Baden-Württemberg

Landtag verabschiedet Kopftuchverbot

Baden-Württemberg verabschiedet als erstes Bundesland eine gesetzliche Grundlage für ein Verbot von religiösen Symbolen im Gericht. Dabei gibt es aber umstrittene Ausnahmen.

12
05
2017
Behörde weist Beschwerde nach tödlichen Schüssen auf Geflüchteten ab iQ
Symbolbild: Urteil © Shutterstock, bearbeitet by IslamiQ.

Richter, Staatsanwälte und Rechtsreferendare im Südwesten dürfen künftig keine religiösen oder politischen Symbole im Gericht tragen. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete der Landtag am Mittwoch mit den Stimmen der grün-schwarzen Koalition und gegen das Votum von SPD und FDP. Die AfD enthielt sich der Stimme. Somit sind Kopftücher oder Kippas für Berufsrichter tabu. Das Gesetz schaffe Rechtssicherheit, sagte Justizminister Guido Wolf (CDU). Es verhindere, dass Verfahrensbeteiligte das Gefühl bekommen könnten, dass jemand entscheide, der religiös oder der politisch nicht neutral sei.

Die Opposition warf der Koalition vor, sie differenziere ohne Grund zwischen Berufsrichtern einerseits und Schöffen und ehrenamtlichen Richtern andererseits. Letztere sind von dem Gesetz ausgenommen, was auch bei deren Verbänden auf Unverständnis stieß.

Wolf sagte, die Opposition habe ein „Haar in der Suppe“ finden wollen. Der CDU-Abgeordnete Bernhard Lasotta räumte aber ein, dass seiner Fraktion eine Gleichbehandlung der Spruchkörper lieber gewesen sei. Es handele sich um einen „Kompromiss der Mitte“. Nico Weinmann von der FDP sprach hingegen von einem faulen Kompromiss, der rechtliche Unsicherheit erzeuge. Der SPD-Rechtsexperte Sascha Binder fürchtet Befangenheitsanträge gegen Schöffen. Das Gesetz schaffe mehr Probleme in der dritten Gewalt als es löse.

Der Grünen-Politiker Jürgen Filius hingegen rechtfertigte die Differenzierung zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen. Angesichts des tiefen Eingriffs in die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit sei eine „minimalinvasive Maßnahme“ geboten gewesen.

Wolf erläuterte, er habe als bundesweit erster Landesjustizminister auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom Juni 2016 mit einem Gesetz reagiert. Das Gericht hatte ein vom bayerischen Justizministerium erlassenes Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen für unzulässig erklärt, weil dieser Eingriff in die Religionsfreiheit nicht auf einem formellen Gesetz beruhte. Im Anschluss hatte sich in Baden-Württemberg eine Rechtsreferendarin an das für die Ausbildung zuständige Oberlandesgericht gewandt und angekündigt, künftig in Ausübung der Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft ein Kopftuch zu tragen. Es habe dringender Handlungsbedarf bestanden resümierte Wolf. „Dem sind wir in Baden-Württemberg gerecht geworden.“

Der AfD-Abgeordnete Rüdiger Klos warf den Grünen vor, sie wollten den politischen Islam nicht bekämpfen. „Deshalb haben sie der CDU Knüppel zwischen die Beine geworfen.“

