Am Samstag beginnt der Fastenmonat Ramadan. Was heißt das für Schüler – und was für die Schule? Über das Fasten in der Schule gibt es unterschiedliche Auffassungen. Islamische Religionsgemeinschaften empfehlen es.
Anlässlich des Ramadans empfiehlt der Islamrat das Fasten auch für jugendliche Muslime an Schulen. Das Gebot des Fastens sei für alle gesunden Muslime bindend, die in die Pubertät eingetreten sind, heißt es in der Broschüre, die vergangenen Jahres veröffentlicht wurde. Jugendliche würden nach islamischem Recht als mündig im religiösen Sinne angesehen. Vom Fastengebot ausgenommen seien nur Reisende, Kranke und Schwangere. Wer schwer körperlich arbeiten müsse, könne das Fasten aussetzen und es später nachholen. Im Einzelfall liege die Entscheidung im Ermessen des Betroffenen selbst, so das Fazit der Fasten-Broschüre.
Was aber, wenn schon Grundschüler anfangen, den Tag über auf die Aufnahme von Nahrung und Flüssigkeit zu verzichten? Oder wenn Gymnasiasten bei sommerlichen Temperaturen entkräftet zu ihren Klausuren erscheinen? Es könne sinnvoll sein, „auch jüngere Schüler an das Fasten heranzuführen, indem beispielsweise für einen bestimmten Zeitraum des Tages gefastet wird“, sagt Kesici. Und wenn ältere Schüler darauf achteten, nach Sonnenuntergang im Rahmen des gemeinsamen Abendessens „Iftar“ genügend zu essen und zu trinken, „sollte es keine Probleme geben“.
Die Broschüre des Islamrats nennt Ausnahmen vom Fasten nur für Klassenfahrten und ähnliche Reisen. Für den Sportunterricht appelliert der Islamrat an die Verantwortlichen, Kompromisslösungen zu finden. Einerseits sollten die fastenden Schüler nicht benachteiligt, andererseits der Sportunterricht nicht vernachlässigt werden, heißt es in dem Schreiben.
Der DITIB-Generalsekretär Bekir Alboğa nannte die Teilnahme Jugendlicher am Fasten einen „Ausdruck gelebter Religiosität“. Deswegen solle man auch Kinder unter 14 Jahren, die das Fastengebot einhalten wollten, nicht demotivieren. „Das Hauptaugenmerk liegt bei der Pflicht zum Fasten immer darauf, dass keine gesundheitlichen Schäden und Beeinträchtigungen entstehen.“
Unterdessen mahnten Lehrerverbände muslimische Schüler und ihre Eltern zu einem maßvollen Umgang mit dem Fastengebot. „Wir respektieren die Ausübung religiöser Vorschriften“, sagte der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann. „Es ist aber eine Grenze überschritten, wenn die Gesundheit der Kinder und der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule leiden.“ (KNA, iQ)