Berlin legt keine Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts ein, das einer muslimischen Lehrerin eine Entschädigung zusprach.
Das Land Berlin wird keine Revision gegen das sogenannte Kopftuch-Urteil des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Berlin-Brandenburg einlegen. Das teilte die Sprecherin von Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD), Beate Stoffers, am Mittwoch auf Anfrage mit. „Berlin wird sein Einstellungsverfahren dem Urteil anpassen“, sagte Stoffers. Das Berliner Neutralitätsgesetz gelte aber weiter. Das Gesetz schreibt vor, dass Polizisten, Lehrer und Justizmitarbeiter im Dienst keine religiös geprägten Kleidungsstücke tragen dürfen.
Das LAG hatte Anfang Februar einer abgelehnten muslimischen Lehrerin mit Kopftuch eine Entschädigung von 8680 Euro zugesprochen, weil sie benachteiligt worden sei. Die Lehrerin hatte geltend gemacht, sie sei wegen des Kopftuchs abgelehnt und damit diskriminiert worden. Das Gericht hatte jedoch betont, es handele sich um eine Einzelfallentscheidung.
Das Urteil hatte erneut eine Debatte über das Neutralitätsgesetz ausgelöst. Scheeres hatte das Gesetz mit dem Hinweis darauf verteidigt, dass es für alle Weltanschauungen gelte. „Wir sind eine weltoffene Stadt. Hier leben sehr viele Religionen“, sagte die SPD-Politikerin im April. Vor diesem Hintergrund sei das Neutralitätsgesetz wichtig, „damit Schule in einem neutralen Umfeld stattfinden kann“. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) würde das Gesetz dagegen gern in dieser Form abschaffen. (dpa/iQ)