Unternehmer Frauen mit Kopftuch ein und das ist gut so, außer als Putzfrau wo sie kein Kunde zu Gesicht bekommt. Ich als Kunde verlasse jedes Geschäft in dem Frauen mit Kopftuch arbeiten. Es gibt 57 fortschrittliche, sehr erfolgreiche muslimische Staaten. Geht doch dort hin. Wir brauchen keine Kopftücher!
30.05.17
16:32
Johannes Disch sagt:
H.Josef Hintermayr Genau so mögen wir unsere "Ausländer": Mit Kopftuch putzen, und ansonsten unsichtbar bleiben. Es ist falsch, dass in Bayern Unternehmer qualifizierte Frauen mit Kopftuch nicht mehr einstellen. Es gibt eine Menge qualifizierter Musliminnen in Bayern und im übrigen Deutschland, die von Unternehmen gerne genommen werden.
31.05.17
13:12
Ute Fabel sagt:
@Johannes Disch: "Mit Kopftuch putzen, und ansonsten unsichtbar bleiben." Bei einem Straßenkehrer würde ein Che-Guevara-Shirt auch weniger stören als bei einem Bankkundenberater. In meinem Betrieb lehnen jene Kollegen mit türkischen oder bosnischen Migrationshintergrund das auffällige Sichtbarmachen der eigenen Gesinnung sogar noch vehementer ab. Gerade vielen Türken liegen säkulare Ideale sehr am Herzen. Firmen, die das optische Neutralitätsprinzip in Betrieben hochhalten, verteidigen damit ein Ideal, dass für viele Türken identitätsstiftend ist.
01.06.17
12:35
Johannes Disch sagt:
@C & A und das Kopftuch Ich brauchte heute dringend ein Hemd. Ich fand ein passendes bei C& A-- vermittelt von einer Verkäuferin muslimischen Glaubens mit Kopftuch. Laut EUGH-Urteil ist ein allgemeines Verbot religiöser Symbole vor allem bei Jobs mit Kundenkontakt geboten. Kann man sich mehr Kundenkontakt vorstellen, als in der Textilindustrie? Die junge Muslimin (mit Kopftuch) hat mich kompetent beraten und mir ein fantastisches Hemd verkauft. Gott sei Dank gehört auch C & A zu den Unternehmen, die nicht im Traum daran denken, das komplett schwachsinnige EUGH-Urteil umzusetzen.
03.06.17
3:55
Ute Fabel sagt:
Es steht außer Streit, dass ein Tierschützer mit einem "Vier Pfoten"-Button, eine Muslimin mit Kopftuch, ein Moslem mit Salafistenbart, ein Kemalist mit Mustafa-Kemal-Atatürk-Hut oder ein Marxist mit Che-Guevara-Shirt intellektuell betrachtet kompetente Berater im Textilhandel sein können. Allerdings ist es auch verständliches Anliegen, wenn Handelsunternehmen mit dem äußeren Erscheinungsbild in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht signalisieren wollen. "Gleich viel" oder "Gleich wenig" an sichtbarer Religion oder Weltanschauung sind die diskriminierungsfreien Alternativen.
06.06.17
10:23
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