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Frankreich

Gesetz zur Schließung religiöser Orte

Medienberichte zufolge plant die französische Regierung ein Gesetz zur einfacheren Schließung religiöser Orte. Während des Notstandes wurden bereits 16 Orte geschlossen. Darunter auch Moscheen.

30
06
2017
Moschee
Frankreich

Die französische Regierung plant ein Gesetz zur einfacheren Schließung religiöser Orte. Präfekten sollen die Möglichkeit haben, religiöse Orte zu kontrollieren und zu schließen, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Artikel der französischen Zeitung „La Croix“.

Bisher war dies nur unter dem derzeit geltenden Notstandsgesetz möglich. Die Regierung plant allerdings den Ausnahmezustand ab dem 1. November 2017 zu beenden. Insgesamt 16 solche Orte sind von den Präfekten während des Notstandes laut Bericht bereits geschlossen worden. Dabei dürfte es sich überwiegend um Moscheen handeln.

Die Regierung hat am vergangenen Donnerstag nun einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der die Schließung von religiösen Orten vereinfachen könnte. Generell befasst sich das Gesetz mit dem Kampf gegen den Terrorismus und der Öffentlichen Sicherheit. Neben der Kontrolle für die Präfekten, will die Regierung die Schließungsprozesse unkomplizierter und schneller gestalten. Zudem sollen die Strafen für die Verantwortlichen erhöht werden, die sich nicht an die Anweisungen halten. Ein Verstoß soll dem Vorschlag zufolge etwa mit einer Haft von bis zu sechs Monaten und einem Bußgeld von 7.500 Euro bestraft werden können.

Der Vorsitzende des Islamrats, Anouar Kbibech, betonte, dass die Verantwortlichen trotzdem sorgfältig jeden Fall prüfen müssten. Zudem solle immer versucht werden, eine Schließung zu vermeiden, damit nicht ganze Gemeinden keinen Ort mehr hätten, um ihren Glauben zu leben. (KNA, iQ)

Leserkommentare

Kritika sagt:
L.S. Wenn es das Risiko einer Muslemischen Terrorangriffs auch nur geringfügig verringert, ist das Schliessen von Moscheeën usw. eine gute Sache. Es ist ein ArmutsZeugnis der MuslimFührung, nicht längst selber für Klarheit im eigenen Haus gesorgt zu haben. Auch in Deutschland stehen leider einige Moscheeën polizeilich unter Terror Beobachtung. Da wäre das Schliessen sicher auch die bessere Lösung als Beobachten weil es PolizeiPersonal einspart. Gruss, Kritika
30.06.17
19:44
Andreas sagt:
@Kritika: Wer verdächtig ist, ist also automatisch auch gleich schuldig? Bewiese braucht es da nicht mehr?
05.07.17
17:16
Kritika sagt:
Nein, sehr geehrter Herr Andreas, ein Verdächtiger ist noch lange nicht schuldig. Sogar nachdem ein Muslim einen Anschlag begangen hat, ist er zunächst nur ein Verdächtiger. Nichteinmal Beweise (a smoking gun) machen jemand schuldig, sondern erst der Richterspruch. Das wissen Sie so gut wie ich. Trozdem überzieht die Justiz rechtens gelegentlich Verdächtige mit VorsorgeMassnahmen, um das Risiko von Straftaten herabzusetzen oder auszuschliessen. Das kann zB Untersuchungshaft sein. Eine Moschee steht nicht grundlos unter Beobachtung sondern nur, weil die Justiz Gründe hat, anzunehmen, dass zB dort Muslemisch-terroristische Mordversuche geplant werden, Islamistliche Hetze betrieben wird, Muslemische Mörder versteckt werden - - -. Die Polizei wird durch den Massenhaften Zuzug von MuslimFlüchtlinge (unter denen sich auch bösartige befinden) seit einiger Zeit mit neuen Aufgaben konfrontiert, uA mit dem Beobachten von rund 1.000 Muslims, denen man zu jederzeit einen blutigen Terrorakt nach Islamischen Brauch zutraut. Auch das Beobachten von verdächtige Moscheeën gehört zu den neuen Aufgaben. Angesichts des vorhandenen Personals, kann die Polizei schwerlich alle neuen, aus dem Muslim-Flüchtlingen-Zuzug entstandenen Aufgaben gleichzeitig durchführen; sie muss also Prioritäten setzen. Bei der Wahl - so meint Kritika - wäre das Schliessen von verdächtige Moscheeën recht folgenlos denn es gefährdet keine Menschenleben. Unvollständige Beobachtung der 1.000 Muslemische Gefährder könnte dagegen sehrwohl Menschenleben kosten (auch wenn es aus Islamischer Sicht überwiegend nur niederwertige Ungläubige treffen würde). Verstehen Sie jetzt Kritikas Argumente besser, Herr Andreas? Sehen Sie das eventuell auch so? Gruss, Kritika
06.07.17
2:02