Für die Rechtsreferendarin geht es um Religionsfreiheit. Die Justizministerin pocht auf die Neutralität der Gerichte. Der VGH stellt jetzt klar: Repräsentanten der Justiz ist das Tragen eines Kopftuchs auf der Richterbank nicht erlaubt.
Rechtsreferendarinnen dürfen in Hessen nicht mit einem Kopftuch auf der Richterbank sitzen. Ein entsprechendes Verbot bestätigte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel am Mittwoch. Demnach dürfen angehende Richterinnen islamischen Glaubens keine Tätigkeiten mit Kopftuch ausüben, bei denen sie als Repräsentantin der Justiz oder des Staates wahrgenommen werden.
In der Praxis bedeutet das: Sie müssen laut Urteil beispielsweise bei Verhandlungen im Zuschauerraum statt auf der Richterbank sitzen, dürfen keine Beweisaufnahmen machen oder Staatsanwälte in Sitzungen vertreten. (AZ 1 B 1056/17)
Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) begrüßte das Urteil. „Der VGH hat in sehr klaren Worten das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen und damit die jahrelange Praxis in Hessen bestätigt.“ Die Kasseler Richter hätten in ihrer Entscheidung zudem betont, dass kaum ein Ort denkbar sei, an dem die Wahrung der staatlichen Neutralität so bedeutsam sei wie vor Gericht.
Gegen das Verbot durch das Hessische Justizministerium war eine Referendarin per Eilantrag vorgegangen. Sie sah sich diskriminiert, ein Verzicht auf das Kopftuch stürze sie in religiöse Gewissenskonflikte. Das Verwaltungsgericht Frankfurt gab ihr im April zunächst Recht.
Die Entscheidung hob nun der Verwaltungsgerichtshof auf. Die Übernahme staatlicher Funktionen und der Repräsentation nach außen mit Bekleidung, die mit religiösen Vorstellungen in Verbindung gebracht werden, verstoße gegen das Neutralitätsgebot der Justiz, urteilten die Kasseler Richter.
„Unser Rechtsstaat ist auf die Akzeptanz seiner Entscheidungen angewiesen“, betonte die Justizministerin. „Hier dürfen wir gar nicht erst den Anschein religiöser Voreingenommenheit aufkommen lassen.“ Für die Verfahrensbeteiligten sei diese Neutralität bei einer Frau mit Kopftuch auf der Richterbank nicht mehr ohne weiteres zu erkennen.
„Wer im Namen des Volkes agieren will, darf eben auch visuell keine Befangenheit ausstrahlen“, betonte Kühne-Hörmann. Es dürfe auch nicht zugelassen werden, „dass aus dem Gerichtssaal eine Art kulturelle Kampfzone gemacht wird.“ (dpa, iQ)