Ramadan 2017

Debatte über Fasten in der Schule

Am Samstag beginnt der Fastenmonat Ramadan. Was heißt das für Schüler – und was für die Schule? Über das Fasten in der Schule gibt es unterschiedliche Auffassungen. Islamische Religionsgemeinschaften empfehlen es.

24
05
2017
Symbolbild: Schule © by EnergieAgentur.NRW auf Flickr (CC BY 2.0), bearbeitet islamiQ

Anlässlich des Ramadans empfiehlt der Islamrat das Fasten auch für jugendliche Muslime an Schulen. Das Gebot des Fastens sei für alle gesunden Muslime bindend, die in die Pubertät eingetreten sind, heißt es in der Broschüre, die vergangenen Jahres veröffentlicht wurde. Jugendliche würden nach islamischem Recht als mündig im religiösen Sinne angesehen. Vom Fastengebot ausgenommen seien nur Reisende, Kranke und Schwangere. Wer schwer körperlich arbeiten müsse, könne das Fasten aussetzen und es später nachholen. Im Einzelfall liege die Entscheidung im Ermessen des Betroffenen selbst, so das Fazit der Fasten-Broschüre.

Was aber, wenn schon Grundschüler anfangen, den Tag über auf die Aufnahme von Nahrung und Flüssigkeit zu verzichten? Oder wenn Gymnasiasten bei sommerlichen Temperaturen entkräftet zu ihren Klausuren erscheinen? Es könne sinnvoll sein, „auch jüngere Schüler an das Fasten heranzuführen, indem beispielsweise für einen bestimmten Zeitraum des Tages gefastet wird“, sagt Kesici. Und wenn ältere Schüler darauf achteten, nach Sonnenuntergang im Rahmen des gemeinsamen Abendessens „Iftar“ genügend zu essen und zu trinken, „sollte es keine Probleme geben“.

Ausnahmen für das Fasten in der Schule

Die Broschüre des Islamrats nennt Ausnahmen vom Fasten nur für Klassenfahrten und ähnliche Reisen. Für den Sportunterricht appelliert der Islamrat an die Verantwortlichen, Kompromisslösungen zu finden. Einerseits sollten die fastenden Schüler nicht benachteiligt, andererseits der Sportunterricht nicht vernachlässigt werden, heißt es in dem Schreiben.

„Ausdruck gelebter Religiosität“

Der DITIB-Generalsekretär Bekir Alboğa nannte die Teilnahme Jugendlicher am Fasten einen „Ausdruck gelebter Religiosität“. Deswegen solle man auch Kinder unter 14 Jahren, die das Fastengebot einhalten wollten, nicht demotivieren. „Das Hauptaugenmerk liegt bei der Pflicht zum Fasten immer darauf, dass keine gesundheitlichen Schäden und Beeinträchtigungen entstehen.“

Unterdessen mahnten Lehrerverbände muslimische Schüler und ihre Eltern zu einem maßvollen Umgang mit dem Fastengebot. „Wir respektieren die Ausübung religiöser Vorschriften“, sagte der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann. „Es ist aber eine Grenze überschritten, wenn die Gesundheit der Kinder und der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule leiden.“ (KNA, iQ)

Leserkommentare

Johannes Disch sagt:
@grege Es gibt keine Studie, die einen Zusammenhang zwischen schulischen Leistungen und dem Kopftuch belegt.
06.06.17
10:51
Kritika sagt:
L.S. Kinder tagsüber essen und Trinken zu verweigern (oder sie zu ermuntern / anzuhalten dies zu tun oder ihnen ein schlechtes Gewissen einzureden, wenn sie nicht fasten) sollte als KindersMisshandlung bestraft werden. Menschen, die dies unter der Ausrede der Religion tun, sollte die Verachtung entgegen kommen, jeden Kinderschender zuteil wird. Eine Religion, als eingebildete, unbeweisbare Fiktion muss hinter den realen gesundheitlichen Belangen des Kindes zurücktreten. Kinder sollten, wenn die Hausarbeit erledigt ist spielen, musizieren, lesen, - - - Kinder sollten ihre Freizeit nicht damit verplämpern, den Unterschied zwischen GespensterGestalten, die aus Licht bestehen und böse Kobolde, die aus Feuer bestehen kennen zu lernen (zum Glück sollen die aus Feuer recht scheu sein aber - wer weiss - wenn die dann doch kommen - - -) um dann nachts von diesen Gespenstern zu träumen. Alle religiöse indoktrination an Kindern sollte als KinderMisshandlung strafbar sein (aber nur bis ein wissenschaftlich unumstösslich erwiesener Beweis vorliegt, dass der betreffenden Gott zweifelsfrei existiert). Bis dahin sollte die Geschichte von Adam und Eva, unter der Rubrik Märchen auftauchen. Gruss, Kritika
17.06.17
0:21
grege sagt:
@ Disch wir sollten nochmal Textanalyse üben :-)
19.06.17
22:26
Enail sagt:
Ungeachtet der Temperaturen die im Moment in Deutschland herrschen, wird auf notwendiges Trinken verzichtet. Auch Kinder werden dazu angehalten. Schon bei der Beschneidung wird den Kindern der Glaube der Eltern übergestülpt. Sie sind zu klein um sich gegen diese Körperverletzung zu wehren. Genauso verhält es sich mit dem Fasten. Es ist nicht gesund auf Trinken zu verzichten. In meiner Kindertagesstätte werden gerade im Moment die Kinder immer wieder zum Trinken angehalten. Selbst während der Fußballspiele werden Trinkpausen eingelegt. Der Entzug von Flüssigkeit bei Kindern, bedingt durch die Vorgaben eines Mannes vor langer, langer Zeit, grenzt in meinen Augen schon beinahe an körperliche Misshandlung. Aber die Religion steht über allem, selbst das Wohl des Kindes muss dabei hinten an stehen.
21.06.17
0:32
Johannes Disch sagt:
Meine Güte, was werden hier für Horrorszenarien ausgebreitet. Man könnte meinen, Hunderte von Kindern werden im Augenblick wegen des Ramadan von ihren Eltern dem möglichen Tod durch verdursten ausgesetzt. Tatsächlich ist das aber nicht so. Wie bei allem,-- zum Beispiel bei den 5 täglichen Gebeten-- so gibt es auch beim Ramadan Ausnahmen. Zum Ramadan angehalten sind alle Muslime, die die Pubertät erreicht haben. Das Fasten darf aber nicht zu gesundheitlichen Nachteilen führen. Also ist es erlaubt, bei großer Hitze auch am Tag zu trinken. Ich kenne keine muslimischen Eltern, die ihren Kindern im Moment während dieser großen Hitze am Tag das trinken verweigern.
21.06.17
13:02
grege sagt:
.........und rechtsradikale Vorfälle sind auch noch Horrorphantasien. Auch hier könnte ich den Kopf in den Sand stecken nach dem Motto: Was nicht sein darf, kann nicht sein!!!!
25.06.17
20:39
1 2 3