Aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke geht nun hervor, dass im ersten Quartal dieses Jahres 15 Angriffe auf Moscheen erfasst wurden. Laut Bundesregierung stellen Anschläge auf Moscheevereine oder islamische Einrichtungen kein eigenständiges Delikt dar.
Im ersten Quartal des Jahres sind 15 politisch motivierte Straftaten auf muslimische Religionsstätten und Moscheen registriert worden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion am Freitag in Berlin hervor. Darunter fielen vorrangig Sachbeschädigung und Störung der Religionsausübung. Zwei Personen wurden dabei leicht verletzt.
Grundsätzlich stellen Anschläge und Übergriffe auf „Moscheen, Moscheevereine oder sonstige islamische Einrichtungen“ ebenso wie die „Schändung von Moscheen“ laut Bundesregierung kein eigenständiges Delikt dar. Beim „Kriminalpolizeilichen Meldedienst – Politisch Motivierte Kriminalität“ gebe es jedoch eine Kategorisierung nach Themenfeldern, und das Bundeskriminalamt erfasse in seiner internen Katalogisierung das Angriffsziel „Moschee“, das jedoch keine Moscheevereine oder andere islamische Einrichtungen einschließe.
In Deutschland sind in den ersten drei Monaten dieses Jahres mehr als 200 islamfeindliche Übergriffe auf Muslime angezeigt worden. Zu den Vorfällen zählten etwa Hetze gegen Muslime oder muslimische Flüchtlinge im Netz („Hasskommentare“), Drohbriefe, Angriffe auf Kopftuch tragende Frauen oder auf muslimische Männer auf der Straße, aber auch Sachbeschädigung und Nazi-Schmierereien an Häusern. (KNA, iQ)
IslamiQ hat alle Moscheeangriffe ab 2015 zusammengetragen und auf der Deutschlandkarte markiert. Die Karte wird stetig aktualisiert.
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