Zuvor hatte der Landtag einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zum Verbot der Vollverschleierung an Schulen und Hochschulen abgelehnt. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Andreas sagt:
Hinter solchen Verboten steht immer die Annahme, dass ein Richter, der seine religiöse Überzeugung nicht kenntlich macht, neutral ist, während der Richter, dessen religiöse Zugehörigkeit man erkennen kann, nicht neutral sein kann. Das ist eine ungeheuerliche Unterstellung. Vor allem trifft ein solches Verbot in erster Linie muslimische Richterinnen, die Kopftuch tragen möchten. Damit bleibt es am Ende eine Diskriminierung, die rechtlich legitimiert wird.
12.05.17
13:52
Manuel sagt:
Gut so, alles was die Dogmen der mittellalterlich-islamschen Gesellschatsordnung bekämpft ist klar zu begrüßen. Und wenn dies eingen Moslems nicht passt, es gibt genug islamische Länder, es hat sie keiner gezwungen zu den "Ungläubigen" zu gehen!
13.05.17
6:26
Ute Fabel sagt:
@Andreas: Das Neutralitätsprinzip verlangt von allen genau gleich viel ab. Auch Salifistenbärte bei Richtern sind unzulässig, ebenso Kippas und Kreuzketten. Auch dürfen sich Richter keine Parteiabzeichen oder atheistische "Gottlos Glücklos" Buttons an den Talar stecken. Kemalisten, die das Richteramt anstreben, und mit der großen türkischen Oppositionspartei sympathisieren, dürfen keinen Mustafa-Kemal-Atatürk-Hut im Dienst aufsetzen.
15.05.17
11:52
Johannes Disch sagt:
@Andreas (Ihr P vom 12.05.2017, 13:52) Den Nagel auf den Kopf getroffen!
15.05.17
18:45
Johannes Disch sagt:
Das Neutralitätsprinzip führt inzwischen dazu, dass Religiosität immer mehr aus dem öffentlichen Leben verbannt wird. Das verträgt sich nicht mit dem Säkularismus der deutschen Verfassung. "Neutralität" bedeutet inzwischen "Diskriminierung für alle." Und Diskriminierung für alle ist noch lange nicht Gleichheit. Unter dem Deckmantel der "Neutralität" werden inzwischen vor allem Musliminnen diskriminiert.
17.05.17
3:02
Ute Fabel sagt:
@Johannes Disch: Im öffentlichen Leben, d.h. auf der Straße, in Parks oder auf Spielplätzen, kann selbstverständlich jede Religion noch nicht religiöse Weltanschauungen ganz nach dem persönlichen Geschmack auffällig sichtbar gemacht werden. Gerade von Personen, die jedoch verantwortungsvolle staatliche Funktionen, wie Richter oder Staatsanwalt übernehmen wollen, kann allerdings zu Recht erwartet werden, dass sie ihre Religion oder nicht religiöse Weltanschauung nicht ständig auffällig vor sich hertragen. Ein Kopftuch bei einer Richterin ist ebenso unangebracht wie ein Mustafa-Kemal-Atatürk-Hut bei einem Richter. Es ist gut, wenn das rechtlich für alle diskriminierungsfrei klargestellt wird.
18.05.17
10:50
Enail sagt:
Kürzlich las ich einen Artikel, wo eine muslimische BAMF-Mitarbeiterin in NRW über den Asylantrag einer christl. Familie aus dem Irak negativ beschieden hat. Erkennbar war die Mitarbeiterin als Muslime, weil sie Kopftuch trug. Wie man weiß, sind Christen die meist verfolgte Religion, überwiegend in muslimischen Ländern. Wenn ich mir diesen Fall betrachte drängt sich in mir die Frage auf, ob diese Entscheidung nicht einen religiösen Hintergrund hatte, nachdem ja hier schon unzählige Menschen, die eher aus wirtschaftlichen Gründen zu uns gekommen sind, Asyl erhalten haben. Diese irakische Familie klagt gegen diesen negativen Bescheid und hegt die Befürchtung, dass wiederum eine muslimische Richterin mit Kopftuch erneut negativ entscheidet.
18.05.17
23:28
Johannes Disch sagt:
Es ist unsinnig, eine persönliche Bekundung mit der Amtsperson in Verbindung zu bringen. Ein Kreuz im Klassenzimmer bringt eine Bekundung des Staates zur Geltung. Ein Kopftuch jedoch (oder eine Kippa oder ein Kreuz) zeigt nur ´das individuelle Bekenntnis der /des Trägers. Und es ist ein Vorurteil, zu glauben, dieses individuelle Bekenntnis des Trägers/der Trägerin würde seine/ihre Urteilsfähigkeit beeinträchtigen.
19.05.17
2:56
Kritika sagt:
L.S. Ein Kruzifix ist in einem Klassenzimmer am falschen Ort, im Gerichtssaal auch. Ebenso sollen AmtsPersonen (Lehrer, Richter,- - -) ohne RelliSymbole sein. In der Öffentlichkeit wirken Relli-Symbole (vom Kopftuch hininter zu Burkini) abstossend, erzeugen eine feindliche Einstellung zu der provozierenden Religion. Gruss, Kritika
22.07.17
0:25