Ein juristisches Gutachten hat gezeigt, dass ein Vollverschleierungsverbot für Schülerinnen in Niedersachsen nicht mit dem aktuellen Schulgesetz vereinbar sei.
Das Land kann Schülerinnen nach dem aktuell gültigen Schulgesetz eine Vollverschleierung nicht verbieten. Zu diesem Schluss sei ein von der Staatskanzlei in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten gekommen, berichtete die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ am Donnerstag.
Anlass war der Fall einer vollverschleierten Schülerin aus Belm bei Osnabrück. Das Mädchen trägt seit dem siebten Schuljahr einen Nikab, der Gesichtsschleier lässt nur die Augen frei. Die Schule versucht vergeblich, Schülerin und Eltern davon zu überzeugen, dass das Mädchen den Schleier ablegt.
Um ein Verbot verhängen zu können, müsste laut Gutachten erst das Schulgesetz geändert werden. Weil Religionsfreiheit ein Grundrecht sei, müsse ein Eingriff gesetzlich geregelt sein, argumentiert der Gutachter Professor Hinnerk Wißmann von der Uni Münster. Er empfiehlt eine explizite Anforderung an die Schüler aufzunehmen, durch ihr Verhalten und ihre Kleidung den offenen Austausch zwischen allen Beteiligten des Schullebens zu ermöglichen. Das Kultusministerium halte die Formulierung als Rechtsgrundlage für geeignet, die Entscheidung liege aber beim Landtag. (dpa/iQ)